Rechtsprechung
BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Bayerisches Versammlungsgesetz
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes - Zum grundlegenden Unterschied zwischen verwaltungsrechtlichen Pflichten bzw Verboten einerseits und Ordnungswidrigkeitentatbeständen andererseits
- Wolters Kluwer
Einstweilige Außerkraftsetzung von bestimmten Normen des Bayerischen Versammlungsgesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (BayVersG); Rüge der Verletzung des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Versammlungsfreiheit und einer Verletzung des Rechts ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1... ; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 3 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 4 Abs. 3; ; BayVersG,BY Art. 7 Abs. 2; ; BayVersG,BY Art. 9 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 9 Abs. 4; ; BayVersG,BY Art. 13 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 13 Abs. 2; ; BayVersG,BY Art. 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise Außerkraftsetzung von Regelungen des Bayerischen Versammlungsgesetzes im Wege einstweiliger Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bayerisches Versammlungsgesetz
- Telepolis (Pressebericht, 27.02.2009)
Neues bayerisches Versammlungsverbot teilweise außer Kraft gesetzt - Dem Bundesverfassungsgericht gehen vor allem die Bußgeldvorschriften und Überwachungsbefugnisse zu weit
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.2.2009)
Bayerisches Versammlungsgesetz verstößt offenbar gegen Grundrechte
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 8 GG, § 32 BVerfGG
Bayerisches Versammlungsgesetz teilweise außer Vollzug gesetzt - publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das neue Bayerische Versammlungsgesetz - Liberaler als das Versammlungsgesetz des Bundes? (RA Rolf Merk)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 122, 342
- NJW 2009, 1481
- NVwZ 2009, 441
- DVBl 2009, 598
- DÖV 2009, 410
Wird zitiert von ... (136) Neu Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
Kontostammdaten
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ).Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ).
- BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hufbeschlaggesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 117, 126 ).Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Die Schwere des Grundrechtseingriffs einer anlasslosen Datenerhebung nimmt dabei mit der Möglichkeit der Nutzung der Daten für Folgeeingriffe in Grundrechte der Betroffenen zu (vgl. BVerfGE 120, 378 ).Angesichts der Streubreite der erhobenen Daten trägt dies dazu bei, dass sich hierdurch das Risiko des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens verfestigen kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ; 120, 378 ).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Angesichts der Streubreite der erhobenen Daten trägt dies dazu bei, dass sich hierdurch das Risiko des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens verfestigen kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ; 120, 378 ). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil die kollektive öffentliche Meinungskundgabe eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ). - BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Dahinstehen kann, ob sich die Beschwerdeführer hier auch auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG berufen können (vgl. BVerfGE 118, 168 ). - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Beschwerdeführer von der Maßnahme keine Kenntnis erlangt, weil sie heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ), oder wenn Vorschriften eine Verpflichtung begründen, die unmittelbar als solche mit einer Geldbuße oder Strafe bewehrt ist (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Für die Beantwortung der Frage, ob ein Grundrecht seinem Wesen nach auf Personenvereinigungen anwendbar ist, ist in erster Linie darauf abzustellen, ob es nur individuell oder auch korporativ betätigt werden kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ). - BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
- BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
Halbfettmargarine
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69
Ordnungswidrigkeiten
- BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
- VGH Bayern, 11.01.1984 - 21 B 83 A.2250
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18
Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 130; ebenso VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 48.vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 131.
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …
Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 122, 342 ; 125, 260 ). - BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Für eine unmittelbare Betroffenheit genügt es jedoch, wenn die angegriffenen Rechtsvorschriften ohne das Dazwischentreten dieses weiteren Vollzugsakts bereits in den Rechtskreis der Beschwerdeführenden einwirken und es ihnen nicht möglich oder zuzumuten ist, hiergegen zunächst Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen (vgl. BVerfGE 122, 342 m.w.N.).Ein Abwarten ist ihnen nicht zumutbar, da die Vorschriften eine Verpflichtung begründen, die unmittelbar als solche mit einer Geldbuße bewehrt ist (vgl. BVerfGE 122, 342 ).
- BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer …
Wird - wie hier - die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).
Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).
- BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16
Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor …
Es hat in Bezug auf Art. 9 Abs. 2 Satz 2 BayVersG, der der Sache nach zu einer anlasslosen Bildaufzeichnung des gesamten Versammlungsgeschehens ermächtigte, ausgeführt, dass die Anfertigung solcher Übersichtsaufzeichnungen nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer ein Grundrechtseingriff sei, da auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen in der Regel individualisierbar mit erfasst seien und das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung in dieser Weise festgehalten wird, Einschüchterungswirkungen haben könne, die zugleich auf die Grundlagen der demokratischen Auseinandersetzung zurückwirkten (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 - BVerfGE 122, 342 ). - BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08
Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage
Dass die Erhebung derartiger Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, Umdruck, S. 26; BVerfGE 120, 378 ; BVerfGK 10, 330 ). - BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und …
Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 122, 342 ; 157, 332 m.w.N.; stRspr). - VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter …
Auf eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ordnete das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 17. Februar 2009 (- 1 BvR 2492/08 -, BVerfGE 122, 342 ff.) im Wege der einstweiligen Anordnung an, dass Übersichtsaufnahmen von Versammlungen zur Lenkung und Leitung eines Polizeieinsatzes einstweilen nur zulässig sind, wenn sie wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich sind.Nach Änderung des Gesetzes nahm das Bundesverfassungsgericht die aufrecht erhaltene Rechtssatzverfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil jetzt sämtliche Maßnahmen offen und damit für den einzelnen Betroffenen wahrnehmbar zu erfolgen haben, so dass zunächst um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden kann (Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2492/08 -).
Art. 26 VvB schützt in diesem Sinne auch die so genannte innere Versammlungsfreiheit, das heißt den individuellen Entschluss, sein Grundrecht durch Teilnahme an der kollektiven öffentlichen Meinungskundgabe in freier Selbstbestimmung wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, BVerfGE 122, 342 = juris Rn. 131).
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil die kollektive öffentliche Meinungskundgabe eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009, a. a. O. unter Hinweis auf BVerfGE 65, 1 ).
Das Tatbestandsmerkmal der Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes ist zwar durchaus weit gefasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009, a. a. O., S. 368 = juris Rn. 129), im Gesamtzusammenhang der Ermächtigung aber ebenfalls ausreichend bestimmt.
Denn der Gesetzgeber hat die Ermächtigung zu Übersichtsaufnahmen - in Anlehnung an die Entscheidungsgründe und die Anordnungen zur vorläufigen Weitergeltung des Bayerischen Versammlungsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 a. a. O., S. 372 f. = juris Rn. 135;… vgl. auch § 16 Abs. 2 Satz 1 des Musterentwurfs eines Versammlungsgesetzes, in: Arbeitskreis Versammlungsrecht, Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes, Enders/Hoffmann-Riem/Kniesel/Poscher/Schulze-Fielitz [Hrsg.], 2011, mit Begründung zu § 16, S. 71) - zusätzlich an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Hinsichtlich der Intensität und des Gewichts des Grundrechtseingriffs durch Übersichtsaufnahmen ist zunächst die nach § 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 VersammlG Bln angeordnete offene (d. h. zumindest wahrnehmbare, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 12) Anfertigung solcher Aufnahmen einschließlich der Pflicht zur Unterrichtung der Versammlungsleitung zu beachten.
Schon angesichts der gesetzlich angeordneten offenen Anfertigung und der flüchtigen Natur von Übersichtsaufnahmen nach dem Kamera-Monitor-Prinzip sowie des Verbots der Identifikation ist das Ausmaß der Grundrechtsberührung aber nicht als schwerwiegend anzusehen (vgl. zum Bayerischen Versammlungsgesetz: BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009, a. a. O., S. 372 f. = juris Rn. 135).
Dem trägt sowohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, BVerfGE 122, 342 = juris Rn. 131 f.) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Rechtsprechung zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit durch Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Rechnung (vgl. Urteil vom 15. März 2012 - 39692/09, 40713/09, 41008/09 - Austin u. a./Vereinigtes Königreich, NVwZ-RR 2013, 785 Ls. 6).
- BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - …
Deshalb sind bei der Folgenabwägung die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur diejenigen für den Beschwerdeführer (vgl. BVerfGE 112, 216 ; 122, 342 ; 140, 99 ; stRspr). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - 7 A 10683/14
Für Übersichtsaufnahmen von Versammlungen gesetzliche Grundlage erforderlich
Ein prinzipieller Unterschied zwischen Übersichtsaufzeichnungen und personenbezogenen Aufzeichnungen besteht diesbezüglich, jedenfalls nach dem Stand der heutigen Technik, nicht (vgl. BVerfGE 122, 342 [368 f.]).Es hat aber gleichwohl im Hinblick auf mögliche Einschüchterungseffekte durch die Präsenz einer Kamera, die das Geschehen an eine andere, nicht übersehbare Stelle überträgt, die Anwendung von Art. 9 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes auf Fälle beschränkt, in denen Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich sind (vgl. BVerfGE 122, 342 [372 f. und Nr. 3 der Entscheidungsformel]).
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetz nur dann im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden darf, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 122, 342 [361 f.]).
Der Rechtssache kommt nach Auffassung des Senats keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil die hier aufgeworfene Frage des Erfordernisses einer gesetzlichen Grundlage für die Anfertigung von bloßen Übersichtsaufnahmen einer Versammlung ohne Aufzeichnung durch die bereits bestehende Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 122, 342) hinreichend in dem oben dargelegten Sinn geklärt erscheint.
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2018 - 14 K 3543/18
Foto Twitter Facebook Versammlung Bildaufnahme Polizei Lichtbild …
- BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21
Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
- BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die …
- BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
- VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09
Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden
- BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
- BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
- BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der …
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 5 A 2288/09
Polizei darf friedliche Demonstration nicht filmen
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig
- BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 45.16
Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor …
- VG Gelsenkirchen, 19.02.2019 - 14 K 7046/16
Kamera-Beobachtung, Versammlung, Kamera, Kamera-Monitor-Prinzip, …
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht
- OVG Niedersachsen, 24.09.2015 - 11 LC 215/14
Beweis- und Dokumentationstrupp; Bildaufnahme; Demonstration; …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- VG Köln, 12.03.2020 - 20 L 453/20
Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20
Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf …
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20
Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos
- VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08
Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?
- BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem …
- BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
- BVerfG, 18.10.2023 - 1 BvR 1796/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - 15 B 332/20
Polizei muss Kameras während einer Versammlung abdecken
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22
Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2021 - 1 L 9/12
G8-Gipfel 2007: Tornado-Flug verstieß gegen Versammlungsfreiheit
- VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
Drohne; offener Einsatz technischer Mittel; Fußballspiel; Hinweispflicht
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - 3 L 9/12
Zulässigkeit einer Klage gegen den Überflug eines Camps von G8 Gipfelgegner 2007; …
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- VG Magdeburg, 14.03.2019 - 7 A 472/17
Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch ihre Beobachtung
- BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des …
- BVerfG, 07.08.2018 - 1 BvR 1575/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den …
- VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 1180/07
Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Luftaufklärung durch …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 818.09
Frage der Rechtmäßigkeit von anlasslosen Filmaufnahmen auf einer Demonstration
- OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
Banner Drop; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Feststellungsinteresse; …
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
- VG Gelsenkirchen, 24.11.2020 - 14 K 5442/18
Videografie, Kamerabeobachtung, Videoaufzeichnung, Versammlung, Nichtstörer, …
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 1 S 2901/10
Pflichten des Versammlungsleiters
- AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
Berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine …
- BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von …
- BVerfG, 19.03.2020 - 1 BvQ 1/20
Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten bei offenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2020 - 15 A 1139/19
Versammlung; Videobeobachtung
- VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13
Beweissicherungs- und Dokumentationstrupp; Bild- und Tonaufzeichnung; Bild- und …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20
Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler …
- VG Freiburg, 17.05.2010 - 3 K 464/09
Versammlungsrecht: Verpflichtung zur Bereitstellung von Ordnern und zur …
- OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20
Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvQ 82/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …
- BVerfG, 25.08.2020 - 1 BvR 1981/20
Eilantrag gegen die Verordnung zur Testpflicht auf das SARS-CoV-2-Virus von …
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des …
- BVerfG, 06.02.2019 - 1 BvQ 4/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
- BVerfG, 15.09.2016 - 1 BvQ 38/16
Eilantrag gegen die Nichtzulassung von russischen Sportlerinnen und Sportlern zu …
- BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23
Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung …
- BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10
Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 B 950/20
- VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Luftaufklärung durch …
- VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Auflösung; Feststellungsinteresse; Klagebefugnis; Unterbindung; Versammlung; …
- VG Köln, 16.05.2019 - 20 K 5133/17
- AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit …
- BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvR 515/20
Eilantrag gegen "Mietendeckel " erfolglos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2077/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Regelungen zu vorläufigen Ausgangsbeschränkungen …
- VG Göttingen, 11.12.2013 - 1 A 283/12
Übersichtsaufzeichnungen; Unübersichtlichkeit; Versammlung; Versammlungsfreiheit
- VG Leipzig, 15.07.2020 - 1 K 737/19
Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen durch eine stationär befestigte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - L 19 AS 1265/15
Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2014 - L 29 AS 2052/14
Leistungsausschluss für EU-Ausländer - Glaubhaftmachung Anordnungsanspruch - …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19
Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und …
- BVerfG, 08.04.2020 - 1 BvR 623/20
Eilantrag gegen Vorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15
Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erbringung des Regelsatzes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - L 19 AS 931/15
Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB …
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10
Ablehnung des Erlasses einer eA, den Vollzug der §§ 97 Abs 1, 98 Abs 1 SGB 4 idF …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- VG Würzburg, 28.04.2016 - W 5 K 15.396
Bild- und Tonbandaufnahmen oder -aufzeichnungen der Polizei anlässlich einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 19 AS 360/15
Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 42/15
Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II …
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 19 AS 170/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2144/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - L 29 AS 1782/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3164/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - L 29 AS 514/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einstweiliger Rechtsschutz - Leistungen für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 19 AS 717/15
Vorläufig Verpflichtung zur Gewährung des Regelbedarfs für Partner einschließlich …
- BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11
Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - L 29 AS 1952/13
Leistungsausschluss für EU-Ausländer - Aufenthaltsrecht - Erwerbstätigkeit - …
- OLG Hamm, 11.11.2009 - 3 Ss OWi 856/09
Videomessverfahren; Verfahrensrüge
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13
Leistungsausschluss - Bedarfsgemeinschaft - Lebenspartner - Familienangehörige
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 2111/08
- BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23
Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - L 29 AS 2328/13
Aufenthaltsrecht zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit - Glaubhaftmachung - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 1 N 82.09
Auflage; Wagenverantwortlicher; Zuverlässigkeit; Ordner; Gefahrenprognose; …
- VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08
"Gesinnungstest" für Ausländer in NRW ohne Rechtsgrundlage
- VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen
- BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 3163/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 29 AS 1552/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2014 - 19 AS 984/14
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für polnische …
- VGH Bayern, 25.05.2010 - 10 BV 09.1480
Versammlung; Gräfenberg; Beschränkungen; Trommeln; Fackeln
- VG Regensburg, 05.05.2009 - RN 9 S 09.785
Beschränkungen einer Versammlung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 19 AS 2186/14
Leistungen nach dem SGB II für einen EU-Ausländer
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2014 - L 29 AS 252/14
Keine Vorlagepflicht im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz am EuGH
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - L 29 AS 2414/13
Abgeleitetes Aufenthaltsrecht - Leistungsausschluss - Eheleute
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2013 - L 29 AS 2314/13
Leistungsausschluss - Glaubhaftmachung einer selbständigen Tätigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - L 19 AS 948/14
- AG Lübben, 08.12.2009 - 40 OWi 204/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweisverwertungsverbot bei Geschwindigkeitsmessung …
- BVerfG, 16.06.2020 - 1 BvR 1088/20
Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des …
- AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09
Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung …
- AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
- LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
- AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 428/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot von …
- VG Berlin, 12.11.2020 - 5 K 186.16
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2022 - 14 K 4257/19
Fortsetzungsfeststellungsklage Fortsetzungsfeststellungsinteresse Versammlung …
Rechtsprechung
BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 VersammlG BY vom 22.04.2010, Art 3 Abs 3 VersammlG BY vom 22.07.2008
Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 VersammlG BY vom 22.04.2010, Art 3 Abs 3 VersammlG BY vom 22.07.2008
Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY) - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 2, Art. 7, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 10 Abs. 3 und 4, Art. 13 bis 16, Art. 20, Art. 21 BayVersG, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92, § 93 Abs. 3 Alt. 1 BVerfGG
Versammlungsrecht: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz erfolglos | Rechtsschutzbedürfnis; Nachträgliches Feststellungsinteresse; Beschwerdebefugnis; Unmittelbare Betroffenheit; Persönlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben und körperliche ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 2, Art. 7, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 10 Abs. 3 und 4, Art. 13 bis 16, Art. 20, Art. 21 BayVersG, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92, § 93 Abs. 3 Alt. 1 BVerfGG
Versammlungsrecht: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz erfolglos | Rechtsschutzbedürfnis; Nachträgliches Feststellungsinteresse; Beschwerdebefugnis; Unmittelbare Betroffenheit; Persönlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben und körperliche ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY)
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Mangels Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses und im Hinblick auf die Substantiierungspflicht unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (juris: VersammlG BY)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz
- lto.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde unzulässig - BVerfG weist Klage gegen bayerisches Versammlungsgesetz ab
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig - Beschwerdeführer fehlt es nach zwischenzeitlich geänderten Vorschriften an fortbestehendem Rechtsschutzbedürfnis
Sonstiges (3)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- internet-law.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.06.2010)
Neues bayerisches Versammlungsgesetz in Kraft getreten
- abendzeitung.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.05.2010)
Kampf gegen neues Versammlungsgesetz
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08
Papierfundstellen
- NVwZ 2012, 818
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Dass dieses Tatbestandsmerkmal hierfür durchaus geeignet sein kann, ist entgegen dem Vortrag der Beschwerdeführer jedenfalls nicht schon grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. nur BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).(3) Auch hinsichtlich der in Art. 13 Abs. 1 bis 4 BayVersG geregelten Anzeigepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel und der zugehörigen Bußgeldvorschrift des Art. 21 Abs. 1 Nr. 7 BayVersG verkennen die Beschwerdeführer, dass der bayerische Landesgesetzgeber mit der geänderten Fassung des Art. 13 BayVersG nunmehr den Regelungsgehalt der Vorgängervorschrift des § 14 VersG in seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss (BVerfGE 69, 315 ff.) weitestgehend übernommen hat, die anzeigepflichtigen Angaben auf die zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung wesentlichen Informationen (…vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 14 Rn. 14 ff.) zurückgeführt hat und anders als noch in § 26 Nr. 2 VersG die Durchführung einer nichtangezeigten (vormals nichtangemeldeten) Versammlung nunmehr nicht mehr strafbewehrt, sondern lediglich noch bußgeldbewehrt ist.
Sowohl zu § 14 VersG als auch zu § 26 Nr. 2 VersG hat das Bundesverfassungsgericht aber ausdrücklich festgestellt, dass diese Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, wenn sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).
(4) Bezüglich Art. 14 BayVersG setzen sich die Beschwerdeführer insbesondere nicht damit auseinander, dass die dort normierte Kooperationspflicht der Veranstalter gerade auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zurückgeht (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
Darüberhinaus setzen sich die Beschwerdeführer auch hier nicht mit der in Art. 16 Abs. 3 BayVersG normierten Möglichkeit auseinander, Verbotsausnahmen zuzulassen; insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit durch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ) unverhältnismäßige Beeinträchtigungen, insbesondere auf der Sanktionsebene, vermieden werden können.
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Mit Beschluss vom 17. Februar 2009 gab der Senat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise statt (vgl. BVerfGE 122, 342).In der Folge erließ der bayerische Gesetzgeber, auch unter Berücksichtigung der tragenden Gründe des Senatsbeschlusses (BVerfGE 122, 342 ), das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22. April 2010, welches am 1. Juni 2010 in Kraft trat.
Die in Art. 13 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 7 BayVersG normierten Pflichten sind darüber hinaus nicht straf- oder bußgeldbewehrt, so dass es den Beschwerdeführern insofern vor Erhebung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde grundsätzlich zuzumuten ist, zunächst einen Vollzugsakt abzuwarten und sodann um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 122, 342 ).
Denn anders als in der ursprünglichen Fassung (vgl. BVerfGE 122, 342 ) haben jetzt sämtliche Maßnahmen offen und damit für den einzelnen Betroffenen wahrnehmbar zu erfolgen, so dass auch insoweit zunächst um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Im Verhältnis zu den unzulässigen Rügen erscheint wie bereits im einstweiligen Anordnungsverfahren (vgl. BVerfGE 122, 342 ) die Erstattung der Auslagen im Umfange von einem Drittel billig.
- BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
Eilversammlungen
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Dass dieses Tatbestandsmerkmal hierfür durchaus geeignet sein kann, ist entgegen dem Vortrag der Beschwerdeführer jedenfalls nicht schon grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. nur BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).Sowohl zu § 14 VersG als auch zu § 26 Nr. 2 VersG hat das Bundesverfassungsgericht aber ausdrücklich festgestellt, dass diese Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, wenn sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).
Soweit die Beschwerdeführer im Besonderen noch rügen, dass die in Art. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayVersG geregelte Pflicht zur Angabe der persönlichen Daten des Veranstalters und des Leiters im Sinne von Art. 10 Abs. 3 Satz 1 BayVersG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungsfreiheit verletze, verkennen sie, dass die Angabe der identitätsbestimmenden persönlichen Daten des Veranstalters und gegebenenfalls des von diesem bestimmten Leiters auch nach bisheriger Rechtslage grundsätzlich als anmeldepflichtig angesehen worden ist (…vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 14 Rn.14), und beschränken sich letztlich darauf, festzustellen, dass ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungsfreiheit vorliegt, ohne hinreichend auf die Frage einer möglichen Rechtfertigung hierfür zu Zwecken der Sicherstellung eines störungsfreien Versammlungsverlaufs (vgl. BVerfGE 85, 69 ) einzugehen.
Darüberhinaus setzen sich die Beschwerdeführer auch hier nicht mit der in Art. 16 Abs. 3 BayVersG normierten Möglichkeit auseinander, Verbotsausnahmen zuzulassen; insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit durch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ) unverhältnismäßige Beeinträchtigungen, insbesondere auf der Sanktionsebene, vermieden werden können.
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Insbesondere befassen sich die Beschwerdeführer auch nicht ausreichend mit der Frage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in welchem Umfang die Störung von Versammlungen vom Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. BVerfGE 84, 203 ).Dass sich auf den Schutz der Versammlungsfreiheit auch derjenige berufen kann, der den in der Versammlung geäußerten Meinungen kritisch oder ablehnend gegenübersteht (vgl. BVerfGE 84, 203 ), wird entgegen dem Beschwerdevorbringen durch die angegriffenen Vorschriften hingegen nicht in Frage gestellt.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der im Einzelnen angegriffenen Vorschriften (vgl. BVerfGE 109, 279 ).Denn anders als in der ursprünglichen Fassung (vgl. BVerfGE 122, 342 ) haben jetzt sämtliche Maßnahmen offen und damit für den einzelnen Betroffenen wahrnehmbar zu erfolgen, so dass auch insoweit zunächst um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
- BGH, 29.11.1983 - 5 StR 811/83
Verstoß gegen das Uniformverbot durch eine "Wehrsportgruppe" - Strafbarkeit von …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Die Beschwerdeführer setzen sich dabei jedoch weder mit der Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 1 VersG, die einen beinahe identischen Regelungsgehalt aufwies und auch bei nichtöffentlichen Versammlungen Anwendung fand, noch mit der korrespondierenden Strafvorschrift des § 28 VersG und der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 1982 - 1 BvR 1138/81 -, NJW 1982, S. 1803) und der Fachgerichte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 811/83 -, NStZ 1984, S. 123; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 20. Januar 1987 - RReg …Insbesondere lässt die Verfassungsbeschwerde jede substantielle Auseinandersetzung mit der insoweit maßgeblichen Frage vermissen, inwieweit das weitere Tatbestandsmerkmal im 2. Halbsatz des Art. 7 BayVersG ("sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht") geeignet ist, etwaigen als unverhältnismäßig erscheinenden Anwendungsfällen des Uniformierungsverbots - insbesondere bei nichtöffentlichen Versammlungen, denen in der Regel keine massensuggestive Wirkung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 811/83 - juris, Rn. 8 und 10) - hinreichend entgegenzuwirken.
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Es ist daher billig, den Beschwerdeführern insoweit die Erstattung ihrer Auslagen zuzusprechen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ). - BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Es ist daher billig, den Beschwerdeführern insoweit die Erstattung ihrer Auslagen zuzusprechen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ). - BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Denn das Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz und das Verfahren über die Hauptsache sind selbständige, voneinander getrennte Verfahren (vgl. ebenso schon BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771 und Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2001 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 2002, S. 357). - BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1651/94
Wegen Wegfalls der Zulässigkeitsvoraussetzungen unzulässig gewordene …
- BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81
Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 ALG
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- LG Hamburg, 07.03.1983 - 172/81
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde …
a) Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich gegen das Justizvollzugsdatenschutzgesetz als Ganzes richtet, ohne die angegriffenen Vorschriften genau zu bezeichnen und insoweit substantiiert eine Grundrechtsverletzung darzulegen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 9). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.01.2013 - LVG 6/12
BesNeuRG LSA
gegen Gesetzesvorschriften müssen die einzelnen Bestimmungen, durch die der Beschwerdeführer seine Grundrechte verletzt sieht, hingegen genau bezeichnet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08 -, NVwZ 2012, 818 [819]).
Rechtsprechung
BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (56)
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Der Gesetzgeber wollte homosexuellen Personen erstmals Rechte zuerkennen, die ihnen zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhelfen und die zum Abbau langdauernder Diskriminierungen führen sollten (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 313 ).Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).
Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 110, 274 ; 117, 1 ; stRspr).Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 87 ; 93, 386 ).
bb) Die Anforderungen bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen sind umso strenger, je größer die Gefahr ist, dass eine Anknüpfung an Persönlichkeitsmerkmale, die mit denen des Art. 3 Abs. 3 GG vergleichbar sind, zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 97, 169 ).
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - …
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Die Mitteilung des Vorsitzenden des Dritten Senats, dass er im Hinblick auf das laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 AZR 20/07 keine Stellungnahme abgebe, ist überholt durch das mittlerweile in diesem Verfahren ergangene Urteil vom 14. Januar 2009 (NZA 2009, S. 489).Werden Ehe und Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung unterschiedlich behandelt, findet mithin eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung statt (vgl. zur Benachteiligung wegen der sexuellen Ausrichtung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a der Rahmenrichtlinie bzw. § 1 AGG: EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Maruko - C-267/06 - ABl. EU 2008, Nr. C 128, 6; BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 -, NZA 2009, S. 489 ).
Der Gesetzgeber hat dieser Realität durch die verschiedenen in § 9 LPartG enthaltenen Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners Rechnung getragen (vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 -, NZA 2009, S. 489 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BAGE 62, 345 ; BGH…, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ; vgl. auch BVerfGE 65, 196 ) Arbeitsentgelt.Sie sollen eine Zusatzversorgung der begünstigten Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und im Falle der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung eine zusätzliche Sicherung der Hinterbliebenen im Todesfall gewährleisten (vgl. BAGE 62, 345 ).
- BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04
Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BAGE 62, 345 ; BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ; vgl. auch BVerfGE 65, 196 ) Arbeitsentgelt.Ihr Arbeitsentgeltcharakter hat sich durch die Systemumstellung auf das Punktemodell noch verstärkt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ).
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Verstoßen Allgemeine Versicherungsbedingungen - wie hier die Satzung der VBL - gegen Art. 3 Abs. 1 GG, so führt dies nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Unwirksamkeit der betroffenen Klauseln (vgl. BGHZ 174, 127 ).Hierdurch entstehende Regelungslücken können im Wege ergänzender Auslegung der Satzung geschlossen werden (vgl. BGHZ 174, 127 ).
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Bei der Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht die Orientierung an einer typisierten Normalehe mit einem Versorger und einem Haushälter schon im Jahr 1975 im Zweiten Witwerrentenurteil (BVerfGE 39, 169 ) für nicht mehr mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar gehalten.In dem Zweiten Witwerrentenurteil gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, der Realität, dass unterschiedliche Biographieverläufe zu einem unterschiedlichen Versorgungsbedarf führen, nicht anhand zu grober und deshalb nicht sachgerechter Differenzierungsmerkmale Rechnung zu tragen (BVerfGE 39, 169 ).
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Die vom Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung vorgenommene Einordnung der Satzungsbestimmungen als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (vgl. BGHZ 48, 35 ; 103, 370 ; 142, 103 ) ist verfassungsrechtlich unbedenklich (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ; BVerfGK 11, 130 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, DVBl 2008, S. 780).Gleichwohl ist die Satzung der VBL unmittelbar am Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen, da die VBL als Anstalt des öffentlichen Rechts eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt (siehe dazu auch BVerfGE 98, 365 ; 116, 135 ; BGHZ 103, 370 ).
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
- BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Homologe Insemination
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner; …
- EuGH, 01.04.2008 - C-267/06
EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - …
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
- BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …
- OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner
- BFH, 01.02.2007 - II R 43/05
Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Partners einer eingetragenen …
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 61/04
Kein Kindergeld für Kind der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin
- BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02
Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde …
- BFH, 20.06.2007 - II R 56/05
Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
- BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64
Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung
Rechtsprechung
BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY) - Wolters Kluwer
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
- rewis.io
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY)
- rewis.io
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08
Rechtsprechung
BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: eA-Verfahren - rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: eA-Verfahren - rewis.io
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: eA-Verfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: eA-Verfahren
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 02.02.2010 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 2492/08