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   BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11   

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https://dejure.org/2012,36630
BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11 (https://dejure.org/2012,36630)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11 (https://dejure.org/2012,36630)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 1 BvR 2720/11 (https://dejure.org/2012,36630)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungsbeschwerde von Eva Herman wegen Falschzitates nicht zur Entscheidung angenommen

  • openjur.de

    Artt. 12, 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 103 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Meinungsäußerungsfreiheit an Wiedergabe von Zitaten - Erfordernis eines Interpretationsvorbehalt bei mehrdeutigen Zitaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Meinungsäußerungsfreiheit an Wiedergabe von Zitaten - Erfordernis eines Interpretationsvorbehalt bei mehrdeutigen Zitaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Meinungsäußerungsfreiheit an Wiedergabe von Zitaten - Erfordernis eines Interpretationsvorbehalt bei mehrdeutigen Zitaten

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung und Richtigstellung einer Äußerung und Geldentschädigung wegen behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • debier datenbank
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Meinungsäußerungsfreiheit an Wiedergabe von Zitaten - Erfordernis eines Interpretationsvorbehalt bei mehrdeutigen Zitaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Unterlassung und Richtigstellung einer Äußerung und Geldentschädigung wegen behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsbeschwerde gegen angebliches Falschzitat erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Eva Herman scheitert auch beim BVerfG

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Grundrechtsverletzung von Eva Herman

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Eva Herman scheitert im Fall um angebliches Falschzitat im »Hamburger Abendblatt« endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das angebliche Falschzitat

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu angeblichem Falschzitat - Verfassungsbeschwerde von Eva Herman erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Rahmen einer Berichterstattung kann die Kenntlichmachung eines Interpretationsvorbehalts im Wege ironischer Darstellung oder süffisanten Tonfalls erfolgen

  • Telepolis (Pressebericht, 27.11.2012)

    Zugespitztes Zitat von Ex-Tagesschau-Sprecherin war rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eva Hermann gegen ein angebliches Falschzitat

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Eva Herman - Ansichtssache im süffisanten Ton

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen angebliches Falschzitat nicht zur Entscheidung angenommen, allgemeines Persönlichkeitsrecht tritt hinter Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurück

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eva Hermann scheitert mit ihrer Verfassungsbeschwerde

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Eva Herman

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eva Herman unterliegt vor dem Bundesverfassungsgericht - Verfassungsbeschwerde gegen angebliches Falschzitat erfolglos - Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 774
  • GRUR 2013, 195
  • ZUM 2013, 122
  • afp 2013, 49
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 114, 339 ) und der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ), insbesondere zur Wiedergabe von Zitaten (vgl. BVerfGE 54, 208 ), explizit in seine Erwägungen eingestellt.

    Er hat nicht verkannt, dass der Zitierende - um Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Möglichkeit auszuschließen - verpflichtet ist, die eigene Deutung einer Äußerung, die womöglich mehrere Interpretationen zulässt, durch einen Interpretationsvorbehalt als solche kenntlich zu machen (vgl. BVerfGE 54, 208 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 114, 339 ) und der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ), insbesondere zur Wiedergabe von Zitaten (vgl. BVerfGE 54, 208 ), explizit in seine Erwägungen eingestellt.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 114, 339 ) und der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ), insbesondere zur Wiedergabe von Zitaten (vgl. BVerfGE 54, 208 ), explizit in seine Erwägungen eingestellt.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 114, 339 ) und der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ), insbesondere zur Wiedergabe von Zitaten (vgl. BVerfGE 54, 208 ), explizit in seine Erwägungen eingestellt.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ), weil die angegriffenen Entscheidungen Grundrechte der Beschwerdeführerin nicht verletzen.
  • OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09

    Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel-Springer-Verlag

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln (AfP 2009, S. 603) gaben der Klage im Wesentlichen mit der Begründung statt, dass die Äußerung der Beschwerdeführerin auf der Pressekonferenz mehrdeutig sei und der bei der Beklagten erschienene Artikel deshalb ein Falschzitat enthalte.
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09

    Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    a) Mit angegriffenem Urteil hob der Bundesgerichtshof (NJW 2011, S. 3516) das Urteil des Oberlandesgerichts auf und änderte das Urteil des Landgerichts dahingehend ab, dass er die Klage abwies.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 114, 339 ) und der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ), insbesondere zur Wiedergabe von Zitaten (vgl. BVerfGE 54, 208 ), explizit in seine Erwägungen eingestellt.
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21

    Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

    Die Zuordnung einer bestimmten Aussage zu einer bestimmten Person in der Form des wörtlichen Zitats enthält die jedenfalls inzidente Behauptung, der Zitierte habe sich so geäußert, wie er zitiert wird (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11 - Prinzip Arche Noah; BGH, Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 262/09).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Der grundrechtliche Schutz wirkt nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (st. Rspr., vgl. etwa BGH v. 21.06.2011 - VI ZR 262/09, NJW 2011, 3516 Tz 11 f.; BVerfG v. 03.06.1980 - 1 BvR 185/77, BVerfGE 54, 148 ff. - Eppler; v. 03.06.1980 - 1 BvR 797/78, BVerfGE 54, 208 - Böll; v. 31.03.1993 - 1 BvR 295/93, NJW 1993, 2925; v. 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11, NJW 2013, 774).

    Dementsprechend ist eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schon zu bejahen, wenn die Wiedergabe einer mehrdeutigen Äußerung zwar einer aus Sicht des Durchschnittsadressaten vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende seiner Aussage keinen Interpretationsvorbehalt beifügt (BGH, a.a.O. Tz. 12; BVerfG v. 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11, NJW 2013, 774 Tz. 14.).

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    Die Zuordnung einer bestimmten Aussage zu einer bestimmten Person in der Form des wörtlichen Zitats enthält die jedenfalls inzidente Behauptung, der Zitierte habe sich so geäußert, wie er zitiert wird (BGH NJW 2011, 3516 - Das Prinzip Arche Noah; BVerfG NJW 2013, 774 - Das Prinzip Arche Noah; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 96).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20

    Äußerungsrecht: Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht

    Sind aber solche unterschiedlichen Deutungen möglich, ist der Zitierende verpflichtet, die eigene Deutung einer Äußerung durch einen Interpretationsvorbehalt als solche kenntlich zu machen (BVerfG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 1 BvR 2720/11 - Rn. 14).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    Die Zuordnung einer bestimmten Aussage zu einer bestimmten Person in der Form des wörtlichen Zitats enthält die jedenfalls inzidente Behauptung, der Zitierte habe sich so geäußert, wie er zitiert wird (BGH NJW 2011, 3516 - Das Prinzip Arche Noah; BVerfG NJW 2013, 774 - Das Prinzip Arche Noah; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 96).
  • EGMR, 27.11.2018 - 28482/13

    HERMAN-BISCHOFF c. ALLEMAGNE

    Am 31. Oktober 2011 erhob die Beschwerdeführerin vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 2720/11).
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Geschützt wird der Betroffene dabei auch vor inhaltlich unzutreffenden Zusammenfassungen seiner Zitate (insbesondere bei Wiedergabe in indirekter Rede) oder bei sonstigen Missdeutungen, wenn etwa bei mehrdeutigen und nur ausgelegten Passagen kein Interpretationsvorbehalt erklärt wird oder ein solcher aus dem kritischen Kontext zumindest für den Rezipienten offensichtlich ist (vgl. etwa BVerfG v. 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11, GRUR 2013, 195 Rn. 14 f. - Arche-Noah-Prinzip).
  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2021 - 3 O 220/21
    Die Zuordnung einer bestimmten Aussage zu einer bestimmten Person in der Form des wörtlichen Zitats enthält die jedenfalls inzidente Behauptung, der Zitierte habe sich so geäußert, wie er zitiert wird (BGH NJW 2011, 3516 - Das Prinzip Arche Noah; BVerfG NJW 2013, 774 - Das Prinzip Arche Noah).
  • OLG Dresden, 21.08.2023 - 4 W 500/23
    Zentral für die rechtliche Bewertung ist auch hier stets eine Auslegung und Würdigung der Wiedergabe des Zitats im Gesamtkontext (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 BvR 2720/11 -, juris ; BGH, Urteil vom . 26.11.2019 - VI ZR 20/19 Rn 16f. bei juris).
  • LG Wuppertal, 06.03.2020 - 2 O 199/19
    Bei der Wiedergabe mehrdeutiger Äußerungen ist eine eigene Deutung mit einem Interpretationsvorbehalt kenntlich zu machen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.10.2012, 1 BvR 2720/11, Rz. 14 zitiert nach juris).
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