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   BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04   

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BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 (https://dejure.org/2006,257)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 (https://dejure.org/2006,257)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 1 BvR 2677/04 (https://dejure.org/2006,257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Prozessuale Überholung und mangelnde Rechtswegerschöpfung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nach Beschluss gem § 80 Abs 7 VwGO - Zur Vereinbarkeit von Beschränkungen der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten mit Art 12 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Untersagung der Führung eines zu Sportwetten genutzten Geschäftslokals; Herstellung einer am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichteten Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten im Land Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 06.09.2006)

    Staatliches Glücksspielmonopol auch in NRW verfassungswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 06.09.2006)

    Staatliches Glücksspielmonopol auch in NRW verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch staatliches Glücksspiel-Monopol in NRW verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Auch staatliches Glücksspiel-Monopol in NRW verfassungswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 8
  • WM 2006, 1646
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
    a) Mit Schreiben vom 11. Januar 2005 sagte die Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin zu, die Ordnungsverfügung bis zur Klärung der Rechtslage im Vergleichsverfahren 1 BvR 1054/01 nicht zu vollziehen.

    b) Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - forderte die Behörde die Beschwerdeführerin auf, die Vermittlung von Sportwetten nunmehr endgültig einzustellen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, S. 1261 ff.) grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können.

    Auch im nordrhein-westfälischen Sportwettengesetz vom 3. Mai 1955 (GV NRW S. 84) fehlt es sowohl in der zum Zeitpunkt des Erlasses der Untersagungsverfügung geltenden, als auch in der aktuellen Fassung durch das Gesetz vom 18. Mai 2004 (GV NRW S. 284) an Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Nordrhein-Westfalen zulässigen Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a. a. O., S. 1264 ff.).

    Daher ist grundsätzlich auch das Land Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28. März 2006 neu zu regeln und einen verfassungsmäßigen Zustand entweder durch eine konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtete Ausgestaltung des Sportwettmonopols oder eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Sportwettangebote durch private Wettunternehmen herzustellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a. a. O., S. 1267).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
    b) Ein Rechtsschutzinteresse besteht auch nicht deshalb fort, weil anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe oder die Beschwerdeführerin mit einem schweren Nachteil belastet wäre (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; - 99, 129 [138]; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
    aa) Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da sie keine Fragen aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 f.]).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
    Soweit die Behörde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 das Verbot der Vermittlung und die sofortige Vollziehung der gegenüber dem Beschwerdeführer ergangenen Untersagungsverfügung aufrecht erhält, kann die Beschwerdeführerin im - bereits laufenden - Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO sowohl die Kontrolle der Einhaltung der dies rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -), als auch - sofern es für das Oberverwaltungsgericht entscheidungserheblich ist - eine Klärung der Frage erreichen, welche rechtlichen Wirkungen der aufgrund des Gewerbegesetzes der Deutschen Demokratischen Republik erteilten Erlaubnis zukommt, auf deren Grundlage die von der Beschwerdeführerin vermittelten gewerblichen Sportwetten angeboten werden.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
    b) Ein Rechtsschutzinteresse besteht auch nicht deshalb fort, weil anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe oder die Beschwerdeführerin mit einem schweren Nachteil belastet wäre (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; - 99, 129 [138]; stRspr).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung folgt daraus, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotterieunternehmen der Länder die Sportwette ODDSET schon seit 1999 im Rahmen dieses Zusammenschlusses in einer gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 43 und 49 EG verstoßenden Weise betrieben haben (vgl. BVerfGE 115, 276 Tz. 2, 5 und 133; zur verfassungswidrigen Rechtslage in einzelnen Bundesländern vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für einzelne Bundesländer im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 ausdrücklich ausgesprochen (vgl. Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).

    Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem entsprechenden Sportwettenrecht dieser Länder vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in diesen Ländern zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1644 Tz. 12; WM 2006, 1646 Tz. 17; MMR 2007, 168 Tz. 8).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Bayern für verfassungswidrig, nicht aber für nichtig erklärt hat (BVerfGE 115, 276 Tz. 146; entsprechendes gilt für die anderen Bundesländer, vgl. für Nordrhein-Westfalen BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 18).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschlüsse v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 und v. 29.8.2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006 1930 Tz. 17).

    Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem entsprechenden nordrhein-westfälischen Sportwettenrecht vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Nordrhein-Westfalen zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 17).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Bayern für verfassungswidrig, nicht aber für nichtig erklärt hat (BVerfGE 115, 276 Tz. 146; entsprechendes gilt für Nordrhein-Westfalen, vgl. BVerfG WM 2006, 1646 Tz. 18).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2677/04   

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BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2677/04 (https://dejure.org/2007,19403)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2007 - 1 BvR 2677/04 (https://dejure.org/2007,19403)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 2677/04 (https://dejure.org/2007,19403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Erstattung der dem Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen; Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 37 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2677/04
    Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde unter Verweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - Gelegenheit gegeben, sich zu einer Anordnung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG zu äußern.
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