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   BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13   

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https://dejure.org/2015,27275
BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13 (https://dejure.org/2015,27275)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13 (https://dejure.org/2015,27275)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 (https://dejure.org/2015,27275)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 22 S 1 KunstUrhG, § 33 Abs 1 KunstUrhG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Identitätsfeststellung eines Versammlungsteilnehmers nach Anfertigung von Videoaufzeichnungen bei einer öffentlichen Versammlung ohne konkrete ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Feststellung der Personalien eines Versammlungsteilnehmers; Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

  • debier datenbank

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Identitätsfeststellung eines Versammlungsteilnehmers nach Anfertigung von Videoaufzeichnungen bei einer öffentlichen Versammlung ohne konkrete ...

  • ra.de
  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG, Art. 2 Abs. 1 GG
    Verfassungsbeschwerde, Filmen von filmenden Polizeibeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Feststellung der Personalien eines Versammlungsteilnehmers; Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Polizeibeamte dürfen zum Zweck der Beweissicherung gefilmt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißliebige Demonstranten - und polizeiliche Identitätsfeststellungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Identitätsfeststellung durch die Polizei bei Versammlungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filmaufnahmen auf Demos - Wer filmt, darf gefilmt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut

  • spiegel.de (Pressemeldung, 08.10.2015)

    Verfassungsgericht stärkt Rechte von Demonstranten

  • taz.de (Pressebericht, 08.10.2015)

    Bürger dürfen Polizisten filmen

  • rechtambild.de (Pressemitteilung)

    Identitätsfeststellung nur bei konkreter Gefahr für polizeiliches Schutzgut

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Filmen von Polizisten durch Demonstrationsteilnehmer erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Identitätsfeststellung von Versammlungsteilnehmern nur bei konkreter Gefahr für polizeiliches Schutzgut zulässig - Eingriff in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweiskontrolle eines Demonstrationsteilnehmers wegen Aufnahme des Polizeieinsatzes verfassungswidrig

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
    Identitätsfeststellung beim Filmen von Polizeibeamten im Einsatz

  • taz.de (Pressekommentar, 09.10.2015)

    Polizisten fotografieren: Der Staat muss transparent sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1230
  • NVwZ 2016, 53
  • GRUR 2016, 311
  • K&R 2015, 719
  • DÖV 2015, 1071
  • ZUM 2015, 986
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    Die Gerichte des Ausgangsverfahrens haben bei der Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds.SOG die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 378 ) verkannt.

    a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 120, 378 ).

    Zwar ist das Gewicht des Grundrechtseingriffs verhältnismäßig gering, da die Identitätsfeststellung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds.SOG weder heimlich noch anlasslos erfolgt und die Persönlichkeitsrelevanz der im Zusammenhang mit einer Identitätsfeststellung erhobenen Informationen von vornherein begrenzt ist (vgl. BVerfGE 120, 378 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    Die Gerichte des Ausgangsverfahrens haben bei der Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds.SOG die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 378 ) verkannt.

    a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 120, 378 ).

    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, NJW 2001, S. 2320 ).

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der für das Polizeirecht zuständige 6. Revisionssenat in einem Fall die Frage zu beantworten gehabt habe, ob und unter welchen Voraussetzungen das Fotografieren von Polizeibeamten im Einsatz eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne der Polizeigesetze der Länder darstellen könne (BVerwG, Urteil vom 28. März 2012 - 6 C 12.11 -, BVerwGE 143, 74 ff.).

    Beabsichtigt die Polizei, wegen Lichtbildern und Videoaufnahmen präventivpolizeilich - sei es durch ein Film- oder Fotografierverbot (vgl. BVerwGE 143, 74 ), sei es wie hier durch eine Identitätsfeststellung - einzuschreiten, ergibt sich aus den durch die Maßnahme jeweils betroffenen Grundrechten - hier Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - die Anforderung einer konkreten Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut.

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    Wer präventivpolizeiliche Maßnahmen bereits dann gewärtigen muss, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sein Verhalten Anlass zu polizeilichem Einschreiten bietet, wird aus Furcht vor polizeilichen Maßnahmen auch zulässige Aufnahmen (zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Filmens und Fotografierens polizeilicher Einsätze vgl. BVerwGE 109, 203 ) und mit diesen nicht selten einhergehende Kritik an staatlichem Handeln unterlassen.

    Dementsprechend geht die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung grundsätzlich in verfassungskonformer Auslegung der §§ 22, 23 KunstUrhG davon aus, dass unzulässige Lichtbilder nicht auch stets verbreitet werden (vgl. BVerwGE 109, 203 ).

  • BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    c) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (BVerfGE 103, 21 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 11 LA 1/13

    Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung gegenüber Mitgliedern der

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2013 - 11 LA 1/13 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. November 2012 - 1 A 14/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer Anscheinsgefahr wegen eines befürchteten

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2013 - 11 LA 1/13 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. November 2012 - 1 A 14/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 120, 378 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
    a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 120, 378 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • AG Frankenthal, 16.10.2020 - 4b Gs 1760/20

    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch Anfertigen von

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht (NVwZ 2016, 53, 54 m.w.N.) zuvor entschieden hat, dass das bloße Anfertigen von Lichtbildern und Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen durch Demonstranten ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht die konkrete Gefahr einer späteren Veröffentlichung entgegen § 33 i.V. m. § 22, 23 KUG begründe, weil diese Aufnahmen auch dem Zweck der Beweissicherung für etwaige Rechtsstreitigkeiten dienen könnten.
  • VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16

    Zur Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (zuletzt: BVerfG, Beschl. v. 24.7.2015, 1 BvR 2501/13, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Hieran gemessen ist - abstrakt betrachtet - die Eingriffsintensität einer einfachen Identitätsfeststellung gering, da sie weder heimlich noch anlasslos erfolgt und die Persönlichkeitsrelevanz der im Zusammenhang mit der Identitätsfeststellung erhobenen Informationen von vornherein begrenzt ist (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2015, 1 BvR 2501/13, NVwZ 2016, 53 ff., juris Rn. 12).
  • BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die

    Das gilt sowohl für den verfassungsrechtlichen Schutz des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr) als auch für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenlage bei Eingriffen in das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 69, 315 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, Rn. 14 f.).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OLG 2 Ss 33/21

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung einer Herausgabe eines Mobiltelefons

    Geht die Polizei präventivpolizeilich gegen die Anfertigung von Lichtbild- oder Videoaufnahmen vor, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13, juris Rn. 14; zustimmend: Baumhöfener, K&R 2015, 760) aus den durch die Maßnahme betroffenen Grundrechten des Aufnehmenden (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) die Anforderung einer konkreten Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut.
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch

    Ob eine für das den Schutzbereich der Freiheitsgrundrechte (hier der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) beeinträchtigende polizeiliche Einschreiten (etwa durch ein Fotografierverbot) erforderliche konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut (vgl. Art. 11 Abs. 1 bzw. Art. 16 Satz 1 PAG; BVerfG, B.v. 20.7.2015 - 1 BvR 2501/13 - juris Rn. 14) vorliegt und die konkrete polizeiliche Maßnahme den Anforderungen pflichtgemäßer Ermessensausübung (vgl. Art. 5 Abs. 1 PAG) und insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Art. 4 PAG) genügt, ist allerdings immer eine Frage der tatsächlichen Umstände im Einzelfall.
  • BVerfG, 18.04.2018 - 2 BvR 883/17

    Verwertung einer von einem im Maßregelvollzug Untergebrachten auf einem

    Gesetze sind dabei ihrerseits unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auszulegen und anzuwenden, damit dessen Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, juris, Rn. 13; vgl. auch BVerfGE 43, 130 ; 93, 266 ).
  • OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14

    Versammlungsrecht; Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung auszuweisen oder sonstige Angaben zu Personalien zu machen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Das Gewicht des Grundrechtseingriffs ist verhältnismäßig gering, da die Identitätsfeststellung weder heimlich noch anlasslos erfolgt und die Persönlichkeitsrelevanz der im Zusammenhang mit einer Identitätsfeststellung erhobenen Informationen von vornherein begrenzt ist (vgl. BVerfG [K], Beschl. v. 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, juris Rn. 12).
  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Mit den durch die Maßnahmen jedenfalls betroffenen Grundrechten der Klägerin auf körperliche Bewegungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung sind stattdessen nämlich andere Grundrechte von erheblichem Gewicht betroffen, was ebenfalls ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse begründen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2015 - 1 BvR 2501/13 -, juris Rn. 12 für die informationelle Selbstbestimmung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 16 A 1302/13

    Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister im Hinblick auf die

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