Rechtsprechung
BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Dauerschulden - Dauerschuldzinsen - Hinzurechnung - Vereinbarkeit mit GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen im Gewerbesteuerrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BFH, 04.11.1964 - I 206/62
- BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Papierfundstellen
- BVerfGE 26, 1
- NJW 1969, 1243
- NJW 2002, 349
- MDR 1969, 730
- DÖV 1969, 866
- BStBl II 1969, 424
Wird zitiert von ... (102) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64
Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer als solcher bejaht (BVerfGE 21, 54 [63] mit weiteren Hinweisen).Deshalb hat der Gesetzgeber auf die objektive Wirtschaftskraft, die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit abgestellt, wie sie durch den erzielten Ertrag und die Mittel, die zur Erzielung dieses Ertrags eingesetzt werden, repräsentiert wird (BVerfGE 21, 54 [65]).
b) Das BVerfG hat es unter dem Blickpunkt des Art. 3 Abs. 1 GG als sachgerecht anerkannt (BVerfGE 13, 331 [348]; 19, 101 [112]; 21, 54 [65 f.]), daß die Gewerbesteuer u. a. den Gemeinden generell einen Ausgleich für die durch das Vorhandensein von Gewerbebetrieben verursachten besonderen Lasten bieten soll (Äquivalenzprinzip).
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Der Gesetzgeber ist nicht zu einer "reinen" Verwirklichung des Objektsteuerprinzips verpflichtet (BVerfGE 13, 331 [345]; 25, 28 [38]).b) Das BVerfG hat es unter dem Blickpunkt des Art. 3 Abs. 1 GG als sachgerecht anerkannt (BVerfGE 13, 331 [348]; 19, 101 [112]; 21, 54 [65 f.]), daß die Gewerbesteuer u. a. den Gemeinden generell einen Ausgleich für die durch das Vorhandensein von Gewerbebetrieben verursachten besonderen Lasten bieten soll (Äquivalenzprinzip).
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Wenn auch in der Erwähnung der Realsteuern im Grundgesetz noch keine grundsätzliche Billigung aller dem Gewerbesteuerrecht angehörenden Normen zu sehen ist, so ist der von der Beschwerdeführerin beanstandete Realsteuercharakter jedenfalls in den Willen des Verfassunggebers mit einbezogen gewesen (vgl. BVerfGE 21, 12 [25]).Voraussetzung für die Übereinstimmung mit dem Gleichheitssatz ist lediglich, daß die gewählte Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen beruht (BVerfGE 21, 12 [26, 27]).
- BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher …
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 GG, nur auf Grund solcher Vorschriften zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (BVerfGE 21, 1 [BVerfG 13.12.1966 - 1 BvR 512/65] [3]), wird durch die Regelung des Steuergegenstandes und die Verwendung des Ertrags und des Gewerbekapitals -- gegebenenfalls auch der Lohnsumme -- als Besteuerungsgrundlage nicht berührt.b) Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung genügt die zur Umschreibung des Steuertatbestandes verwendete Formulierung "Zinsen für Schulden, die ... der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen" (vgl. § 8 Nr. 1 GewStG) der vom Rechtsstaatsprinzip geforderten Bestimmtheit des gesetzlichen Tatbestandes (BVerfGE 21, 1 [BVerfG 13.12.1966 - 1 BvR 512/65] [3], 209 [215]).
- BFH, 05.10.1967 - I 258/64
Auslegung einer Vorschrift - Wortlaut - Sinngehalt
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Ohne eine Kürzung des Gewinns würden diese Erträge sowohl mit Gewerbesteuer als auch mit Grundsteuer belastet sein (vgl. § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 3 GrStG); eine solche doppelte Realsteuerbelastung soll § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vermeiden (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967, BStBl 1968 II S. 65). - BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64
Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Es ist daher nicht zu beanstanden, daß hierbei die Einheitswerte von 1935 zugrunde gelegt werden, obwohl diese Werte nicht mehr den wirklichen Grundstückswerten entsprechen (vgl. BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64] [252 f.]). - BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59
Zweigstellensteuer
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
b) Das BVerfG hat es unter dem Blickpunkt des Art. 3 Abs. 1 GG als sachgerecht anerkannt (BVerfGE 13, 331 [348]; 19, 101 [112]; 21, 54 [65 f.]), daß die Gewerbesteuer u. a. den Gemeinden generell einen Ausgleich für die durch das Vorhandensein von Gewerbebetrieben verursachten besonderen Lasten bieten soll (Äquivalenzprinzip). - BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im …
Auszug aus BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Der Gesetzgeber ist nicht zu einer "reinen" Verwirklichung des Objektsteuerprinzips verpflichtet (BVerfGE 13, 331 [345]; 25, 28 [38]).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (Hinweis auf BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder sei von ihr ausgegangen (Hinweis auf BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188).Schließlich genügt das Finanzgericht mit seinem erneuten Vorlagebeschluss nunmehr auch den erhöhten Anforderungen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm zu stellen sind (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ), über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wie es in Beschlüssen aus den Jahren 1969 und 1977 (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ) der Fall war, in denen es Entscheidungen über die Vereinbarkeit der Nichteinbeziehung von freien Berufen, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirten in die Gewerbesteuer mit dem Gleichheitssatz getroffen hat.
a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach aus der ausdrücklichen Erwähnung der Realsteuern ehemals in Art. 105 Abs. 2 Nr. 3, in Art. 106 Abs. 2 GG (in der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, BGBl I S. 1) und in Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 GG vom 24. Dezember 1956 (BGBl I S. 1077) darauf geschlossen, dass die Erhebung einer Gewerbesteuer gerade auch neben der Einkommensteuer verfassungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerfGE 13, 331 ; 26, 1 ).
b) Die beschriebenen Änderungen in Art. 106 Abs. 6 GG und deren Entstehungsgeschichte, verbunden mit der Ergänzung des Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 GG, bestätigen den schon bisher vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Standpunkt (vgl. BVerfGE 13, 331 ; 26, 1 ; 46, 224 ), dass die Gewerbesteuer als solche mit ihrer Verankerung im Grundgesetz in ihrer Grundstruktur und herkömmlichen Ausgestaltung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (…ebenso BFHE, a.a.O., S. 268 mit Nachweisen zu dem insoweit überwiegend zustimmenden Schrifttum).
Die Gewerbesteuer ist folglich in ihrer Grundstruktur als vornehmlich auf den Ertrag des Gewerbebetriebs gerichtete Objektsteuer (vgl. BVerfGE 116, 164 ;… Güroff, in: Glanegger/Güroff, GewStG, 6. Aufl. 2006, § 1 Rn. 14 und § 2 Rn. 1;… Sarrazin, in: Lenski/Steinberg, Kommentar GewStG, § 1 Rn. 93;… Hofmeister, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 1 GewStG Rn. 10;… Heine, in: Henneke/Pünder, Recht der Kommunalfinanzen, § 8 Rn. 6 f.;… Tipke, Die Steuerrechtsordnung, 2. Aufl., Bd. II, S. 1141 f.) auch neben der die Einkünfteerzielung erfassenden Einkommensteuer verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 13, 331 ; 26, 1 ; 46, 224 ;… Sarrazin, in: Lenski/Steinberg, a.a.O., § 1 Rn. 106 ff.; Schnädter, Die grundlegenden Wertungen des Gewerbesteuerrechts, S. 153 ff.;… Tipke, a.a.O., S. 1140 f.).
Seine Entscheidung ist nur darauf zu überprüfen, ob es für die getroffene Unterscheidung einen sachlichen Grund gibt, der so erheblich ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht als willkürlich angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ).
Schon deswegen sei der Gesetzgeber nicht gehindert, eine wirtschaftliche Betätigung, bei der der Produktionsfaktor Kapital eindeutig im Vordergrund stehe, mit einer besonderen Steuer zu belegen (vgl. BVerfGE 26, 1 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen, nachdem es zunächst in mehreren Entscheidungen das Äquivalenzprinzip als sachlichen Rechtfertigungsgrund für die Gewerbesteuer herangezogen hatte (vgl. BVerfGE 13, 331 ; 19, 101 ; 21, 54 ; 26, 1 ), dessen Bedeutung für den Bestand und die konkrete Ausgestaltung der Gewerbesteuer später eingeschränkt (BVerfGE 46, 224 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat es daher schon bisher als in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegend angesehen, die Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ).
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es dem Gesetzgeber grundsätzlich freistehe, einzelne Berufsgruppen steuerlich zu belasten, andere dagegen von der Steuer freizustellen, wenn die gewählte Differenzierung auf Erwägungen beruhe, die nicht als willkürlich erscheinen (vgl. etwa BVerfGE 26, 1, 8) und er bei der Auswahl einer Steuerquelle einen weitgehenden Gestaltungsspielraum habe (vgl. etwa BVerfGE 84, 239 ,271), ist mit dem Gebot gleicher Lastenzuteilung nicht vereinbar (vgl. dazu auch Tipke, Die Steuerrechtsordnung, 3 Bände, 1993, 353 und 355 f.).Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgesellschaften; BVerfGE 21, 54 zur Lohnsummensteuer; BVerfGE 24, 112 zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 zur Betriebsaufspaltung; BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 und 46, 224 [Handelsvertreter]) befasst.
In BVerfGE 26, 1 begründete es seine Entscheidung mit folgenden tragenden Erwägungen: Es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn nur Gewerbetreibende, nicht aber Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und der freien Berufe der Gewerbesteuer unterlägen.
Die entgegenstehende Aussage des Bundesverfassungsgerichts ist erstmals in der Entscheidung BVerfGE 26, 1, 8 f. zu finden.
a) Zur Rechtfertigung der Regelung, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der freien Berufe und der übrigen selbständig Tätigen im Gegensatz zu Gewerbebetrieben nicht der Gewerbesteuer unterliegen, hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13.05.1969 (BVerfGE 26, 1, 8) ausgeführt, die Kombination der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sei bei diesen drei Gruppen so grundlegend verschieden, dass der Gesetzgeber schon deshalb nicht gehindert sein könne, eine wirtschaftliche Betätigung, bei der der Produktionsfaktor Kapital eindeutig im Vordergrund stehe, mit einer besonderen Steuer zu belegen.
Da das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 46, 224, 240 als tatsächlichen Ausgangspunkt für seine Beurteilung den in BVerfGE 26, 1 entschiedenen Fall genommen und ersichtlich keine neuen Feststellungen zu dieser Frage getroffen hat ("... zur Rechtfertigung der Regelung, daß ... die freien Berufe nicht der Gewerbesteuer unterliegen, hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, die Kombination der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sei bei Landwirtschaft, freien Berufen und Gewerbe grundlegend verschieden", so BVerfGE 46, 224 240) und dieser Fall das Streitjahr 1958 betraf, kommt es für die Beurteilung des vorliegenden Falles folglich darauf an, ob sich die für diese Beurteilung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse seitdem, also nach 1958 bis zum Streitjahr des vorliegenden Falles, das ist das Jahr 1988, d.h. in dem Zeitraum von 30 Jahren seit 1958 so geändert haben, dass von einer grundlegenden Verschiedenheit der Kombination der Produktionsfaktoren jedenfalls im Vergleich zwischen Gewerbebetrieben und freien Berufen nicht mehr ausgegangen werden kann.
Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung BVerfGE 26, 1 nicht - und auch nicht in BVerfGE 46, 224 - mitgeteilt, in welcher Weise und mit welcher Gewichtung die einzelnen Produktionsfaktoren nach seiner Beurteilung bei den verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 1958 kombiniert waren und wie es seine Feststellungen getroffen hat (dazu Tipke, FR 1999, 532, 533).
Er bleibt deshalb bei seiner Beurteilung, dass die entgegenstehende frühere Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 26, 1, 8 f., unabhängig davon, ob sie im Jahr 1958 (Streitjahr der Entscheidung BVerfGE 26, 1) oder im Jahr 1966 (Streitjahr der Entscheidung BVerfGE 46, 224) gerechtfertigt war, jedenfalls im Streitjahr 1988 nicht mehr zutraf und sie deswegen die Freistellung der freien Berufe von der Gewerbesteuer im Jahr 1988 nicht mehr rechtfertigt.
b) Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Gewerbesteuer außerdem aus ihrer Erwähnung in Art. 106 Abs. 6 GG (in der Fassung des Finanzreformgesetzes vom 12.05.1969; Art. 105 Abs. 2 GG a.F.) abgeleitet (BVerfGE 46, 224, 236; 26, 1, 8; 13, 331, 348).
Mit deren Unterschiedlichkeit hatte das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen BVerfGE 26, 1 und 46, 224 noch die Belastung der Gewerbetreibenden mit Gewerbesteuer und die Befreiung der freien Berufe und der übrigen selbständig Tätigen von der Gewerbesteuer gerechtfertigt.
Der Senat ist der Ansicht, dass seine Tatsachenfeststellungen bezüglich der Synchronisierung des Einsatzes der verschiedenen Produktionsfaktoren bei den verschiedenen Berufsgruppen allgemein bekannt und offenkundig sind und in dieser konkreten Prozesssituation eine weitere Präzisierung wegen der fehlenden Kenntnis der vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen BVerfGE 26, 1 und 46, 224 zugrunde gelegten Tatsachen ohne vorherige Hilfestellung des Bundesverfassungsgerichts nicht möglich ist.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Tatsachenfeststellungen des Senats gleichwohl für nicht ausreichend tragfähig halten, ersucht der Senat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich um einen Hinweis und um Mitteilung, in welcher Weise und mit welcher Gewichtung die einzelnen Produktionsfaktoren nach seiner Sichtweise in den Streitjahren der Entscheidungen BVerfGE 26, 1 und 46, 224 kombiniert waren und wie es seine Feststellungen getroffen hat.
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Zwar hat der für die Gewerbesteuer zuständige Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts für die frühere Ausgestaltung der Gewerbesteuer keinen Gleichheitsverstoß darin gesehen, dass sie neben einer auch auf gewerbliche Einkünfte anfallenden Einkommensteuer erhoben wird (vgl. BVerfGE 21, 54 m.w.N.; 26, 1 ; 46, 224 ;… vgl. auch die Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1998 - 1 BvL 10/98 -, NJW 1999, S. 2581;… vom 17. Dezember 1998 - 1 BvL 19/98 -, INF 1999, S. 575;… dagegen wiederum die Richtervorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. April 2004 - 4 K 317/91 -, EFG 2004, S. 1065 ff., und ergänzend vom 14. April 2005, EFG 2005, S. 1417 ff.).
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
Der Vorlagebeschluss referiert knapp die Entscheidungen zur Hinzurechnung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen (BVerfGE 26, 1), zur Hinzurechnung von Mietzinsen (…Beschluss [Vorprüfungsausschuss] vom 29. August 1974 - 1 BvR 67/73 -, HFR 1974, S. 498) und zum Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer (BVerfGE 40, 109 ; 42, 374 ; 46, 224 ), ohne sich jedoch inhaltlich mit diesen Entscheidungen auseinanderzusetzen.Die von den Hinzurechnungsvorschriften in § 8 GewStG ausgehenden Belastungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der verfassungsrechtlichen Legitimität der Gewerbesteuer erfasst und von den betroffenen Grundrechtsträgern im Grundsatz hinzunehmen (vgl. BVerfGE 26, 1;… BVerfG, Beschluss [Dreierausschuss] vom 3. Juni 1970 - 1 BvR 333/70 -, HFR 1970, S. 401;… Beschluss [Dreierausschuss] vom 29. August 1974 - 1 BvR 67/73 -, HFR 1974, S. 498).
Überlegungen zur Leistungsfähigkeit fanden in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer zwar schon früh Erwähnung (vgl. nur BVerfGE 9, 237; 13, 290 ; 21, 54 ; 26, 1 ; 34, 103 ; 46, 224 ).
- BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es dem Gesetzgeber grundsätzlich freistehe, einzelne Berufsgruppen steuerlich zu belasten, andere dagegen von der Steuer freizustellen, wenn die gewählte Differenzierung auf Erwägungen beruhe, die nicht als willkürlich erschienen (vgl. BVerfGE 26, 1 ) und der Gesetzgeber bei der Auswahl einer Steuerquelle einen weitgehenden Gestaltungsspielraum habe (vgl. BVerfGE 84, 239 ), sei mit dem Gebot gleicher Lastenzuteilung nicht vereinbar (…Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Band I, 1993, S. 353 und 355 f.).Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer als solcher in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder ist von ihr ausgegangen (vgl. BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188).
Gegenstand der Entscheidungen BVerfGE 26, 1 sowie 46, 224 war u.a. die Frage der Gültigkeit der Gewerbesteuer als solcher, insbesondere im Hinblick darauf, daß die Gewerbesteuer nur die Betriebe der Gewerbetreibenden belastet, während die Betriebe der Land- und Forstwirte und der freien Berufe davon nicht betroffen sind.
aa) Das vorlegende Gericht legt bei seiner Prüfung nicht die tragenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in den früheren Entscheidungen BVerfGE 26, 1 und 46, 224 zugrunde, wonach der Gesetzgeber bei der Auswahl einer Steuerquelle über einen weitgehenden Gestaltungsspielraum verfügt.
bb) Das vorlegende Gericht mißt zudem dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Inhalt zu, der weder den Entscheidungen BVerfGE 26, 1 bzw. 46, 224 noch der übrigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden kann.
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
Seine Entscheidung, den privaten Luftverkehr und den Frachtverkehr im Gegensatz zum gewerblichen Passagierluftverkehr aus der Belastung mit der Luftverkehrsteuer auszuklammern, ist deshalb nur darauf zu überprüfen, ob es für die getroffene Unterscheidung einen sachlichen Grund gibt, der bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht als willkürlich angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ; 120, 1 ). - BFH, 04.06.2014 - I R 70/12
Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und …
Die von ihnen ausgehenden Belastungen sind damit von der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Legitimität der Gewerbesteuer erfasst und von den betroffenen Grundrechtsträgern im Grundsatz hinzunehmen (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1; BVerfG-Beschlüsse vom 3. Juni 1970 1 BvR 333/70, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1970, 401; vom 29. August 1974 1 BvR 67/73, HFR 1974, 498).An der ständigen Rechtsprechung, dass die Hinzurechnungen --oder ertragsunabhängige Komponenten der Gewerbesteuer wie z.B. die frühere Lohnsumme als Besteuerungsgrundlage-- keine Verstöße gegen Art. 12 und Art. 14 GG bewirken, ist daher festzuhalten (BVerfG-Entscheidungen vom 21. Dezember 1966 1 BvR 33/64, BVerfGE 21, 54, betreffend Lohnsummensteuer; in BVerfGE 26, 1, betreffend Art. 12 GG; BFH-Urteile vom 5. Juli 1973 IV R 215/71, BFHE 110, 50, BStBl II 1973, 739; vom 21. April 1977 IV R 161/75, BFHE 122, 141, BStBl II 1977, 512, dort auch zu Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall;… BFH-Beschluss vom 5. April 2005 IV B 96/03, BFH/NV 2005, 1564).
Dies folgt aus der Rechtsprechung des BVerfG, die an der vergleichbar pauschalen Festlegung der jeweiligen Hinzurechnungsbeträge in früheren Fassungen des § 8 GewStG bislang keinen Anstoß genommen hat (BVerfG-Entscheidung in BVerfGE 26, 1 und BVerfG-Beschluss in HFR 1974, 498, betreffend die hälftige Hinzurechnung der Mietzinsen für die Überlassung beweglicher Wirtschaftsgüter).
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
Nach dem ursprünglichen Konzept soll die objektive Ertragskraft des Betriebs abgebildet werden (BVerfG-Beschlüsse vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1, 10; vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, 186; vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, 27, und in BStBl II 2016, 557, Rz 33;… Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 9. Aufl., § 1 Rz 14). - BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) …
Nach dem Grundgesetz kommt es auf dieses Prinzip schon deshalb nicht mehr an, weil Art. 106 Abs. 6 GG in der Fassung des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) vom 12. Mai 1969 (BGBl I S. 359) - wie vorher Art. 105 Abs. 2 a. F. GG (BVerfGE 13, 331 [348])3) - das Nebeneinander von Einkommens- und Realsteuern ausdrücklich und unabhängig von besonderen finanzpolitischen Rechtfertigungsgründen vorsieht (BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65] [8] 4) und damit die Gewerbesteuer in ihrer üblichen Ausgestaltung billigt.Abgesehen davon, daß der Gesetzgeber zu einer "reinen" Verwirklichung des Objektsteuerprinzips bei der Gewerbesteuer ohnehin nicht verpflichtet ist (BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65] [8]) 4), läßt sich aus dem Objektsteuerprinzip - wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat - nicht die Forderung ableiten, daß bei Ermittlung des Gewerbeertrags als der wesentlichen Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer der Wert der Arbeitsleistung des in dem Betrieb arbeitenden Unternehmers in angemessener Höhe wie eine Betriebsausgabe abgezogen werden müßte (BVerfGE 13, 331 [349])3), mit der Folge, daß bei einem ohne Kapital und ohne fremde Arbeitskraft tätigen Handelsvertreter kein gewerbesteuerlicher Ertrag übrig bliebe.
4) BStBl 1969 II S. 424.
- BFH, 18.12.2019 - III R 33/17
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2018 - III R 35/15 - …
Nach dem ursprünglichen Konzept soll die objektive Ertragskraft des Betriebs abgebildet werden (BVerfG-Beschlüsse vom 13.05.1969 - 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1, 10; vom 21.06.2006 - 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, 186; vom 15.01.2008 - 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, 27, und in BStBl II 2016, 557, Rz 33; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 9. Aufl., § 1 Rz 14). - FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07
Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerbescheid erfolglos
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- FG Köln, 19.03.2015 - 13 K 2768/10
Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 d bis f GewStG …
- BFH, 18.09.2003 - X R 2/00
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
- BFH, 16.10.2012 - I B 128/12
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § …
- BFH, 23.02.2017 - III R 35/14
Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen
- BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04
Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag …
- BFH, 04.06.2014 - I R 21/13
Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- FG Münster, 22.08.2012 - 10 K 4664/10
§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2008 verfassungsgemäß
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73
Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68
Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für …
- BFH, 24.10.1990 - X R 64/89
Erhöhung des Betriebsvermögens durch Wegfall einer Rentenverpflichtung ist …
- FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1292/12
Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher …
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
- BFH, 01.10.2015 - I R 4/14
Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters
- BFH, 26.03.2015 - IV R 3/12
Ermittlung des nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG i. V. m. § 7 Satz 1 GewStG in den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2005 - 1 A 3893/03
Voraussetzungen einer Gewährung von Teilzeitarbeit in Gestalt eines Sabbatjahres; …
- FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16
Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit …
- BFH, 29.11.1972 - I R 178/70
Zur Frage der Zuordnung der benutzten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 210/00
Verrechenbarkeit von Verlusten gem. § 10a GewStG nach Veräußerung eines …
- BFH, 05.09.1990 - X R 20/89
Voraussetzungen für den Verlustvortrag nach § 10a GewStG, wenn ein …
- FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1408/12
Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher …
- BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95
Wechselkredite als Dauerschulden
- FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02
Gewerbesteuerpflicht einer GbR, an der neben Rechtsanwälten auch eine …
- BFH, 12.03.1980 - I R 186/76
Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung
- BFH, 21.10.1986 - VIII R 1/85
Verfassungsmäßigkeit - Betriebsausgabe - Geldbuße - Abschöpfung des …
- BFH, 28.07.1982 - I R 196/79
Kapitalgesellschaften i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 GewStG auch ausländische …
- BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung - …
- BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74
Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl
- FG Köln, 27.10.2010 - 9 K 1022/10
Hinzurechnung bei sog. "Durchleitungsmietverträgen"
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2010 - 4 K 478/10
Keine Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer
- BFH, 16.10.2012 - I B 125/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16. 10. 2012 I B 128/12 - …
- BFH, 05.07.1973 - IV R 215/71
Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Gewerbeertrag - Hinzurechnung von …
- BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug
- FG Münster, 23.06.2022 - 10 K 2018/18
Einkünfteermittlung - Zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerrechtlichen …
- BFH, 12.11.1991 - VIII R 4/88
Verlustabzug nach § 10a GewStG beim Ausscheiden von Gesellschaftern einer …
- BVerwG, 05.03.1971 - VII C 44.68
Berichtigungsbescheid - Unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer - Fehlende …
- BVerwG, 27.02.1970 - VII C 118.65
Feststellung eines Gewinns - Anspruch auf Teilerlass einer Gewerbesteuer - …
- BVerwG, 27.06.1969 - VII C 57.67
Qualifizierung der Mindestgewerbesteuer als Steuer - Gesetzgebungsbefugnis des …
- BFH, 31.10.1974 - IV R 98/71
Handelsvertreter auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn nur geringes …
- FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
Dauerschuldzinsen: Für die Berechnung der Jahresfrist ist die tatsächliche Dauer …
- BVerwG, 05.05.1970 - VII B 188.65
Rechtsmittel
- BFH, 29.08.1969 - VI R 318/67
Laufendes Haushaltsjahr - Gewerbesteuer-Hebesätze - Festsetzung im Haushaltsjahr
- BFH, 04.10.1988 - VIII R 168/83
Keine Verrechnung des Zwischenkredits und der darauf entfallenden Schuldzinsen …
- BFH, 09.04.1981 - IV R 178/80
Schulden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils stehen, …
- FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
Zur Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
- BFH, 14.10.1987 - II R 11/85
Hamburgisches Gesetz - Hundesteuer - Verfassungsmäßigkeit
- OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 317/13
Verpflichtungsklage; Erlass von Gewerbesteuern; persönliche Unbilligkeit; …
- BFH, 16.01.1974 - I R 254/70
Kein einheitliches Kreditgeschäft bei Kontokorrentverhältnissen mit verschiedenen …
- BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 2369/96
Dauerschuldzinsen; Kontokorrentkredit; Rahmenkreditvereinbarung; Kreditkette - …
- BFH, 06.06.1973 - I R 257/70
Zur Zusammenrechnung mehrerer bei einer Bank unterhaltener Konten (z. B. …
- FG Münster, 14.04.2011 - 3 K 1387/08
Einheitsbewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages eines mit einem …
- FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3303/06
Erzielung von gewerbesteuerpflichten Einkünften eines Rechtsanwalts aus einer …
- BFH, 08.06.1977 - I R 40/75
Gewerbebetrieb - Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Tätigkeit einer …
- BFH, 12.11.1975 - I R 135/73
Hinzurechnung der aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöhten Rentenzahlungen; …
- BFH, 18.04.1975 - III R 159/72
Rechtliches Gehör - Verfassungsmäßigkeit - Aktenanforderung - Beteiligte …
- FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 4172/09
Saldierung von Dauerschuldzinsen mit Zinserträgen
- BFH, 18.01.1979 - IV R 194/74
Keine Hinzurechnung von Pensionszahlungen (Pensionsrückstellungen) an einmalige …
- BFH, 12.03.1980 - I R 99/78
Gewinnerzielungsabsicht - Bauunternehmen - Grundbesitz - Grundstücksverwaltung
- BFH, 06.10.1976 - I R 238/74
Zurückverweisung an das FG, wenn im berichtigenden Bescheid keine Rechtsgrundlage …
- BVerwG, 10.10.1975 - VII C 65.74
Zulässigkeit der Bemessung von Kanalanschlussgebühren nach der Anzahl der …
- FG München, 25.07.2016 - 7 K 1055/15
Bundesfinanzhof, Gewerbesteuerliche, Gewinn aus Gewerbebetrieb, …
- BFH, 19.06.1990 - VIII R 59/88
Verbindung von festgestellten Lieferantenverbindlichkeiten und Einheitswert im …
- BFH, 21.06.1979 - I R 141/76
Zur Höhe der Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last im Sinne des § 8 …
- BFH, 18.07.1973 - I R 250/70
Keine Rüge der Verfassungswidrigkeit des Einheitswertbescheids im …
- BFH, 28.07.1971 - I R 78/68
Dienstleistungen - Festgehalt - Gewinnbeteiligung - Entscheidungsbefugnis des …
- BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
Landesarbeitsgericht - Abgeordneter Arbeitsgerichtsrat - Vorsitz in Kammer - …
- FG München, 30.06.2015 - 7 V 1056/15
Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung trotz vorläufiger …
- VG Münster, 11.06.2014 - 9 K 357/12
Möglichkeit einer ganzen oder teilweisen Stundung von Ansprüchen aus dem …
- FG Köln, 27.03.2003 - 10 K 6346/98
Dauerschulden bei mehreren Kontokorrentkonten
- BVerwG, 27.02.1985 - 8 B 6.85
Erfordernis der Nennung eines begehrten Revisionszulassungsgrundes in der …
- BVerwG, 27.02.1985 - 8 B 5.85
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BFH, 10.06.1976 - IV R 31/72
Hinzurechnung dauernder Lasten zum Gewinn - Anteil an einer Personengesellschaft …
- BFH, 08.09.1971 - I R 175/68
Wertermittlung bei Ausbeuterecht für Hinzurechnung gem. § 12 Abs. 2 Ziff. 2 …
- BFH, 28.01.1970 - I R 12/68
Mindestbestand von Schulden - Unterschiedliche Zeitdauer - Qualifizierung als …
- BVerwG, 07.06.1983 - 8 B 32.83
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer - Benachteiligung im internationalen …
- BFH, 25.05.1977 - I R 249/74
Inhaber eienr gewerblichen Weinkellerei - Klagebegehren - Rechtsgrundlage - …
- BFH, 24.11.1972 - III R 20/72
Verlorene Baukostenzuschüsse gehören zur Jahresrohmiete; Erhöhung der …
- BFH, 27.01.1972 - II 167/65
Erwerb einer Eigentumswohnung - Eigennutzung - Verfassungsrechtliche …
- BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
Unterstützungskasse - Eingetragener Verein - Kassenvermögen - Trägerunternehmen - …
- BFH, 11.12.1987 - III R 319/84
Anforderungen an die Ermittlung des Gewerbeertrags
- BVerwG, 10.10.1975 - VII C 67.74
Voraussetzungen der Erhebung eines Kanalanschlussbeitrags - Bemessung des …
- BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
GmbH - Erwerb eines Teilbetriebs - Übernahme von Pensionsverpflichtungen - …
- BFH, 04.03.1971 - IV 318/65
Damnum - Dauerschuldzinsen
- BVerwG, 27.02.1970 - VII B 86.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Gelsenkirchen, 28.06.2012 - 5 K 1786/11
Gewerbesteuer
- VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 5 K 1600/10
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Bindungswirkung, erdrosselnde Wirkung