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   BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10   

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https://dejure.org/2011,5869
BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10 (https://dejure.org/2011,5869)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10 (https://dejure.org/2011,5869)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2011 - 1 BvR 2570/10 (https://dejure.org/2011,5869)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auslegung des Erbschaftssteuerrechts durch den Bundesfinanzhof

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auslegung des Erbschaftssteuerrechts durch den Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erbersatzsteuer für Familienstiftungen als solche ist geklärt (vgl. BVerfGE 63, 312).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
    Im Rahmen der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen eingeschränkten Kontrolle der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) lässt sich weder feststellen, dass der Bundesfinanzhof das Erbschaftsteuerrecht willkürlich ausgelegt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ), noch dass er dabei die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, grundlegend verkannt hat.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
    Im Rahmen der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen eingeschränkten Kontrolle der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) lässt sich weder feststellen, dass der Bundesfinanzhof das Erbschaftsteuerrecht willkürlich ausgelegt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ), noch dass er dabei die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, grundlegend verkannt hat.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
    Im Rahmen der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen eingeschränkten Kontrolle der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) lässt sich weder feststellen, dass der Bundesfinanzhof das Erbschaftsteuerrecht willkürlich ausgelegt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ), noch dass er dabei die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, grundlegend verkannt hat.
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