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   BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04   

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BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04 (https://dejure.org/2005,1383)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04 (https://dejure.org/2005,1383)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 (https://dejure.org/2005,1383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anhebung der Examensnote in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; Garantie eines Instanzenzugs; Darlegungsanforderungen für einen Berufungszulassungsgrund durch das Verwaltungsgericht; "Ablesen" bei einem Aktenvortrag als eine dem Beweis zugängliche Tatsache

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Gerichtliche Nachprüfung der Examensnote in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 369
  • NJW 2005, 3771 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1176
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 96, 27 ).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbietet daher eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465 f. m.w.N. und BayVBl 1994, S. 530).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 96, 27 ).

    Sehen aber prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465 f. m.w.N. und BayVBl 1994, S. 530).

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124 a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2000, S. 1458; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2001, S. 552).

    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden könnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2000, S. 1458; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2001, S. 552 f.).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 96, 27 ).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbietet daher eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124 a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2000, S. 1458; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2001, S. 552).

    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden könnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2000, S. 1458; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2001, S. 552 f.).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Sehen aber prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465 f. m.w.N. und BayVBl 1994, S. 530).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes ergibt sich aus § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
    Sehen aber prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfGK 5, 369 [375 f.]; 10, 208 [213]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, DVBl 2009, S. 379).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet das Zulassungsgericht insbesondere dazu, den Vortrag des Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, Rn. 23 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen zu der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, NVwZ 2005, S. 1176 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 -, NVwZ-RR 2008, S. 1 f.; Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07-, [...]).

    Dies bedeutet für die Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO, dass die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrages nicht überspannt werden dürfen, so dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, NVwZ 2005, S. 1176 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 -, NVwZ-RR 2008, S. 1 ; Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, [...]).

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