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   BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09   

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https://dejure.org/2010,5827
BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09 (https://dejure.org/2010,5827)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09 (https://dejure.org/2010,5827)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2010 - 1 BvR 2380/09 (https://dejure.org/2010,5827)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 90 BVerfGG, § 126 Abs 2 S 3 Halbs 2 SGB 5, § 127 Abs 1 SGB 5
    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Änderung der Rechtslage - hier: unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hilfsmittelausschreibung und Entscheidungen im Vergabenachprüfungsverfahren sowie gegen §§ 126 Abs 2 S 3 Halbs 2 SGB 5, § 127 Abs 1 SGB 5 - ...

  • Wolters Kluwer

    Wegfall des Rechtschutzbedürfnisses aufgrund einer Änderung der Rechtslage zum 1. Januar 2010 bzgl. Hilfsmittelausschreibungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Änderung der Rechtslage - hier: unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hilfsmittelausschreibung und Entscheidungen im Vergabenachprüfungsverfahren sowie gegen §§ 126 Abs 2 S 3 Halbs 2 SGB 5, § 127 Abs 1 SGB 5 - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Änderung der Rechtslage - hier: unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hilfsmittelausschreibung und Entscheidungen im Vergabenachprüfungsverfahren sowie gegen §§ 126 Abs 2 S 3 Halbs 2 SGB 5, § 127 Abs 1 SGB 5 - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Rechtschutzbedürfnisses aufgrund einer Änderung der Rechtslage zum 1. Januar 2010 bzgl. Hilfsmittelausschreibungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Änderung der Rechtslage - hier: unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hilfsmittelausschreibung und Entscheidungen im Vergabenachprüfungsverfahren sowie gegen §§ 126 Abs 2 S 3 Halbs 2 SGB 5, § 127 Abs 1 SGB 5 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; stRspr).

    Ist das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).

    Das bloße Kosteninteresse kann allerdings niemals für die Fortdauer des Rechtsschutzbedürfnisses ausreichend sein (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 75, 318 ).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; stRspr).

    Ist das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    Ist das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    Ist das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch die Kostengrundentscheidungen der Beschlüsse des Landessozialgerichts rügen, ist die Verfassungsbeschwerde mangels einer den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Begründung (vgl. BVerfGE 99, 84 ) unzulässig.
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    Da es sich bei § 126 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 SGB V um ausgelaufenes Recht handelt, kommt der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 91, 186 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    Das bloße Kosteninteresse kann allerdings niemals für die Fortdauer des Rechtsschutzbedürfnisses ausreichend sein (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 75, 318 ).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09
    Ist das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 390/21

    Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

    Denn jedenfalls besteht für das nicht mehr geltende Recht kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 2018 - 1 BvR 2674/17 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06

    Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung

    Ist wie hier das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 91, 125 ; 99, 129 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, juris, Rn. 3; stRspr).

    Abgesehen davon, dass für nicht mehr geltendes Recht in der Regel schon kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse besteht, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären, und sich deshalb Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung insoweit regelmäßig nicht stellen (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, juris, Rn. 6), ist nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Regelungen einem besonders schwer wiegenden Grundrechtseingriff ausgesetzt gewesen wären.

  • BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend die Gewährung

    Für das nicht mehr geltende Recht besteht regelmäßig kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 2018 - 1 BvR 2674/17 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 390/21 -, Rn. 27).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtabberufung eines

    Ein Kosteninteresse reicht hierfür nicht aus (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, juris Rn. 3 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - Rn. 33).
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