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   BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14   

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BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14 (https://dejure.org/2016,15132)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.2016 - 1 BvR 257/14 (https://dejure.org/2016,15132)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14 (https://dejure.org/2016,15132)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 185 StGB
    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung des Akronyms ACAB bei einem Fußballspiel (Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit; Wechselwirkungslehre; Kollektivbeleidigung; Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 34a Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 S 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 Halbs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten - hier: "ACAB" (All Cops Are Bastards) - ...

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen des Tragens einer Hose mit der Aufschrift "ACAB" ("all cops are bastards"); Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften; Verfassungsrechtliche Vorgaben ...

  • kanzlei.biz

    Kollektivbeleidigung "all cops are bastards" kann durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein

  • debier datenbank

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten - hier: "ACAB" (All Cops Are Bastards) - ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zu den Voraussetzungen der notwendigen Individualisierung einer Kollektivbeleidigung

  • tp-presseagentur.de

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrechtliche Verurteilung wegen des Tragens einer Hose mit der Aufschrift "ACAB" ("all cops are bastards"); Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften; Verfassungsrechtliche Vorgaben ...

  • rechtsportal.de

    Strafrechtliche Verurteilung wegen des Tragens einer Hose mit der Aufschrift "ACAB" ("all cops are bastards"); Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften; Verfassungsrechtliche Vorgaben ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "A.C.A.B." - das ist nicht automatisch eine Beleidigung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    ACAB-Beschluss: Polizisten dürfen nicht so empfindlich sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Kundgabe von ACAB (all cops are bastards) regelmäßig keine strafbare Beleidigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ACAB - und die alte Frage der Kollektivbeleidigungen

  • lto.de (Pressebericht, 24.06.2016)

    Kollektivbeleidiung "ACAB"? Polizei im Stadion keine abgegrenzte Gruppe

  • archive.is (Pressebericht, 24.06.2016)

    "ACAB": Polizistenbeleidigung fällt unter Meinungsfreiheit

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    "Kollektivbeleidigung nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tragen einer Hose mit Aufschrift "ACAB" ("all cops are bastards") von Meinungsfreiheit gedeckt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    ACAB: Strafbare Beleidigung oder geschützte Meinungsäußerung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "ACAB" ist nicht stets eine strafbare Beleidigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Abkürzung ACAB stellt nicht ohne Weiteres eine Beleidigung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe - "ACAB" nicht immer strafbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)

    Verfassungsrichter als "Superrevisionsinstanz" im Meinungskampf

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Sammelbeleidigung mangels Individualbezug durch bloßes Tragen des Aufdrucks "ACAB"

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2016, 494
  • DÖV 2016, 787
  • afp 2017, 44
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).

    Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen (BVerfGE 93, 266 ).

    § 185 StGB ist als allgemeines Gesetz geeignet, der freien Meinungsäußerung Schranken zu setzen (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).

    Dabei kann eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, unter bestimmten Umständen auch ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Auf der imaginären Skala, deren eines Ende die individuelle Kränkung einer namentlich bezeichneten oder erkennbaren Einzelperson bildet, steht am anderen Ende die abwertende Äußerung über menschliche Eigenschaften schlechthin oder die Kritik an sozialen Einrichtungen oder Phänomenen, die nicht mehr geeignet sind, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen (BVerfGE 93, 266 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).

    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, S. 2022).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 124, 300 ; stRspr).
  • OLG München, 18.12.2013 - 4 OLG 13 Ss 571/13

    Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung:

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. Dezember 2013 - 4 OLG 13 Ss 571/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung von dieses Grundrecht beschränkenden Strafvorschriften (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; 93, 266 ).
  • OLG Rostock, 12.02.2018 - 21 Ss OWi 200/17

    "A.C.A.B." ist auch nicht als Ordnungswidrigkeit ahndbar

    Denn die bloße Präsentation des Banners im Stadion im Bewusstsein, dass die Polizei vor Ort ist, genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine Individualisierung gegen bestimmte Beamte nicht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 17.05.2016 - 1 BvR 257/14 -, Rn. 17, juris).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung

    Die Parole ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, NJW 2015, S. 2022, und vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14 -, juris).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 2832/15

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung

    Sie ist nicht offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14 -, juris, Rn. 12; - 1 BvR 2150/14 - , NJW 2016, S. 2643).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    (5) Soweit der Kläger hinsichtlich des in tatsächlicher Hinsicht unbestrittenen Vorfalls vom 2. April 2016 (Hochalten des "ACAB"-Schildes) und des diesbezüglich - ebenfalls unstreitig - gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens wegen Beleidigung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.6.2016 - 1 BvR 257/14 -, BayVBl 2016, 807, juris, und Beschl. v. 17.6.2016 - 1 BvR 2150/14 -, NJW 2016, 2643, juris) verweist, wonach in einem solchen Verhalten keine Beleidigung zu sehen sei, kann dies die Gefahrenprognose bereits deshalb nicht erschüttern, weil es, wie oben ausgeführt, nicht darauf ankommt, ob ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren zu einer Verurteilung geführt hat oder zukünftig führen wird.
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten

    Auf der imaginären Skala, deren eines Ende die individuelle Kränkung einer namentlich bezeichneten oder erkennbaren Einzelperson bildet, steht am anderen Ende die abwertende Äußerung über menschliche Eigenschaften schlechthin oder die Kritik an sozialen Einrichtungen oder Phänomenen, die nicht mehr geeignet sind, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen (BVerfG Beschl. v. 17.5.2016 - 1 BvR 257/14, BeckRS 2016, 47561 Rn. 16 - "ACAB").
  • LG Kassel, 02.03.2021 - 7 Ns 1622 Js 25245/17

    Ulrich Kutschera

    Auf der Stufe der Normauslegung ist dabei grundsätzlich eine im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der betreffenden Gesetze vorzunehmende Abwägung zwischen der Bedeutung einerseits der Meinungsfreiheit und andererseits des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden ist, erforderlich (BverfG vom 19.5.2020; 1 - BvR 2397/91; vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, 1980/91, 102/92, 221/92; vom 17.5.2016 1 BvR 257/14).
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