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   BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06   

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https://dejure.org/2010,314
BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06 (https://dejure.org/2010,314)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06 (https://dejure.org/2010,314)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 (https://dejure.org/2010,314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Antisemitismus verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen - hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom ...

  • Wolters Kluwer

    Distanzierung und Entschuldigung für den Abdruck von Äußerungen in einem Artikel eines Politikprofessors über die Verbreitung des Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung während der Zeit des Nationalsozialismus durch die Leitung der Bundeszentrale für Politische ...

  • debier datenbank

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen - hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen - hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Distanzierung und Entschuldigung für den Abdruck von Äußerungen in einem Artikel eines Politikprofessors über die Verbreitung des Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung während der Zeit des Nationalsozialismus durch die Leitung der Bundeszentrale für Politische ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Antisemitismus verfassungswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kritik an Aufsatz in »Deutschland Archiv« verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundeszentrale für politische Bildung - Bildungsauftrag vs. Persönlichkeitsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bpb verletzt Persönlichkeitsrechte durch herabsetzende Kritik an Aufsatz

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungswidrigkeit herabsetzender Kritik an wissenschaftlichem Aufsatz

  • focus.de (Pressemeldung, 28.09.2010)

    Aufsatz über NS-Zeit: Polit-Zeitschrift zu Unrecht eingestampft

  • sueddeutsche.de (Pressebericht)

    Verfassungsgericht schützt Geschichtsfälschung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Meinungsfreiheit für Bundeszentrale für politische Bildung

Besprechungen u.ä. (6)

  • moenikes.de (Entscheidungsanmerkung)

    Der Feuilleton und die Jura

  • blogspot.com (Entscheidungsanmerkung)

    Marginalie: Was darf in Deutschland ein Wissenschaftler schreiben, ohne stigmatisiert zu werden? Der Fall Konrad Löw. Ein Bezug zum Fall Sarrazin?

  • richterverein.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Konrad Löw // Aufsatz "Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte" im "Deutschland-Archiv"

Sonstiges

  • welt.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.04.2004)

    Eine Ansammlung antijüdischer Klischees

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 511
  • NVwZ 2011, 232 (Ls.)
  • DVBl 2010, 1368
  • DÖV 2010, 982
  • ZUM 2010, 957
  • afp 2010, 560
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Das gilt insbesondere für den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber ehrverletzenden oder rufschädigenden Äußerungen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ) sowie für die Zulässigkeit derartiger Äußerung von staatlicher Seite (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 279 ).

    Namentlich umfasst es den Schutz vor Äußerungen, die - ohne im engeren Sinn ehrverletzend zu sein - geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Das gilt insbesondere für den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber ehrverletzenden oder rufschädigenden Äußerungen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ) sowie für die Zulässigkeit derartiger Äußerung von staatlicher Seite (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 279 ).

    Namentlich umfasst es den Schutz vor Äußerungen, die - ohne im engeren Sinn ehrverletzend zu sein - geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Gleichwohl bedarf sie der Rechtfertigung in dem Sinne, dass die Äußerung der Bundeszentrale, um vor Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG Bestand haben zu können, ein legitimes Ziel verfolgen und sich gemessen daran als verhältnismäßig erweisen muss (vgl. BVerfGE 105, 279 ).

    Namentlich gestattet sie es der Bundesregierung, die Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, deren diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bedürfen (vgl. BVerfGE 105, 279 ).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Er ist begründet, wenn eine Grundrechtsverletzung vorliegt, wobei der konkrete Anspruchsinhalt nicht allgemein zu umschreiben ist, vielmehr im Einzelfall ermittelt werden muss (vgl. allgemein zum Folgenbeseitigungsanspruch BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81/82 -, NJW 1985, S. 817).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Dieses Grundrecht schützt, ohne seinem Träger einen Anspruch darauf zu vermitteln, nur so dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ), nicht nur die Ehre, sondern auch weitere Aspekte des sozialen Geltungsanspruchs.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Vielmehr kann es insoweit nur um die Erhaltung des zur Funktionsfähigkeit der Behörde notwendigen Mindestmaßes an öffentlichem Vertrauen in die eigene Glaubwürdigkeit und Integrität gehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07 -, NJW 2008, S. 2262 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Das gilt insbesondere für den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber ehrverletzenden oder rufschädigenden Äußerungen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ) sowie für die Zulässigkeit derartiger Äußerung von staatlicher Seite (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 279 ).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Vielmehr kann es insoweit nur um die Erhaltung des zur Funktionsfähigkeit der Behörde notwendigen Mindestmaßes an öffentlichem Vertrauen in die eigene Glaubwürdigkeit und Integrität gehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07 -, NJW 2008, S. 2262 ).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
    Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Äußerung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts übersandt, in der dieser auf sein Urteil vom 15. Dezember 2005 (7 C 20.04) sowie auf die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Widerruf und Folgenbeseitigungsanspruch nach ehrverletzenden Äußerungen von Hoheitsträgern hinweist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. August 2010- 1 BvR 2585/06 -, juris Rn. 21, vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, juris Rn. 25, und vom 11. November 1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris Rn. 42.

    vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Dezember 2014- 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 40, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 -, juris Rn. 23, vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris Rn. 73 ff., und vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, juris Rn. 53 f., Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 64; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 38, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 100 und 102; VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 18.

  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21

    Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen

    Staatliche Öffentlichkeitsarbeit gestattet damit insbesondere, die Bürgerinnen und Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, deren diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bedürfen (vgl. BVerfG, NJW 2011, 511 [juris Rn. 23]).
  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Dies beinhaltet insbesondere den Schutz vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (BVerfG, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06, juris Rn. 21 - Bundeszentrale für politische Bildung; Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98, NJW 2006, S. 207 (208) m.w.N. - "IM-Sekretär" Stolpe).

    In der verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Zuweisung einer Aufgabe grundsätzlich zur Informationstätigkeit im Rahmen der Wahrnehmung dieser Aufgabe berechtigt, auch wenn dadurch Grundrechte Dritter mittelbar-faktisch beeinträchtigt werden können (BVerwG, Urteil vom 13.09.2017 - 10 C 6/16, NVwZ 2018, S. 433 (434); BVerfG, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06, juris Rn. 23 - Bundeszentrale für politische Bildung; unter den dargelegten Voraussetzungen bereits einen Grundrechtseingriff verneinend: BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91, NJW 2002, S. 2621 (2622) - Glykolwein; Beschluss vom 26.06.2002 - 1 BvR 670/91, NJW 2002, S. 2626 (2627) - Jugendsekte; hierzu: Voßkuhle/Kaiser, Jus 2018, S. 343 (344)).

    Für dessen Äußerungsbefugnisse gilt nämlich im Vergleich zu Privaten nochmals ein strengerer Maßstab, da ihm mangels Grundrechtsberechtigung kein Recht zur Teilhabe am "Meinungskampf" zusteht und er sich auch nicht in einem "freien Kommunikations- und Interaktionszusammenhang" mit den Bürgern befindet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06, juris Rn. 23 - Bundeszentrale für politische Bildung).

    Dazu kann auch das Recht gehören, zu der Meinung eines Bürgers urteilend Stellung zu beziehen (BVerfG, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06, juris Rn. 23 - Bundeszentrale für politische Bildung; ferner: BVerfG, Urteil vom 27.2.2018 - 2 BvE 1/16, NJW 2018, S. 928 (930) - Fall Wanka).

    Im Hinblick auf den allein zulässigen Zweck einer rechtsstaatlichen distanzierten Aufgabenwahrnehmung ist dies jedoch nur zulässig zur Wahrung des Mindestmaßes an öffentlichem Vertrauen in die eigene Glaubwürdigkeit und Integrität, welches zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörde notwendig ist (BVerfG, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06, Rn. 23 - Bundeszentrale für politische Bildung).

    Indem die Antragsgegnerin eine abweichende Interpretation öffentlich als Ausdruck einer bewussten Schädigungsabsicht abwertet, beansprucht sie zugleich die einseitige Deutungshoheit über die gegen den Oberbürgermeister laufenden Ermittlungen, mit dem Ziel, eine behördliche Auffassung zur Geltung zu bringen und diese als einzig legitim oder vertretbar hinzustellen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06, juris Rn. 23).

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