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   BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14   

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https://dejure.org/2016,11026
BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Abweisung einer in einem Erbrechtstreits erhobenen Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Abweisung einer in einem Erbrechtstreits erhobenen Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektiver Rechtsschutz und Rechtsmittelbeschränkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 101, 331 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Dies gilt nicht nur für die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht, sondern auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts selbst, mit dem es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Wird die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten also willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet, kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG versperrt sein (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 242 ).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass von dem Erfordernis zusätzlicher, die Sittenwidrigkeit ausmachender Umstände abgesehen werden könne, wenn die materielle Unrichtigkeit des Titels so eindeutig und schwerwiegend ist, dass jede Vollstreckung allein schon deswegen das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Wird die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten also willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet, kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG versperrt sein (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 242 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Unvereinbar ist daher eine den Zugang zur Rechtsbeschwerde erschwerende Auslegung und Anwendung von § 574 Abs. 2 ZPO, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 11, zur Rechtsbeschwerde; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 453/17 -, Rn. 10 f., jeweils zur Zulassung der Revision).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 74, 228, 234; BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8; AnwBl. 2015, 976 f.; FamRZ 2016, 1139 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen durch

    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, juris, Rn. 12).

    Hingegen genügt nicht bereits die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Zwar kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 5 LV i. V. m. Art. 10 LV versperrt sein, wenn die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet wird (vgl. BVerfGK 19, 467, 473; BVerfG FamRZ 2016, 1139, 1140).
  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattung vorgerichtlicher

    Unvereinbar ist daher eine den Zugang zur Berufung erschwerende Auslegung und Anwendung von § 511 Abs. 4 ZPO, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 453/17 -, Rn. 10 f., jeweils zur Zulassung der Revision).
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