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   BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10   

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https://dejure.org/2011,3582
BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10 (https://dejure.org/2011,3582)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10 (https://dejure.org/2011,3582)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 (https://dejure.org/2011,3582)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender Beschwerdebefugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Regelung zum Weitersenderecht der Verwertungsgesellschaft für private Hörfunksender und Fernsehsender; Geltendmachung der Verletzung der eigenen Erwerbstätigkeit und Verletzung der Berufsausübungsfreiheit der Mitglieder

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Regelung zum Weitersenderecht der Verwertungsgesellschaft für private Hörfunksender und Fernsehsender; Geltendmachung der Verletzung der eigenen Erwerbstätigkeit und Verletzung der Berufsausübungsfreiheit der Mitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1608
  • MMR 2011, 827
  • ZUM 2011, 835
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 86, 133 ; 89, 381 ; 101, 106 ).

    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachen- und Rechtsvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss allerdings ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann schließlich nur festgestellt werden, wenn die Entscheidung hierauf beruht (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10
    Das Fachgericht muss Gründe angeben, die zeigen, ob es sich hinsichtlich des europäischen Rechts ausreichend kundig gemacht hat, und die so dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 10, 19 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, GRUR 2010, S. 999, Rn. 49).

    Ob eine Vorlage hier überhaupt nahelag (zu diesem Prüfungsmaßstab vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010, a.a.O., Rn. 50), bleibt trotz der Ausführungen in der Verfassungsbeschwerde fraglich, weil die Beschwerdeführerin wesentliche Aspekte unberücksichtigt lässt.

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10
    Unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) vom 7. Dezember 2006 - C-306/05 SGAE/Rafael - (Slg. 2006, S. 1-11519) führt der Bundesgerichtshof aus, die Ausstattung von Hotelzimmern mit Fernsehgeräten reiche für sich genommen nicht aus, um eine urheberechtliche Verantwortlichkeit für die Weitersendung zu begründen.

    Nach der SGAE-Entscheidung des Gerichtshofs (Urteil vom 7. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 31) ist der Begriff der Öffentlichkeit in Art. 3 der Urheberrechtsrichtlinie autonom und einheitlich auszulegen.

  • BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 68/16

    Anhörungsrüge

    und 8. als fehlend beanstandeten rechtlichen Hinweises (§ 139 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO) bezieht sich nicht auf den Inhalt der verkündeten Entscheidungsformel, sondern auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte, welche bei einer am Schluss der Sitzung verkündeten Entscheidung noch nicht niedergelegt und den Beteiligten bekannt sein können (vgl. BVerfG 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 - Rn. 39) .
  • BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 67/16

    Anhörungsrüge

    als fehlend beanstandeten rechtlichen Hinweises (§ 139 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO) bezieht sich nicht auf den Inhalt der verkündeten Entscheidungsformel, sondern auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte, welche bei einer am Schluss der Sitzung verkündeten Entscheidung noch nicht niedergelegt und den Beteiligten bekannt sein können (vgl. BVerfG 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 - Rn. 39) .
  • BVerwG, 23.05.2023 - 1 WB 48.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr "Allgemeine

    Einer Anhörungsrüge, die vor Bekanntgabe der mit Gründen versehenen Entscheidung erhoben ist, fehlt zwangsläufig der ordnungsgemäße Vortrag einer Gehörsverletzung und deren Entscheidungserheblichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07 - juris Rn. 2; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabes vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 - NJW-RR 2011, 1608 Rn. 39).
  • BVerwG, 03.07.2023 - 1 WB 49.22

    Antrag eines Oberstleutnants auf Aufhebung der Anweisung der

    Einer Anhörungsrüge, die vor Bekanntgabe der mit Gründen versehenen Entscheidung erhoben ist, fehlt zwangsläufig der ordnungsgemäße Vortrag einer Gehörsverletzung und deren Entscheidungserheblichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07 - juris Rn. 2; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabes vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juni 2011 - 1 BvR 2553/10 - NJW-RR 2011, 1608 Rn. 39).
  • BVerwG, 12.02.2024 - 6 A 5.23
    Einer Anhörungsrüge, die vor Bekanntgabe der mit Gründen versehenen Entscheidung erhoben ist, fehlt zwangsläufig der ordnungsgemäße Vortrag einer Gehörsverletzung und deren Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2023 - 1 WB 48.22 - juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07 - juris Rn. 2; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabes vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2011 âEURŒ- 1 BvR 2553/10 - NJW-RR 2011, 1608 Rn. 39).
  • LSG Bayern, 22.11.2013 - L 15 SF 304/13

    Eine Anhörungsrüge ist unzulässig, wenn sie nicht den Anforderungen des § 4a Abs.

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10).
  • LSG Bayern, 02.05.2014 - L 15 SF 346/13

    Anhörungsrüge, Darlegungserfordernis, Entschädigung

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10).
  • LSG Bayern, 12.08.2015 - L 15 RF 23/15

    Kein neuer Sachvortrag durch Anhörungsrüge

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - aber auch nur diesen - zu heilen (vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10).
  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 15 SF 293/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge ist es allein, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (vgl. Hartmann, a.a.O., § 69 a GKG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10).
  • LSG Bayern, 21.08.2012 - L 15 SF 170/12

    Existenzminimum, rechtliches Gehör, Darlegungserfordernis,

    Damit unterliegt er einem Irrtum; die Anhörungsrüge hat einzig und allein den Sinn und Zweck, einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - aber auch nur diesen - zu heilen (vgl. Hartmann, a.a.O., § 4 a JVEG, Rdnr. 2 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 1 BvR 2553/10).
  • LSG Bayern, 21.08.2012 - L 15 SF 169/12

    Rentenversicherung, Anhörungsrüge, Entschädigung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2016 - L 7 SO 3456/16
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