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   BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11   

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https://dejure.org/2013,17967
BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 (https://dejure.org/2013,17967)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 (https://dejure.org/2013,17967)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 (https://dejure.org/2013,17967)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 312b BGB, § 652 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer Zivilsache verletzt Justizgewährungsanspruch der betroffenen Prozesspartei (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob § 312b BGB auf ...

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit von § 312b BGB auf Maklerverträge; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs bei einem Beschluss über die Zurückweisung der Berufung wegen Fehlens der grundsätzlichen Bedeutung trotz Vorliegens der grundsätzlichen Bedeutung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendbarkeit des Widerrufs nach Fernabsatzverträgen auf Maklervertrag

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer Zivilsache verletzt Justizgewährungsanspruch der betroffenen Prozesspartei (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob § 312b BGB auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit von § 312b BGB auf Maklerverträge; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs bei einem Beschluss über die Zurückweisung der Berufung wegen Fehlens der grundsätzlichen Bedeutung trotz Vorliegens der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklervertrag: Widerruf bei Abschluss über Internetkontakte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des § 312b BGB auf Maklerverträge stellt klärungsbedürftige Rechtsfrage dar

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    § 522 Abs. 2 ZPO: Gebot effektiven Rechtsschutzes verletzt?

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Maklervertrag per Email: Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsrecht?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung, Urteil und Möglichkeit der Revision (§ 522 Abs. 2 ZPO) kann verfassungswidrig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklervertrag: Widerruf bei Abschluss über Internetkontakte? (IMR 2013, 384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2881
  • NZM 2013, 656
  • WM 2013, 1619
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Klärungsbedürftig sind Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 151, 221 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, ihrer Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    cc) Es kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass bei Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht kein anderes, für die Beschwerdeführerin günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • LG Bochum, 09.03.2012 - 2 O 498/11

    Anspruch eines Maklers gegen den Käufer einer Immobilie auf Maklerprovision

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    (1) Die Frage, ob dem Maklerkunden ein Widerrufsrecht nach den Regelungen des Fernabsatzrechts zusteht, wenn wie im Streitfall ein Maklervertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312b Abs. 2 BGB aF abgeschlossen worden ist, ist streitig und bislang höchstrichterlich nicht entschieden (vgl. BVerfG, NJW 2013, 2881 Rn. 14).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    (1) Die Frage, ob dem Maklerkunden ein Widerrufsrecht nach den Regelungen des Fernabsatzrechts zusteht, wenn wie im Streitfall ein Maklervertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312b Abs. 2 BGB aF abgeschlossen worden ist, ist streitig und bislang höchstrichterlich nicht entschieden (vgl. BVerfG, NJW 2013, 2881 Rn. 14).
  • OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14

    Widerruf eines Maklervertrages

    Das wird teilweise (etwa OLG Bamberg, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 und 18. Juli 2011, 1 U 28/11; LG Bochum, Urteil vom 9. März 2012, 2 O 498/11, Rn 32 bei [...]) glattweg bejaht (mit argumentativen Verweis auf den europarechtlich weiten Dienstleistungsbegriff, der mit Auffangcharakter alles erfasse, was nicht Warenabsatz sei, ebenso Palandt/Grüneberg, § 312 b Rn 10 c; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Thüsing (2013), § 312 b Rn 18, 11, 16; jüngst auch OLG Düsseldorf, MDR 2014, 1067, Rn. 34), von anderen indes verneint (auch zeitlich zuvörderst Moraht, NZM 2001, 883, 887; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Reuter (2010), §§ 652, 653 Rn 73) mit Verweis darauf, dass der Maklervertrag ein Vertrag eigener Art, am ehesten noch kaufähnlich sei - in ähnliche Richtung auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2013 (NJW 2013, 2881, Rn 14 m.w.N. - die Entscheidung betrifft die - erfolgreich - Verfassungsbeschwerde eines Maklers gegen die Zurückweisung seiner gegen die erstinstanzliche Klagabweisung gerichteten Berufung nach § 522 ZPO durch das OLG Bamberg).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13

    Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von

    Die Revision gegen dieses Urteil wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, da die aufgezeigten Rechtsfragen nach der Anwendbarkeit des § 312 b BGB auf Maklerverträge und nach den entsprechenden Konsequenzen für einen Wertersatz höchstrichterlich noch nicht entschieden sind, vgl. auch BVerfG Beschluss vom 17.06.2013 zu Az. 1 BvR 2246/11, ZfIR 2014, 349.
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 2 U 205/14

    Maklervertrag: Anwendbarkeit der Bestimmungen über den Fernabsatzvertrag;

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 - NZM 2013, 656, 657, ergibt sich nichts anderes.

    Die Revision war zuzulassen, denn es handelt sich bei der Frage, ob die Bestimmungen über Fernabsatzverträge auf Maklerverträge Anwendung finden, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 - NZM 2013, 656 f.), die bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

  • OLG München, 12.12.2016 - 21 U 3086/15

    Widerruf eines Grundstücksmaklervertrages

    Die Frage der Einordnung des Maklervertrags als Dienstvertrag im Sinne des Fernabsatzrechtes hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17.06.2013 (WM 2013, 1619) offen gelassen und ausgeführt, dass dagegen (=die Anwendung des Fernabsatzrechts) die Eigenarten und Besonderheiten des Maklervertrags sprächen, der gerade kein "normaler" Dienstvertrag sei, sondern ein Vertrag eigener Art. Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich in MMR 2015, 438 (so auch das Oberlandesgericht Bamberg, BeckRS 2013, 14984, und das Oberlandesgericht Düsseldorf, NZM 2015, 225) mit umfassender Begründung und unter Auseinandersetzung mit den europarechtlichen Grundlagen für eine Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts ausgesprochen.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 64/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung - Gegenstandswertfestsetzung

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, NJW 2013, S. 2881 ).
  • BVerfG, 05.07.2022 - 1 BvR 832/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Berufungszurückweisung im Beschlusswege

    Diese Grund-sätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (BVerfGK 17, 196 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 17; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2020 - 1 BvR 2656/17 -, Rn. 6).
  • LG Köln, 02.06.2015 - 15 S 10/15

    Rückzahlung einer Wertermittlungsgebühr im Rahmen des Kaufs einer

    Allein die Möglichkeit, dass das Revisionsgericht den materiell-rechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts bestätigen könnte, entbindet das Berufungsgericht nicht von der Zulassung der Revision (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11, juris, zur Anwendung von § 522 Abs. 2 ZPO a.F.).
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