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   BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51   

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https://dejure.org/1951,73
BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51 (https://dejure.org/1951,73)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1951 - 1 BvR 257/51 (https://dejure.org/1951,73)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1951 - 1 BvR 257/51 (https://dejure.org/1951,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 31 Abs. 1
    Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 89
  • NJW 1952, 59
  • DVBl 1952, 126
  • DÖV 1952, 54
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51
    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen § 10 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 284) oder gegen das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951 ( 2 BvG 1/51), insoweit dieses den § 10 des Zweiten Neugliederungsgesetzes für gültig erklärt.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Sowohl in den Entscheidungen zu § 10 des Zweiten Neugliederungsgesetzes vom 4. Mai 1951 (BVerfGE 1, 14 und 1, 89) als auch zu §§ 14 Abs. 2 und 17 G 131 (BVerfGE 1, 167 und 7, 305) ging es um die Frage, ob in bezug auf dieselben Normen, deren Gültigkeit bereits bejaht worden war, ein neuer Antrag zulässig sein kann.
  • BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17

    Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an

    Besteht aber von vornherein kein Raum für eine inhaltliche Prüfung der früheren Entscheidung, weil eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verfassungsbeschwerdeentscheidung ersichtlich unstatthaft ist (vgl. BVerfGE 1, 89 ), besteht auch kein Anlass, die Richter, die an der ersten Entscheidung mitgewirkt haben, von der Ausübung des Richteramtes auszuschließen.
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Dies würde die Grenze zur Popularklage überschreiten, die das sozialgerichtliche Verfahren nicht kann (vgl. Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz , 2. Aufl., Rdnr. 13 zu § 54 ; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl., Anm. 2 d zu § 54 SGG ) und die weder das Grundgesetz noch das Verfassungsgerichtsgesetz zugelassen haben (vgl. BVerfGE 1, 89 (96)).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Sie ist in gleicher Weise nicht zulässig gegen ein Gesetz, das durch ein Urteil des BVerfG für gültig erklärt worden ist (BVerfG-Beschluss vom 29. November 1951 1 BvR 257/51, BVerfGE 1, 89).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Einmal widerspräche es dem Wesen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie unter dem Gesichtspunkt einer Grundrechtsverletzung angefochten werden könnten (vgl. BVerfGE 1, 89 [90]; 19, 88 [90]).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98

    Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich

    In einer frühen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Auffassung vertreten, durch § 31 Abs. 1 BVerfGG sei ausgeschlossen, daß derselbe Sachverhalt noch einmal einer Nachprüfung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren unterworfen werden dürfe (Beschluß vom 29. November 1951 1 BvR 257/51 - BVerfGE 1, 89, 90).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehören nicht zu den Akten öffentlicher Gewalt, die § 90 Abs. 1 BVerfGG meint; ihre Überprüfung unter dem Gesichtspunkt einer Grundrechtsverletzung würde dem Wesen dieser Entscheidungen widersprechen (grundlegend BVerfGE 1, 89 ; vgl. ferner BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1990 - 2 BvR 1388/90 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15

    Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei

    Sie sind keine Akte öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 89 ; stRspr).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

    Denn die durch die Notwendigkeit der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes legitimierte Rechtskraft (vgl. Kühne in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. Einl. Abschn. K Rdn. 79) der ablehnenden Entscheidung bewirkt, dass das Gericht grundsätzlich gehindert ist, denselben Streitstoff zwischen den durch die Rechtskraft Gebundenen nochmals sachlich zu prüfen (BVerfGE 1, 89, 90).
  • BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65

    Ausschuß

    Die Entscheidungen der Senate des Bundesverfassungsgerichts gehören nicht zu den Akten der öffentlichen Gewalt, die § 90 Abs. 1 BVerfGG meint; ihre Überprüfung unter dem Gesichtspunkt einer Grundrechtsverletzung würde dem Wesen dieser Entscheidungen widersprechen (BVerfGE 1, 89 [90]).

    Zudem wäre zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die auf die Verletzung von Art. 101 und 103 GG gestützt ist, der Zweite Senat zuständig; niemals kann aber ein Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung des anderen Senats nachprüfen oder gar aufheben (BVerfGE 1, 89; 7, 17).

  • BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02

    Unstatthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, ein Urteil des BVerfG

  • BVerwG, 15.03.2005 - 6 B 5.05

    Nichtzulassung der Revision wegen nicht hinreichender Darlegung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21

    Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig;

  • BVerfG, 28.05.1957 - 1 BvR 199/57

    Keine wechselseitige Überbrüfbarkeit von Entscheidungen durch die Senate des

  • LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines

  • BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
  • StGH Hessen, 12.09.2001 - P.St. 1675

    Unzulässige Grundrechtsklage: Unanfechtbarkeit von Beschlüssen des StGH im

  • BFH, 29.07.1965 - V 71/61 S

    Rechtsgültigkeit der Vorschriften über die Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft

  • LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 1344/06
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 30/58

    Zulassung als Beistand - Keine Anfechtbarkeit der Beschlüsse des

  • BVerfG, 25.10.1990 - 2 BvR 1388/90

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90

    Verfassungsbeschwerde gegen wahlvorbereitende Entscheidungen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22

    Keine Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht gegen Entscheidung des

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