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   BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04   

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https://dejure.org/2005,4924
BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 (https://dejure.org/2005,4924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen fehlender verfassungsrechtlicher Bedeutung; Zulässigkeit der Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin"

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" mangels Schwere des Grundrechtseingriffs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" mangels Schwere des Grundrechtseingriffs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neue Entscheidungen zur Bezeichnung Zentrum

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Kleintiere

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2140 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 683
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04
    Ein schwerer Nachteil ist nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerinnen derzeit nicht erkennbar (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08

    Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte als Hausarztzentum ohne

    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2005 ausgeführt, dass der Begriff des Zentrums im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 - zum "Zentrum für Kleintiermedizin").

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08
    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2005 ausgeführt, dass der Begriff des Zentrums im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 - zum "Zentrum für Kleintiermedizin").

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04 -, NVwZ 2005, 683.

  • OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 6 U 35/17

    Irreführung durch Geschäftsbezeichnung; Beeinflussung des Verbrauchers durch

    Nach Einschätzung des Senats, dessen Mitglieder zu den (potentiell) angesprochenen Verkehrskreisen gehören, wird der Begriff "Zentrum" als Bestandteil einer Geschäftsbezeichnung (hier: "Firma1 Hörzentrum") vom Durchschnittsverbraucher grundsätzlich immer noch als Hinweis auf eine gewisse Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Unternehmens verstanden (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 942 [BGH 18.01.2012 - I ZR 104/10] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum, Tz. 17); an dieser vom Senat vorzunehmenden tatsächlichen Einschätzung vermag die von der Antragsgegnervertreter in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2005 - 1 BvR 2751/04 - nichts zu ändern.
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung BVerfG NVwZ 2005, 683, in welcher die 3. Kammer des ersten Senats des BVerfG erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Entscheidung geäußert hat, die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis als "Zentrum für Kleinmedizin (Ortsangabe)" berge die Gefahr einer Irreführung der Bevölkerung.
  • VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Das Bundesverfassungsgericht führte bereits 2005 aus, dass der Begriff des Zentrums" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (zu der Bezeichnung eines Zentrums für Kleintiermedizin" BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfg.de, Rn. 2).

    Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht auch insoweit Zweifel geäußert hat (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfge.de, Rn. 2 am Ende).

  • BerG Heilberufe Münster, 20.02.2008 - 16 K 1597/07
    Das Bundesverfassungsgericht führte bereits 2005 aus, dass der Begriff des "?Zentrums" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren haben dürfte, der auch der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben sei (zu der Bezeichnung eines "?Zentrums für Kleintiermedizin" BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfg.de, Rn. 2).

    Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht auch insoweit Zweifel geäußert hat (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 BvR 2751/04 -, www.bverfge.de, Rn. 2 am Ende).

  • OLG Rostock, 05.05.2010 - 2 U 2/10

    Wettbewerbsverstoß: Werbung einer Klinik mit dem Begriff "Neurologisch/Vaskuläres

    Ähnlich wie die mittlerweile modische Bezeichnung "Center" hat das Wort "Zentrum" jedoch einen Bedeutungswandel erfahren (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 683).
  • LG Rostock, 11.12.2009 - 8 O 86/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung einer Klinik für eine medizinische

    Dabei ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2005 (NVwZ 2005, 683) ersichtlich im hiesigen Rechtsstreit nicht einschlägig.
  • ÄGH Saarland, 01.09.2010 - ÄGH 2/09
    So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 9.2.2005 (1 BvR 2751/04 = NVwZ 2005, 683), für die Bezeichnung einer tierärztlichen Praxis von zwei Tierärzten als "Zentrum für Kleintiermedizin" die Gefahr einer Irreführung der Bevölkerung als "schwer vorstellbar" erachtet und auf den Bedeutungswandel hingewiesen, den die Bezeichnung von Dienstleistungslokalitäten in der Öffentlichkeit erfahren haben.
  • LG Erfurt, 22.04.2008 - 1 HKO 221/07

    Bezeichnung einer fachübergreifenden ärztlichen Einrichtung als "Zentrum"

    Dass der Begriff "Zentrum" im Zusammenhang mit der Stätte ärztlicher Berufsausübung einem Bedeutungswandel unterlegen ist, hat das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 2751/04 ) bereits zu Beginn des Jahres 2005 konstatiert und deshalb die Gefahr einer Irreführung des Publikums verneint.
  • LG Passau, 22.02.2007 - 1 HKO 60/06
  • Landesberufsgericht Ärzte Stuttgart, 30.07.2022 - LBGÄ 1/22

    Neurochirurgin darf ihre Einzelpraxis als "Wirbelsäulenzentrum" bewerben, wenn

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