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   BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98   

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https://dejure.org/2000,1223
BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98 (https://dejure.org/2000,1223)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98 (https://dejure.org/2000,1223)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 1 BvR 2224/98 (https://dejure.org/2000,1223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg von der Beantwortung einer schwierigen, bislang nicht hinreichend geklärten Rechtsfrage

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Schulunfall - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Zurückverweisung - Gegenvorstellung

  • Judicialis

    SGB VII § 104; ; SGB VII § ... 110 Abs. 1 Satz 3; ; SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VII § 105 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 114; ; RVO § 640; ; RVO § 641; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 114
    Austragung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2098
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hierfür maßgeblichen verfassungrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 34, 118 ).

    a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz ergibt sich das Gebot einer weit gehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; stRspr).

    Dieses Verfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98
    a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz ergibt sich das Gebot einer weit gehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hierfür maßgeblichen verfassungrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 34, 118 ).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Teilweise wird die Ansicht vertreten, das in den §§ 104 ff. SGB VII geregelte Haftungsprivileg entfalle bereits dann, wenn der Vorsatz des Schädigers sich auf das haftungsbegründende Verhalten beziehe (LG Stendal, VersR 2001, 1294, 1296 f.; Dahm, SozVers 1997, 61 f.; Hauck/Nehls, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2003, K § 104 Rdn. 28; Otto, NZV 1996, 473, 477; Rolfs, NJW 1996, 3177, 3178; VersR 1996, 1194, 1200; DB 2001, 2294, 2297; ders. in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 104 SGB VII Rdn. 20; dahingestellt bei BVerfG, NJW 2000, 2098; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 423, 424).
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Diese Rechtsprechung beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass ansonsten ggf. der (großzügigere) Prüfungsmaßstab des § 114 Satz 1 ZPO nicht eingehalten wird (vgl. dazu BVerfG-Entscheidung vom 2. März 2000 1 BvR 2224/98, NJW 2000, 2098; BFH-Beschluss vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526) oder der Kläger ggf. daran gehindert ist, seine Rechte aus der Gewährung von PKH voll wahrzunehmen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526) und ihm ggf. das Recht auf Gehör abgeschnitten wird (vgl. dazu BVerfG-Urteil vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1447).
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Die Revision kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2000 berufen (- 1 BvR 2224/98 - NJW 2000, 2098).
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