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   BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07   

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BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07 (https://dejure.org/2007,1793)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07 (https://dejure.org/2007,1793)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 (https://dejure.org/2007,1793)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB; § 92 BVerfGG; § 211 StGB
    Unterlassen der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bei bestehendem Verdacht des Mordes an der Kindesmutter (Ehrenmord); Elternrecht; Willkürverbot (Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens); Substantiierung der Verfassungsbeschwerde ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Übertragung des Sorgerechts auf den Kindsvater nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternrecht durch familienfremde Vormundschaft nicht verletzt

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Elternrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und deren Lebensgefährten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter ermordet - Mordverdächtiger Vater ihres Sohnes kämpft um das Sorgerecht für das Kind

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Sorgerecht nach Ermordung der Mutter und ihres neuen Lebensgefährten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 381
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07
    a) Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe formuliert hat, muss der Beschwerdeführer anhand dieser Maßstäbe aufzeigen, inwieweit seine Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, die relevanten Tatsachen zu den Maßstäben in Bezug zu setzen (vgl. BVerfGE 99, 84 ).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05

    Verletzung des Elternrechts durch Ablehnung der Sorgerechtsübertragung auf den

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07
    Das Oberlandesgericht hat unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (vgl. BVerfGK 7, 65 ) wohlerwogen begründet, weshalb eine Übertragung des Sorgerechts auf den Beschwerdeführer vorliegend dem Kindeswohl nicht dient, weil dem konkret feststellbare Kindesinteressen widersprechen.
  • BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04

    Verletzung des Elternrechts des Vaters aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch langfristige

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07
    Soweit der Beschwerdeführer die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens rügt, setzt er sich nicht damit auseinander, dass die Fachgerichte von Verfassungs wegen nicht stets gehalten sind, ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2006 - 1 BvR 526/04 -, FamRZ 2006, S. 605 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07
    Nicht ausreichend ist es daher, wenn der Beschwerdeführer den Erwägungen der angegriffenen Entscheidung nur die eigene Sichtweise entgegenstellt, ohne deutlich zu machen, weshalb die angegriffene Begründung verfassungsrechtlich fehlerhaft ist (BVerfGK 2, 22 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07
    Die Verfassungsbeschwerde muss sich deswegen mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Ohnehin sind, wenn die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung - wie vorliegend - auf der Hand liegt, im Hinblick auf die Darlegung des Verfassungsverstoßes geringere Anforderungen zu stellen, sodass die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts nicht im Einzelnen anhand der einschlägigen Maßstäbe dargelegt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

    Liegt die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung jedoch auf der Hand, gelten im Hinblick auf die Darlegung des Verfassungsverstoßes geringere Anforderungen, sodass die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts nicht im Einzelnen anhand der einschlägigen Maßstäbe dargelegt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 -, juris, Rn. 8).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Sieht es von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 - EuGRZ 2008, 79).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Denn auch damit stellt die Beschwerdeführerin den Erwägungen des Landgerichts nur die eigene Sichtweise entgegen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung unter dem Willküraspekt fehlerhaft sein soll (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2017 - VfGBbg 60/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGK 2, 22, 24; BVerfG EuGRZ 2008, 79, 80).
  • OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20

    Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern

    Ein solches ist in Verfahren wie dem vorliegenden nämlich nur dann veranlasst, wenn das Gericht sich - anders als hier - nicht in der Lage sieht oder nicht in der Lage ist, eigenmächtig zu bestimmen, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, BeckRS 2008, 30820; OLG Jena, Beschluss vom 2. Februar 2017 - 3 UF 42/16 -, BeckRS 2017, 106576, Rdnr. 5; Amend-Traut in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

    Es reicht aber insbesondere für die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung nicht aus, den Erwägungen des Gerichts nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung fehlerhaft sein soll (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 60/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG EuGRZ 2008, 79, 80; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 -, juris Rn. 21; BVerfGK 2, 22, 24).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Sie haben daher unter anderem dann ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn sie nicht anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, EuGRZ 2008, 79, 80).
  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

    Eine substantiierte Begründung im Sinne der §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG erfordert jedoch, dass die Beschwerdeführer hinreichend deutlich und insbesondere anhand der vom Bundesverfassungsgericht geklärten verfassungsrechtliche Maßstäbe darlegen, inwieweit ihre Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Es reicht aber für die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung nicht aus, den Erwägungen des Gerichts nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen, ohne deutlich zu machen, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen die angegriffene Entscheidung fehlerhaft sein soll (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 60/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG EuGRZ 2008, 79, 80; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2539/10 -, juris Rn. 21; BVerfGK 2, 22, 24).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Sieht es von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es allerdings anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, EuGRZ 2008, 79).
  • OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15

    Mutwilligkeit des VKH-Gesuchs; Umgang nach Tötung der Kindesmutter;

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 38/16

    Kommunalwahl; Unterstützungsunterschriften; Verfassungsbeschwerde unzulässig;

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 52/17

    Den Begründungsanforderungen der §§ 20 Abs 1 S 2, 46 VerfGGBbg (juris: VerfGG BB)

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 60/16

    Begründung; fehlende Auseinandersetzung nicht gerichtlicher Entscheidung

  • OLG Celle, 06.09.2022 - 19 UF 92/22
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.10.2021 - 1 VB 131/21
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