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   BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03   

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BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 (https://dejure.org/2004,21)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 (https://dejure.org/2004,21)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 (https://dejure.org/2004,21)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 24 a Abs. 2 StVG
    Allgemeine Handlungsfreiheit (Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr; Eingriff; legitimes Gemeinwohlziel; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); Bestimmtheitsgebot; Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (abstraktes ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung nach StVG §§ 24a Abs 2, 25 Abs 1 nach zeitlich bereits erheblich zurück liegenden Cannabiskonsum

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur genauen Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit und der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ahndung - Zulässigkeit der Verwendung von der richterlichen Deutung bedürfenden Begriffen - Notwendigkeit der Voraussehbarkeit des ...

  • blutalkohol PDF, S. 193

    Verfassungsmäßigkeit des § 24a Abs. 2 StVG

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVG § 24 a; ; StVG § ... 24 a Abs. 2; ; StVG § 24 a Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 24 a Abs. 2 Satz 2; ; StVG § 24 a Abs. 3; ; StVG § 24 a Abs. 4; ; StVG § 25 Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; StGB § 315; ; StGB § 316; ; OWiG § 47 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Festsetzung einer Geldbuße wegen Fahrens unter Einfluss von Cannabis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Art. 2 GG
    Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Verfassungsgemäßheit von § 24 a StVG bei einer Nachweismenge von mindestens 1 ng/m aktivem THC

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachweisgrenzwert von mindestens 1 ng/ml aktiven THCs

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Führens eines Kfz nach Cannabiskonsum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot nach Cannabis-Konsum nur bei Verkehrsteilnahme unter Rauschgifteinfluss

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haschisch-Grenzwert heraufgesetzt - Kein Fahrverbot mehr für Autofahrer mit weniger als 1,0 Nanogramm THC im Blut

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Drogenfahrt: Fahrtüchtigkeit trotz Nachweises von Drogen

  • dresden-klein.de (Kurzinformation)

    Freibrief für kiffende Autofahrer?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.1.2005)

    Grenzwert für Hasch am Steuer // Allein Nachweis im Blut reicht nicht für Fahrverbot

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Drogenfahrt - Grenzwert für Führen eines Kraftfahrzeuges nach Cannabiskonsum

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fahren unter Drogen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Regierungsdirektor Dr. Frank Albrecht; SVR 3/2005, S. 81-86)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG; § 24 a StVG
    Unterschied von Wirkungs- und Nachweiszeit bei Cannabis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 323
  • NJW 2005, 349
  • NVwZ 2005, 441 (Ls.)
  • NZV 2005, 270
  • StV 2005, 383
  • JR 2005, 332
 
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Wird zitiert von ... (527)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    Sie sind verfassungsmäßig, wenn sie zur Zielerreichung nicht nur geeignet und erforderlich sind, sondern auch zur Art und Intensität der Rechtsgutgefährdung in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 2378 m.w.N.).

    Das wird in der Wissenschaft zum Teil erst bei Konzentrationen von über 1 ng/ml angenommen, wie in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren deutlich geworden ist, das mit dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, S. 2378) geendet hat (vgl. die dort eingeholten Stellungnahmen von Berghaus, BA 2002, S. 321 , und Krüger, BA 2002, S. 336 ).

    Es hat aber nicht erwogen, dass die Wirkungsdauer, die auch nach den Erkenntnissen, die in dem schon genannten Verfahren vor der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewonnen worden sind, bereits nach mehreren Stunden endet (vgl. NJW 2002, S. 2378 ), beim Beschwerdeführer, der die verfahrensgegenständliche Pkw-Fahrt erst 16 Stunden nach der Einnahme von Cannabis angetreten hatte, zum Zeitpunkt der noch später abgenommenen Blutprobe nicht mehr fortbestanden haben könnte.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    (a) Die Regelung ist zur Erreichung des vorgenannten Ziels geeignet, weil mit ihrer Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Ein anderes, gleich wirksames und die Handlungsfreiheit der Betroffenen weniger einschränkendes Mittel (vgl. BVerfGE 90, 145 ) ist, worauf auch das Bundesverkehrsministerium in seiner Stellungnahme hingewiesen hat, nicht ersichtlich.

    Bei der gebotenen Gesamtabwägung der Schwere des - verfassungskonform eingegrenzten - Eingriffs in die Handlungsfreiheit mit Gewicht und Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit für die Betroffenen gewahrt (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 90, 145 ).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413).
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    Das deckt sich mit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, § 24 a Abs. 2 StVG führe nicht bereits bei der Feststellung geringster Konzentrationen von Rauschgift im Blut zu der vorgesehenen Sanktion, setze vielmehr eine THC-Konzentration deutlich oberhalb des Nullwerts voraus (zustimmend Jagow, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl. 2004, § 24 a StVG Rn. 5 a) und komme derzeit erst ab einem Wert von 1 ng/ml zur Anwendung (vgl. NJW 2003, S. 1681 ).
  • VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain,

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Verurteilung erkennbar (vgl. BVerfGE 87, 209 ).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    Dies verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit und der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ahndung so genau zu umschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 105, 135 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere Gruppe behandelt, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 59 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter der

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
    Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 13. November 2003 - 1 Ss 215/03 - und das Urteil des Amtsgerichts Kandel vom 11. September 2003 - 7084 Js 9433/03 OWi - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

  • Drs-Bund, 08.02.1996 - BT-Drs 13/3746
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Damit gemäß § 24a Abs. 2 StVG ein als Ordnungswidrigkeit zu ahndendes Führen eines Kraftfahrzeugs "unter der Wirkung" von Cannabis tatbestandlich angenommen werden kann, hält es das Bundesverfassungsgericht in verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift für erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugführers als möglich erscheinen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Erforderlichenfalls ist die Strafnorm verfassungskonform auszulegen, wenn allein dadurch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03, NJW 2005, 349, 350).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    In Übereinstimmung damit hält es für die Erfüllung des Tatbestandes des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss nach § 24a Abs. 1 und 2 StVG für erforderlich, aber auch für ausreichend, dass eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugführers möglich erscheinen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem (Kammer-)Beschluss vom 21. Dezember 2004 diese beiden in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zwar referiert, dazu jedoch nicht abschließend Stellung genommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    Den weiteren Einwand, ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liege darin, dass der Gesetzgeber in § 24a Abs. 2 StVG das Verbot des Fahrens unter Einfluss bestimmter Drogen an eine Nullwertgrenze knüpfe, dagegen das Verbot des Fahrens unter Alkohol in § 24a Abs. 1 StVG vom Erreichen bestimmter Grenzwerte abhängig mache, hat das Bundesverfassungsgericht bereits zurückgewiesen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    Der Umstand, dass sich bei bestimmten Drogen - darunter Cannabis - anders als beim Alkohol die Dosis-Wirkung-Beziehung derzeit nicht quantifizieren lasse, sei so gewichtig, dass die unterschiedliche Regelung sachlich gerechtfertigt sei (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O.).

    Auch das abstrakte Gefährdungsdelikt des § 24a StVG soll - wie auch das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung betont - der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O.).

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht den vom Normgeber mit § 24a Abs. 2 StVG ursprünglich verfolgten "Null-Toleranz-Ansatz" durch eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift dahin gehend modifiziert, dass eine THC-Konzentration vorhanden gewesen sein muss, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Verkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O. S. 349).

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