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   BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08   

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BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,263)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,263)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes - Zum grundlegenden Unterschied zwischen verwaltungsrechtlichen Pflichten bzw Verboten einerseits und Ordnungswidrigkeitentatbeständen andererseits

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Außerkraftsetzung von bestimmten Normen des Bayerischen Versammlungsgesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (BayVersG); Rüge der Verletzung des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Versammlungsfreiheit und einer Verletzung des Rechts ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1... ; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 3 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 4 Abs. 3; ; BayVersG,BY Art. 7 Abs. 2; ; BayVersG,BY Art. 9 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 9 Abs. 4; ; BayVersG,BY Art. 13 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 13 Abs. 2; ; BayVersG,BY Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Außerkraftsetzung von Regelungen des Bayerischen Versammlungsgesetzes im Wege einstweiliger Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bayerisches Versammlungsgesetz

  • Telepolis (Pressebericht, 27.02.2009)

    Neues bayerisches Versammlungsverbot teilweise außer Kraft gesetzt - Dem Bundesverfassungsgericht gehen vor allem die Bußgeldvorschriften und Überwachungsbefugnisse zu weit

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.2.2009)

    Bayerisches Versammlungsgesetz verstößt offenbar gegen Grundrechte

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8 GG, § 32 BVerfGG
    Bayerisches Versammlungsgesetz teilweise außer Vollzug gesetzt

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das neue Bayerische Versammlungsgesetz - Liberaler als das Versammlungsgesetz des Bundes? (RA Rolf Merk)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 342
  • NJW 2009, 1481
  • NVwZ 2009, 441
  • DVBl 2009, 598
  • DÖV 2009, 410
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ).

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 117, 126 ).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
    Die Schwere des Grundrechtseingriffs einer anlasslosen Datenerhebung nimmt dabei mit der Möglichkeit der Nutzung der Daten für Folgeeingriffe in Grundrechte der Betroffenen zu (vgl. BVerfGE 120, 378 ).

    Angesichts der Streubreite der erhobenen Daten trägt dies dazu bei, dass sich hierdurch das Risiko des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens verfestigen kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ; 120, 378 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18

    Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 130; ebenso VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 48.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 131.

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

    Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 122, 342 ; 125, 260 ).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Für eine unmittelbare Betroffenheit genügt es jedoch, wenn die angegriffenen Rechtsvorschriften ohne das Dazwischentreten dieses weiteren Vollzugsakts bereits in den Rechtskreis der Beschwerdeführenden einwirken und es ihnen nicht möglich oder zuzumuten ist, hiergegen zunächst Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen (vgl. BVerfGE 122, 342 m.w.N.).

    Ein Abwarten ist ihnen nicht zumutbar, da die Vorschriften eine Verpflichtung begründen, die unmittelbar als solche mit einer Geldbuße bewehrt ist (vgl. BVerfGE 122, 342 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48991
BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2012,48991)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2012,48991)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2012,48991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 VersammlG BY vom 22.04.2010, Art 3 Abs 3 VersammlG BY vom 22.07.2008
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 VersammlG BY vom 22.04.2010, Art 3 Abs 3 VersammlG BY vom 22.07.2008
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2, Art. 7, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 10 Abs. 3 und 4, Art. 13 bis 16, Art. 20, Art. 21 BayVersG, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92, § 93 Abs. 3 Alt. 1 BVerfGG
    Versammlungsrecht: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz erfolglos | Rechtsschutzbedürfnis; Nachträgliches Feststellungsinteresse; Beschwerdebefugnis; Unmittelbare Betroffenheit; Persönlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben und körperliche ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2, Art. 7, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 10 Abs. 3 und 4, Art. 13 bis 16, Art. 20, Art. 21 BayVersG, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92, § 93 Abs. 3 Alt. 1 BVerfGG
    Versammlungsrecht: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz erfolglos | Rechtsschutzbedürfnis; Nachträgliches Feststellungsinteresse; Beschwerdebefugnis; Unmittelbare Betroffenheit; Persönlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben und körperliche ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde unzulässig - BVerfG weist Klage gegen bayerisches Versammlungsgesetz ab

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig - Beschwerdeführer fehlt es nach zwischenzeitlich geänderten Vorschriften an fortbestehendem Rechtsschutzbedürfnis

Sonstiges (3)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • internet-law.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.06.2010)

    Neues bayerisches Versammlungsgesetz in Kraft getreten

  • abendzeitung.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.05.2010)

    Kampf gegen neues Versammlungsgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Dass dieses Tatbestandsmerkmal hierfür durchaus geeignet sein kann, ist entgegen dem Vortrag der Beschwerdeführer jedenfalls nicht schon grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. nur BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).

    (3) Auch hinsichtlich der in Art. 13 Abs. 1 bis 4 BayVersG geregelten Anzeigepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel und der zugehörigen Bußgeldvorschrift des Art. 21 Abs. 1 Nr. 7 BayVersG verkennen die Beschwerdeführer, dass der bayerische Landesgesetzgeber mit der geänderten Fassung des Art. 13 BayVersG nunmehr den Regelungsgehalt der Vorgängervorschrift des § 14 VersG in seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss (BVerfGE 69, 315 ff.) weitestgehend übernommen hat, die anzeigepflichtigen Angaben auf die zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung wesentlichen Informationen (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 14 Rn. 14 ff.) zurückgeführt hat und anders als noch in § 26 Nr. 2 VersG die Durchführung einer nichtangezeigten (vormals nichtangemeldeten) Versammlung nunmehr nicht mehr strafbewehrt, sondern lediglich noch bußgeldbewehrt ist.

    Sowohl zu § 14 VersG als auch zu § 26 Nr. 2 VersG hat das Bundesverfassungsgericht aber ausdrücklich festgestellt, dass diese Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, wenn sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).

    (4) Bezüglich Art. 14 BayVersG setzen sich die Beschwerdeführer insbesondere nicht damit auseinander, dass die dort normierte Kooperationspflicht der Veranstalter gerade auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zurückgeht (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Darüberhinaus setzen sich die Beschwerdeführer auch hier nicht mit der in Art. 16 Abs. 3 BayVersG normierten Möglichkeit auseinander, Verbotsausnahmen zuzulassen; insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit durch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ) unverhältnismäßige Beeinträchtigungen, insbesondere auf der Sanktionsebene, vermieden werden können.

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Mit Beschluss vom 17. Februar 2009 gab der Senat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise statt (vgl. BVerfGE 122, 342).

    In der Folge erließ der bayerische Gesetzgeber, auch unter Berücksichtigung der tragenden Gründe des Senatsbeschlusses (BVerfGE 122, 342 ), das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22. April 2010, welches am 1. Juni 2010 in Kraft trat.

    Die in Art. 13 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 7 BayVersG normierten Pflichten sind darüber hinaus nicht straf- oder bußgeldbewehrt, so dass es den Beschwerdeführern insofern vor Erhebung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde grundsätzlich zuzumuten ist, zunächst einen Vollzugsakt abzuwarten und sodann um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 122, 342 ).

    Denn anders als in der ursprünglichen Fassung (vgl. BVerfGE 122, 342 ) haben jetzt sämtliche Maßnahmen offen und damit für den einzelnen Betroffenen wahrnehmbar zu erfolgen, so dass auch insoweit zunächst um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).

    Im Verhältnis zu den unzulässigen Rügen erscheint wie bereits im einstweiligen Anordnungsverfahren (vgl. BVerfGE 122, 342 ) die Erstattung der Auslagen im Umfange von einem Drittel billig.

  • BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88

    Eilversammlungen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Dass dieses Tatbestandsmerkmal hierfür durchaus geeignet sein kann, ist entgegen dem Vortrag der Beschwerdeführer jedenfalls nicht schon grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. nur BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).

    Sowohl zu § 14 VersG als auch zu § 26 Nr. 2 VersG hat das Bundesverfassungsgericht aber ausdrücklich festgestellt, dass diese Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, wenn sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).

    Soweit die Beschwerdeführer im Besonderen noch rügen, dass die in Art. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayVersG geregelte Pflicht zur Angabe der persönlichen Daten des Veranstalters und des Leiters im Sinne von Art. 10 Abs. 3 Satz 1 BayVersG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungsfreiheit verletze, verkennen sie, dass die Angabe der identitätsbestimmenden persönlichen Daten des Veranstalters und gegebenenfalls des von diesem bestimmten Leiters auch nach bisheriger Rechtslage grundsätzlich als anmeldepflichtig angesehen worden ist (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 14 Rn.14), und beschränken sich letztlich darauf, festzustellen, dass ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungsfreiheit vorliegt, ohne hinreichend auf die Frage einer möglichen Rechtfertigung hierfür zu Zwecken der Sicherstellung eines störungsfreien Versammlungsverlaufs (vgl. BVerfGE 85, 69 ) einzugehen.

    Darüberhinaus setzen sich die Beschwerdeführer auch hier nicht mit der in Art. 16 Abs. 3 BayVersG normierten Möglichkeit auseinander, Verbotsausnahmen zuzulassen; insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit durch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ) unverhältnismäßige Beeinträchtigungen, insbesondere auf der Sanktionsebene, vermieden werden können.

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Insbesondere befassen sich die Beschwerdeführer auch nicht ausreichend mit der Frage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in welchem Umfang die Störung von Versammlungen vom Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. BVerfGE 84, 203 ).

    Dass sich auf den Schutz der Versammlungsfreiheit auch derjenige berufen kann, der den in der Versammlung geäußerten Meinungen kritisch oder ablehnend gegenübersteht (vgl. BVerfGE 84, 203 ), wird entgegen dem Beschwerdevorbringen durch die angegriffenen Vorschriften hingegen nicht in Frage gestellt.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der im Einzelnen angegriffenen Vorschriften (vgl. BVerfGE 109, 279 ).

    Denn anders als in der ursprünglichen Fassung (vgl. BVerfGE 122, 342 ) haben jetzt sämtliche Maßnahmen offen und damit für den einzelnen Betroffenen wahrnehmbar zu erfolgen, so dass auch insoweit zunächst um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).

  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 811/83

    Verstoß gegen das Uniformverbot durch eine "Wehrsportgruppe" - Strafbarkeit von

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Die Beschwerdeführer setzen sich dabei jedoch weder mit der Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 1 VersG, die einen beinahe identischen Regelungsgehalt aufwies und auch bei nichtöffentlichen Versammlungen Anwendung fand, noch mit der korrespondierenden Strafvorschrift des § 28 VersG und der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 1982 - 1 BvR 1138/81 -, NJW 1982, S. 1803) und der Fachgerichte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 811/83 -, NStZ 1984, S. 123; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 20. Januar 1987 - RReg …

    Insbesondere lässt die Verfassungsbeschwerde jede substantielle Auseinandersetzung mit der insoweit maßgeblichen Frage vermissen, inwieweit das weitere Tatbestandsmerkmal im 2. Halbsatz des Art. 7 BayVersG ("sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht") geeignet ist, etwaigen als unverhältnismäßig erscheinenden Anwendungsfällen des Uniformierungsverbots - insbesondere bei nichtöffentlichen Versammlungen, denen in der Regel keine massensuggestive Wirkung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 811/83 - juris, Rn. 8 und 10) - hinreichend entgegenzuwirken.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Es ist daher billig, den Beschwerdeführern insoweit die Erstattung ihrer Auslagen zuzusprechen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Es ist daher billig, den Beschwerdeführern insoweit die Erstattung ihrer Auslagen zuzusprechen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Es ist daher billig, den Beschwerdeführern insoweit die Erstattung ihrer Auslagen zuzusprechen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
    Denn das Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz und das Verfahren über die Hauptsache sind selbständige, voneinander getrennte Verfahren (vgl. ebenso schon BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771 und Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2001 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 2002, S. 357).
  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1651/94

    Wegen Wegfalls der Zulässigkeitsvoraussetzungen unzulässig gewordene

  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 ALG

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • LG Hamburg, 07.03.1983 - 172/81
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    a) Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich gegen das Justizvollzugsdatenschutzgesetz als Ganzes richtet, ohne die angegriffenen Vorschriften genau zu bezeichnen und insoweit substantiiert eine Grundrechtsverletzung darzulegen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 9).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.01.2013 - LVG 6/12

    BesNeuRG LSA

    gegen Gesetzesvorschriften müssen die einzelnen Bestimmungen, durch die der Beschwerdeführer seine Grundrechte verletzt sieht, hingegen genau bezeichnet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08 -, NVwZ 2012, 818 [819]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28623
BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,28623)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,28623)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,28623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (56)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
    Der Gesetzgeber wollte homosexuellen Personen erstmals Rechte zuerkennen, die ihnen zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhelfen und die zum Abbau langdauernder Diskriminierungen führen sollten (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 313 ).

    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ).

    Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).

    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 110, 274 ; 117, 1 ; stRspr).

    Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 87 ; 93, 386 ).

    bb) Die Anforderungen bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen sind umso strenger, je größer die Gefahr ist, dass eine Anknüpfung an Persönlichkeitsmerkmale, die mit denen des Art. 3 Abs. 3 GG vergleichbar sind, zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 97, 169 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19921
BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2010,19921)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2010,19921)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2010,19921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
    Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY)

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45943
BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2012,45943)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2012,45943)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2012 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2012,45943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: eA-Verfahren

Verfahrensgang

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