Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.12.2010

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   BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10   

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BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 (https://dejure.org/2010,13897)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 (https://dejure.org/2010,13897)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2010 - 1 BvR 2298/10 (https://dejure.org/2010,13897)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein Versammlungsverbot - Unzureichende da auf bloßer Vermutung basierender Gefahrenprognose des Einsatzes von Sprengkörpern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 6 PolG NW 2003, § 15 VersammlG
    Erlass einer einstweilige Anordnung: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein Versammlungsverbot - Unzureichende da auf bloßer Vermutung basierender Gefahrenprognose des Einsatzes von Sprengkörpern

  • Wolters Kluwer

    Verbot einer Versammlung bei einer nicht tatsachengestützten Vermutung über die Verwendung von Sprengkörpern durch Versammlungsteilnehmer

  • rewis.io

    Erlass einer einstweilige Anordnung: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein Versammlungsverbot - Unzureichende da auf bloßer Vermutung basierender Gefahrenprognose des Einsatzes von Sprengkörpern

  • rewis.io

    Erlass einer einstweilige Anordnung: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein Versammlungsverbot - Unzureichende da auf bloßer Vermutung basierender Gefahrenprognose des Einsatzes von Sprengkörpern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8 Abs. 1; VersG § 15
    Verbot einer Versammlung bei einer nicht tatsachengestützten Vermutung über die Verwendung von Sprengkörpern durch Versammlungsteilnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).

    Andernfalls könnte praktisch jede Großdemonstration verboten werden, weil sich nahezu immer Erkenntnisse über unfriedliche Absichten eines Teils der Teilnehmer beibringen ließen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10
    Insbesondere lässt sich aus diesen Angaben weder für die damalige noch für die in Frage stehende Versammlung erkennen, dass durch die Gewalttätigkeiten Einzelner die Versammlung selbst die Schwelle zur Gewaltanwendung überschritten hatte bzw. sie überschreiten würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
  • VG Stuttgart, 12.01.2022 - 1 K 80/22

    Verbot einer veranstalterlosen Versammlung

    Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei Erlass eines vorbeugenden Verbotes keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung verbleibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985, a.a.O. Rn. 79 f.; Kammerbeschl. v. 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 -, juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 27.01.2022 - 4 K 185/22

    Verbot planmäßig unangemeldeter Versammlungen ("Corona-Spaziergänge") durch

    Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei Erlass eines vorbeugenden Verbotes keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung verbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - BVerfGE 69, 315, juris Rn. 79 f.; Beschluss vom 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 - juris Rn. 6).

    Nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts, die auf die Konzeption der Grundrechte als Abwehrrechte abgestimmt sind, liegt dabei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Verbotsgründen bei der Behörde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2015 - 15 B 1201/15

    Verbotsverfügung des Kölner Polizeipräsidenten trägt Verbot einer stationären

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, NJW 2011, 3020 = juris Rn. 33, vom 4. September 2010 - 1 BvR 2298/10 -, juris Rn. 8, vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, 141 = juris Rn. 13, und vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, BVerfGE 69, 315 = DVBl. 1985, 1006 = juris Rn. 91 - Brokdorf.
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BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 BvR 2298/10 (https://dejure.org/2010,78801)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 BvR 2298/10 (https://dejure.org/2010,78801)
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