Rechtsprechung
BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10, 1 BvR 235/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 29 ff HeilBerG NW, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes - hier: Verbindung von Werbung für zahnärztliche und für gewerbliche Leistungenin Zeitungsanzeige - Berufswidrigkeit von Fremdwerbung - Sachangemessenheit von Werbung im ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 29 ff HeilBerG NW, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes - hier: Verbindung von Werbung für zahnärztliche und für gewerbliche Leistungenin Zeitungsanzeige - Berufswidrigkeit von Fremdwerbung - Sachangemessenheit von Werbung im ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verbot von Anzeigen und Internetauftritten eines Zahnarztes aufgrund eines Nebeneinanders zahnärztlicher und gewerblicher Leistungen ist nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar; Vereinbarkeit eines Verbots zahnärztlicher Anzeigen und Internetauftritte aufgrund eines ...
- bzaek.de
Werbung mit Dienstleistungsangebot eines Zahnlabors und eines Fachverlages
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes - hier: Verbindung von Werbung für zahnärztliche und für gewerbliche Leistungen in Zeitungsanzeige - Berufswidrigkeit von Fremdwerbung - Sachangemessenheit von Werbung im Internet ...
- ra.de
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes - hier: Verbindung von Werbung für zahnärztliche und für gewerbliche Leistungen in Zeitungsanzeige - Berufswidrigkeit von Fremdwerbung - Sachangemessenheit von Werbung im Internet ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werberecht: Ärzte dürfen freier werben
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Medizinrecht: Bundesverfassungsgericht konkretisiert (zahn-)ärztliches Werberecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zahnarzt-Werbung
- dentalundmedizinrecht.de (Kurzinformation)
Mehr Werbefreiheit für Zahnärzte
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Karlsruhe erlaubt Ärzten mehr Werbung
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Mehr Werbemöglichkeiten für Ärzte
- auw.de (Kurzinformation)
Karlsruhe lockert erneut Grenzen des ärztlichen Werbeverbotes
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ärzte dürfen werben - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ebnet weiter den Weg
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Wann beginnt unzulässige Fremdwerbung für den Zahnarzt?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Gleichzeitige Werbung von Ärzten mit gewerblichen wie freiberuflichen Tätigkeiten
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Verlosungen zu Werbezwecken auch für Ärzte zulässig?
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- beatebahner.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Berufsrechtliche Sanktionen gegen Zahnarzt gekippt: Zahnärzte und Ärzte dürfen gewerbliche Werbemethoden nutzen
Verfahrensgang
- BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
- VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
- BerG Heilberufe Münster, 25.03.2009 - 18 K 2126/07
- VG Münster, 25.03.2009 - 18 K 2126/07
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 13 A 1118/09
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 13 A 1633/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 13 A 1118/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 13 A 1633/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 13 A 1118/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 13 A 1633/07
- BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10, 1 BvR 235/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2636
- GRUR 2011, 838
- MMR 2012, 123
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
Steuerberaterkammer
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).Ein solches Verhalten ist vom Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).
aa) Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).
Welche Werbeformen als sachlich und übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ).
Auch das Sachlichkeitsgebot verlangt nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken (vgl. BVerfGE 111, 366 ).
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).a) Die dem Beschwerdeführer erteilten Verweise und die gegen ihn verhängten Geldbußen greifen in seine Berufsausübungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 94, 372 ), denn sie sanktionieren ein ihm zuzurechnendes Verhalten, das darauf abzielte, neue Patienten zu gewinnen.
aa) Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).
In diesem Sinne soll der Patient darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ).
Welche Werbeformen als sachlich und übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ).
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).Ein solches Verhalten ist vom Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).
Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
In diesem Sinne soll der Patient darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ).
- BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02
Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
(a) Einem Arzt oder Zahnarzt ist von Verfassungs wegen berufsbezogene und sachangemessene Werbung erlaubt (…vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 u.a. -, juris, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2003 - 1 BvR 1608/02 -, juris, Rn. 30).Denn erforderlich ist nur, dass die Werbung, wie bereits dargelegt, sachangemessen und berufsbezogen ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2003 - 1 BvR 1608/02 -, juris, Rn. 30).
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).a) Die dem Beschwerdeführer erteilten Verweise und die gegen ihn verhängten Geldbußen greifen in seine Berufsausübungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 94, 372 ), denn sie sanktionieren ein ihm zuzurechnendes Verhalten, das darauf abzielte, neue Patienten zu gewinnen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - 13 B 667/05
Berufsrecht - "Zahnarzt für Implantologie" gibt es nicht
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Die Auffassung des Berufsgerichts, die Bezeichnung sei irreführend, weil sie bei einem verständigen Patienten den Eindruck erwecke, der Zahnarzt habe sich einer förmlichen Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Kammer unterzogen (vgl. hierzu die Ausführungen in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 -, juris, Rn. 15, auf die das Berufsgericht Bezug nimmt), ist vertretbar. - BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht …
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Ein zulässiger Anknüpfungspunkt für eine mögliche Berufswidrigkeit ist diese Technik damit schon deswegen nicht, weil die Wahl des Mediums Internet es gerade nicht erlaubt, die Grenzen erlaubter Außendarstellung von freiberuflich Tätigen enger zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06 -, juris, Rn. 20). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
In diesem Sinne soll der Patient darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
- BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
Werbung von Zahnärzten im Internet
- BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Zum Praxisschild des Zahnarztes
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte …
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
Dazu muss der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377, 397; 85, 248, 259; BVerfG, GRUR 2011, 838 Rn. 39;… GRUR 2012, 72 Rn. 20). - OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15
Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum …
Auch der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Werbung mit Behandlungsgutscheinen (BVerfG v. 1.6. 2011 - 1 BvR 233/10 = GRUR 2011, 838) hilft der Beklagten nicht weiter. - KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12
Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu …
(vgl. BVerfG NJW 2005, 1036; BVerfG NJW 2011, 2636; BVerfG GRUR 2012, 72; BVerfG, Urteil vom 7. März 2012, 1 BvR 1209/11; BGH NJW 2006, 1879; Senat GRUR-RR 2008, 24).Das Vorliegen reklamehafter bzw. anpreisender Werbung lässt sich nicht mit der Argumentation begründen, bei der beanstandeten Aktion handele es sich um eine Werbemethode, die in der gewerblichen Wirtschaft üblich sei (vgl. BVerfG GRUR 2011, 838).
Bei der Auslegung der Vorschriften ist vielmehr zu berücksichtigen, dass einem Zahnarzt von Verfassungs wegen berufsbezogene und sachangemessene Werbung erlaubt ist (vgl. BVerfG GRUR 2011, 838).
Die Unterstellung, ein Begünstigter werde von einem ihm kostenfrei eingeräumten Anspruch auf eine mit einem mehr als nur geringfügigen Eingriff in die körperliche Integrität verbundene zahnärztliche Behandlung allein wegen der Kostenfreiheit Gebrauch machen (vgl. BVerfG GRUR 2011, 838), kann man auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragen.
- LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
Gutschein für Zahnarztbehandlung zum Pauschalpreis
Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind allerdings nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVErfGE 7, 377, 405 f.; 85, 248, 259; BVerfG, Beschluss vom 1.6.2011, 1 BvR 233/10 und 235/10).Der Umstand, dass es sich bei der Gewährung von Rabatten um eine Werbemethode handelt, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich ist, reicht nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 1.6.2011, 1 BvR 233/10 und 235/10).
Das mit einem Rabatt von 65 % angebotene Bleaching ist aber deshalb berufswidrig, weil schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit dadurch betroffen sind, dass die angebotene Behandlung mit einem mehr als nur geringfügigen Eingriff in die körperliche Integrität verbunden ist (vgl. BVerfG 1 BvR 233/10 und 235/10 vom 1.6.2011).
Auch wenn dem Käufer des hier streitgegenständlichen Deals anders in dem vom BGH zu 1 BvR 233/10 entschiedenen Fall nicht ein Gewinn in den Schoß fällt, sondern er sich selbst aktiv für den Erwerb eines Gutscheins entscheidet und hierfür auch Geld bezahlt, ist es doch nicht fern liegend, dass durch den erheblichen Rabatt ein Einfluss dahingehend ausgeübt wird, einen solchen Gutschein zu erwerben und sich der Behandlung zu unterziehen.
- BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12
Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots …
Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 233/10 und 235/10, GRUR 2011, 838, 839 = WRP 2011, 1438 - Zahnarzt für Implantologie; Kammerbeschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 407/11, GRUR 2012, 72, 73 = WRP 2011, 1435 - Zahnärztehaus; Kammerbeschluss vom 7. März 2012 - 1 BvR 1209/11, GesR 2012, 360, 361 = MedR 2012, 516 - Zentrum für Zahnmedizin). - BGH, 07.04.2022 - I ZR 217/20
Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe " …
(1) Die nach Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsausübungsfreiheit eines Zahnarztes umfasst auch das Recht zu einer berufsbezogenen und sachangemessenen Werbung, soweit sie nicht irreführend ist (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2636, 2637 [juris Rn. 61 und 65];… NJW 2011, 3147 Rn. 21;… BVerfGK 19, 335, 339 [juris Rn. 21], jeweils mwN). - BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung …
Dazu muss der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377, 397; 85, 248, 259; BVerfG, GRUR 2011, 838 Rn. 39;… GRUR 2012, 72 Rn. 20). - BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines …
Der Staat darf insbesondere Verhaltensweisen entgegenwirken, die den Eindruck vermitteln können, der Arzt stelle die Gewinnerzielung über das Wohl des Patienten und dessen ordnungsgemäße Gesundheitsversorgung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 233/10 u. a. -, juris, Rn. 58). - OLG Hamburg, 14.04.2020 - 3 W 17/20
Zahnbürstenwerbung in Zahnarztpraxis - Wettbewerbsverstoß: Berufsrechtswidrige …
Die vom Bundesverfassungsgericht behandelten Konstellationen, in denen der Arzt im Zusammenhang mit seiner eigenen Tätigkeit, nämlich im Rahmen einer Internetpräsentation seiner Praxis oder einer von ihm für seine Praxis geschalteten Werbeanzeige von sich aus ausdrücklich Drittunternehmen bzw. ihre Produkte benennt (BVerfG, Beschluss vom 01. Juni 2011, 1 BvR 233/10, NJW 2011, 2636-2639; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003, 1 BvR 1003/02, NJW 2003, 3470-3472) sind gänzlich anders gelagert.Die Angaben in dem Flyer haben einen Bezug zur Tätigkeit des Zahnarztes und insbesondere auch einen eigenen Informationswert für die Patienten des Zahnarztes (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, Beschluss vom 01. Juni 2011, 1 BvR 233/10, juris Rn. 62).
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 5/21
Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe …
Sie umfasst zwar auch das Recht zu einer berufsbezogenen und sachangemessenen Werbung, steht der Untersagung einer irreführenden Werbung aber nicht entgegen (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2636, 2637 [juris Rn. 61 und 65];… NJW 2011, 3147 Rn. 21;… BVerfGK 19, 335, 339 [juris Rn. 21], jeweils mwN). - LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
Unzulässige Werbung für eine (augen-)ärztliche Behandlung über Groupon
- OLG Hamm, 07.05.2013 - 4 U 192/12
Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung des Briefkopfes einer Anwaltssozietät im …
- VG Münster, 22.11.2017 - 5 K 4424/17
Preiswerbung für Bleaching - was ist erlaubt?
- VG Münster, 09.05.2018 - 18 K 4423/17
Preiswerbung für Bleaching - was ist erlaubt?
- BerG Heilberufe Münster, 19.06.2023 - 18 K 3561/21
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBG-H A 10353/12
Apotheker dürfen keine "Rezeptprämie" gewähren
- LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 48/14
Bedarfsgerechtigkeit
- LG Oldenburg, 08.01.2014 - 5 O 1233/13
Online-Gutschein für Zahnarztleistung
- LG Köln, 21.06.2012 - 31 O 767/11
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung wegen reklamehafter Werbung …
- VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
Ein Apotheker ist nicht verpflichtet, die sogenannte "Pille danach" vorrätig zu …
- LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Irreführende Werbung in einem …
- BVerwG, 07.05.2013 - 3 B 61.12
Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwer des …
- OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
Kliniktaxi - Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausbetreibers: Angebot eines …
- VGH Hessen, 02.10.2023 - 25 A 1775/21
Privatärztliche Zweigpraxis in Geschäftsräumen eines Outdoorhändlers
- VG Gießen, 29.04.2013 - 21 K 1887/11
Wertgutscheine für den Einkauf rezeptpflichtiger Waren in Apotheken - unzulässige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 13 A 2695/09
Apotheker als Kaufmann und Angehöriger eines freien Berufs mit der Erlaubnis zur …
- VG Gießen, 20.09.2013 - 21 K 85/13
Werbegaben in Apotheken; Rezeptbonussysteme, easy Rezeptprämienaktion
- LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBGH A 10353/12
Apotheke, Apothekenabgabepreis, Apotheker, Arzneimittel, …
- BerG Heilberufe Münster, 05.11.2015 - 18 K 2010/14
- VG Gießen, 11.04.2013 - 21 K 4521/11
Verstoß gegen Preisbindung apothekenpflichtiger Medikamente berufsrechtlich …
- VG München, 18.06.2013 - M 16 K 11.5680
Unterlassungsanspruch (verneint); Slogan in einem zahnärztlichen Mitteilungsblatt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 12t A 2695/09
Zulässigkeit der Werbung eines Apothekers wie ein Kaufmann
- VG Köln, 09.03.2018 - 35 K 9264/16
- BerG Heilberufe Berlin, 21.09.2016 - 90 K 6.15
- BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
Freispruch vom Vorwurf eines Berufsvergehens
- BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 7.10
Freispruch vom Vorwurf eines Berufsvergehens
- VG Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
- VG Berlin, 16.05.2012 - 90 K 7.10
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 13 A 2695/09