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   BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07   

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BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07 (https://dejure.org/2008,1431)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07 (https://dejure.org/2008,1431)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 (https://dejure.org/2008,1431)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit der fairen Behandlung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen einer Fristversäumnis aufgrund eines Fehlers der für die amtliche Veröffentlichung von Gesetzestexten zuständigen Stellen; Möglichkeit einer Geltendmachung von grundrechtsgleichen Verfahrensrechten ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 71a; ; GWB § ... 71a Abs. 4 Satz 3; ; GWB § 73 Nr. 2; ; GWB §§ 116 ff.; ; GWB § 120; ; GWB § 120 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 321a; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 90; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vorgehen bei Fehlern im Gesetzestext

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vorgehen bei Fehlern im Gesetzestext

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungsrüge im Vergaberecht: Fehlerhafte Gesetzesbekanntmachung und die Folgen! (IBR 2008, 358)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2167
  • NZBau 2008, 456
  • BStBl II 2008, 2167
  • ZfBR 2008, 507
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Dies ergebe sich bereits daraus, dass nach der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 107, 395) ungeschriebene außerordentliche Rechtsbehelfe den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügten.

    Entscheidend ist aber, dass die Annahme, eine etwaige Lückenhaftigkeit könnte im Wege rechtsfortbildender Analogie auszufüllen sein, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Plenarbeschluss vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) fern liegt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, der verfassungsrechtlich gebotene Rechtsbehelf gegen Gehörsverstöße müsse angesichts des Gebots der Rechtsmittelklarheit in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in seinen Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Die bis dahin bestehende Praxis der Schaffung außerordentlicher Rechtsbehelfe sei lediglich noch für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2004 hinnehmbar (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Das Gebot der Rechtsmittelklarheit soll Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Statthaftigkeit und die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Rechtsbehelfen entgegenwirken (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Für den Fall, dass die Ausgestaltung der jeweiligen Verfahrensordnung dem Gebot der Rechtsmittelklarheit nicht genügt, zeichnet das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich - nur - den Weg der Verfassungsbeschwerde vor (vgl. BVerfGE 107, 395 ), den die Beschwerdeführerin hier tatsächlich auch beschritten hat.

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge kann eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

    Eine solche Beschwer liegt jedenfalls dann vor, wenn die verfassungsrechtliche Rüge sich nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, der bereits Gegenstand der Anhörungsrüge selbst gewesen ist (so in den Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381), sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (so in den Beschlüssen des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 und vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 110, 339 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -).

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    a) Art. 103 Abs. 1 GG steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 110, 339 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -).

    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).

    Beruht eine Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben (vgl. BVerfGE 110, 339 ; s. auch Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 .

  • BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip sowie von Art 103 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge kann eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

    Eine solche Beschwer liegt jedenfalls dann vor, wenn die verfassungsrechtliche Rüge sich nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, der bereits Gegenstand der Anhörungsrüge selbst gewesen ist (so in den Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381), sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (so in den Beschlüssen des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 und vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge kann eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

    Eine solche Beschwer liegt jedenfalls dann vor, wenn die verfassungsrechtliche Rüge sich nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, der bereits Gegenstand der Anhörungsrüge selbst gewesen ist (so in den Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381), sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (so in den Beschlüssen des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 und vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

  • OLG Naumburg, 07.08.2007 - 1 Verg 8/06
    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. August 2007 - 1 Verg 8/06 -.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. August 2007 - 1 Verg 8/06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Zwar ist anerkannt, dass die in § 120 GWB enthaltenen Verweisungen unvollständig sind und einzelfallbezogen durch analoge Anwendung anderer Verfahrensregeln ergänzt werden müssen (vgl. etwa OLG Frankfurt, NZBau 2004, S. 567 f.; OLG Düsseldorf, NZBau 2001, S. 165 f.; Storr, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht (2006), § 120 GWB, Rn. 5; Stockmann, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 3. Aufl. (2001), § 120 GWB, Rn. 4 sowie ders., ebd., 4. Aufl. (2007), § 120 Rn. 25; Otting, in: Bechtold, Kartellgesetz, 4. Aufl. (2006), § 120 GWB, Rn. 3; Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, 1. Aufl. (2001), § 120 GWB, Rn. 2).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Bei zweifelhafter Rechtslage muss der Anwalt so handeln, wie es bei einer für seinen Mandanten ungünstigen Entscheidung zur Wahrung seiner Belange erforderlich ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575 f.; BGH, NJW 1991, S. 2709 f.).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Eine solche Beschwer liegt jedenfalls dann vor, wenn die verfassungsrechtliche Rüge sich nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, der bereits Gegenstand der Anhörungsrüge selbst gewesen ist (so in den Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381), sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (so in den Beschlüssen des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 und vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis;

  • BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schwebender Vergleichsverhandlungen

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04

    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz;

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

    Mit der Entscheidung über eine Anhörungsrüge kann nur ausnahmsweise eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer verbunden sein, nämlich insbesondere dann, wenn sich die verfassungsrechtliche Rüge nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren selbst betrifft (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient, kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, MDR 2008, S. 223 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -).
  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Keine eigenständige Beschwer liegt hingegen vor, wenn der Beschwerdeführer lediglich die unterbliebene Korrektur und Perpetuierung vorangegangener Grundrechtsverstöße rügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 -, Rn. 54; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).
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