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   BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01   

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https://dejure.org/2004,2492
BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung; Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der Zahnärzte und Tierärzte; Aufklärung über die Befreiung wegen Beschäftigung als Angestellter; Öffentlich-rechtliche Rechtsposition als ...

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 12; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 253
  • FamRZ 2004, 1706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Eine derartige eigentumsähnliche Verfestigung ist dann gegeben, wenn nach der gesamten Ausgestaltung des subjektiv-öffentlichen Rechts und nach dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes es ausgeschlossen erscheint, dass der Staat dieses ersatzlos entziehen kann (vgl. BVerfGE 45, 142 m.w.N.).

    Daran fehlt es hier, weil die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht auf eigener Leistung, sondern auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 29, 283 ; 45, 142 ).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Die Pflichtmitgliedschaft und die damit einhergehende Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verletzen grundsätzlich auch bei Höherverdienenden, die anderweitig für ihre Alterssicherung Sorge tragen könnten, nicht Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 29, 221 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Dass ein Betroffener möglicherweise nach Beendigung einer Befreiung wegen nicht erfüllter und nicht erfüllbarer Wartezeiten nicht mehr in der Lage ist, sie zum Vollrecht erstarken zu lassen, bewirkt keinen Eigentumseingriff (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Ihm steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Lauf eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versicherungspflichten auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 1990, NJW 1991, S. 746 ), auch wenn nach dem Vortrag des Beschwerdeführers die weitere Zugehörigkeit zur Versorgungsanstalt erheblich günstiger wäre als ein Wechsel zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass diejenigen Personen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, im Allgemeinen auf diese Beschäftigung zur Erlangung ihres Lebensunterhalts angewiesen und daher sozial schutzbedürftig sind (vgl. BVerfGE 18, 257 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Dagegen bietet Art. 103 Abs. 1 GG jedoch keinen Schutz (vgl. BVerfGE 11, 343 ; stRspr).
  • BSG, 07.12.2000 - B 12 KR 11/00 R

    Befreiung - Rentenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Dezember 2000 - B 12 KR 11/00 R -,.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Ebenso wenig können Personen, die das Altersversorgungssystem wechseln, verlangen, dabei von jeglichem rechtlichen Nachteil verschont zu bleiben (BVerfG, NZS 2005, 253 f.; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 507/14, juris Rn. 43; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 2010 - L 8 R 187/09, juris Rn. 21).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, ist es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geboten, dem Betroffenen die aus seiner Sicht optimale Altersversorgung zukommen zu lassen (BVerfG, NZS 2005, 253 f.).
  • LSG Bayern, 07.02.2019 - L 14 R 264/18

    Pflichtbeiträge zur rückwirkenden Befreiung von der Versicherungspflicht als

    Auch umgekehrt wird die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbene Anwartschaft durch Fortsetzung der Sicherung in der berufsständischen Versorgung nicht entwertet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2004, 1 BvR 285/01, Juris).

    Es steht ihr kein Wahlrecht zu, im Laufe des Versicherungslebens die optimale Versorgungsmöglichkeit, ggf. mit rückwirkender Einbeziehung durch Umbuchung, zu wählen und beizubehalten (BVerfG v. 31.08.2004, a. a. O.), zumal die Befreiung ein Wahlrecht des Versicherten darstellt.

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