Rechtsprechung
BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auslegung des Erbschaftssteuerrechts durch den Bundesfinanzhof
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl Erbersatzbesteuerung einer Familienstiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auslegung des Erbschaftssteuerrechts durch den Bundesfinanzhof
- datenbank.nwb.de
Verfassungsmäßigkeit der Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen geklärt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 14 K 5016/03
- BFH, 18.11.2009 - II R 46/07
- BFH, 19.08.2010 - II S 3/10
- BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erbersatzsteuer für Familienstiftungen als solche ist geklärt (vgl. BVerfGE 63, 312). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
Im Rahmen der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen eingeschränkten Kontrolle der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) lässt sich weder feststellen, dass der Bundesfinanzhof das Erbschaftsteuerrecht willkürlich ausgelegt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ), noch dass er dabei die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, grundlegend verkannt hat. - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
Im Rahmen der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen eingeschränkten Kontrolle der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) lässt sich weder feststellen, dass der Bundesfinanzhof das Erbschaftsteuerrecht willkürlich ausgelegt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ), noch dass er dabei die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, grundlegend verkannt hat. - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2570/10
Im Rahmen der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen eingeschränkten Kontrolle der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) lässt sich weder feststellen, dass der Bundesfinanzhof das Erbschaftsteuerrecht willkürlich ausgelegt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ), noch dass er dabei die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, grundlegend verkannt hat.