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   BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6292
BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02 (https://dejure.org/2003,6292)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02 (https://dejure.org/2003,6292)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 BvR 2240/02 (https://dejure.org/2003,6292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Zu den Grenzen der gerichtlichen Hinweispflicht im Falle der Berufungszurückweisung bei Bestreiten der Zustellung einer Terminsladung und zweitem Versäumnisurteil

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Subsidiarität des Verfassungsrechtlichen Rechtsschutzes

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 2
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid durch zweites Versäumnisurteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 86
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Dabei kann offen bleiben, ob hier der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es dem Beschwerdeführer zumutbar sein könnte, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine Gegenvorstellung eine Korrektur der geltend gemachten Verletzung von Prozessgrundrechten zu erwirken (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 281; BVerfGE 63, 77 ; 73, 322 ; BGH, NJW 2002, S. 1577).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Dabei kann offen bleiben, ob hier der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es dem Beschwerdeführer zumutbar sein könnte, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine Gegenvorstellung eine Korrektur der geltend gemachten Verletzung von Prozessgrundrechten zu erwirken (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 281; BVerfGE 63, 77 ; 73, 322 ; BGH, NJW 2002, S. 1577).
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen mit ähnlich gelagerten Fällen auseinandergesetzt und sich dabei auch mit der Frage befasst, ob das schlichte Bestreiten der Zustellung ausreichend ist, um den Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO zu führen (vgl. BGH, NJW-RR 2000, S. 444 f.; VersR 1984, S. 81 f.).
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen mit ähnlich gelagerten Fällen auseinandergesetzt und sich dabei auch mit der Frage befasst, ob das schlichte Bestreiten der Zustellung ausreichend ist, um den Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO zu führen (vgl. BGH, NJW-RR 2000, S. 444 f.; VersR 1984, S. 81 f.).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Dabei kann offen bleiben, ob hier der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es dem Beschwerdeführer zumutbar sein könnte, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine Gegenvorstellung eine Korrektur der geltend gemachten Verletzung von Prozessgrundrechten zu erwirken (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 281; BVerfGE 63, 77 ; 73, 322 ; BGH, NJW 2002, S. 1577).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Dabei kann offen bleiben, ob hier der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es dem Beschwerdeführer zumutbar sein könnte, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine Gegenvorstellung eine Korrektur der geltend gemachten Verletzung von Prozessgrundrechten zu erwirken (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 281; BVerfGE 63, 77 ; 73, 322 ; BGH, NJW 2002, S. 1577).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).
  • OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13

    Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...

    Daher muss dem Vortrag dieser Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form des Gegenbeweises erschüttern zu können (§ 418 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH v. 5.10.2000, X ZB 13/00 - juris, Rn.5; BVerfG vom 14.10.1997, 2 BvR 1007/97 - juris, Rz. 7; vom 12.03.2003, 1 BvR 2240/02 - juris).

    Infolge der klaren Darstellung einer Vermutung musste der Senat auch nicht mehr zu einer weiteren Darlegung auffordern (zu einem derartigen Fall BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris; BVerfG vom 12.03.2003,1 BvR 2240/02 - juris).

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