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   BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13   

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https://dejure.org/2014,9221
BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13 (https://dejure.org/2014,9221)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13 (https://dejure.org/2014,9221)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 (https://dejure.org/2014,9221)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte - hier: Eigenbedarfskündigung des ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Artt. 14, 101; BGB § 573 Abs. 2
    Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines Räumungsurteils nach Kündigung einer gemieteten Wohnung wegen Eigenbedarfs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vernünftige und nachvollziehbare Gründe reichen für Eigenbedarfskündigung; zur Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte - hier: Eigenbedarfskündigung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit eines Räumungsurteils nach Kündigung einer gemieteten Wohnung wegen Eigenbedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf kann vieles sein

  • faz.net (Pressemeldung, 09.05.2014)

    Wohnungsbesitzer haben Recht auf Eigenbedarfskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenbedarfskündigung für die Zweitwohnung - der gesetzliche Richter und die Revisionszulassung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mieterin scheitert vor BVerfG - Wunsch nach Zweitwohnung kann Eigenbedarf begründen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.05.2014)

    Vermieter darf auch Zweitwohnung für Eigenbedarf kündigen

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf auch bei Nutzung als Zweitwohnung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf bei Mietwohnungen: Was rechtlich gilt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Auch Zweitwohnung zählt als Eigenbedarf

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Bedarf bei Zweitwohnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs bei gelegentlicher Nutzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs bei gelegentlicher Nutzung zulässig

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung für Zweitwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf liegt auch bei gelegentlicher Nutzung vor

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Auch Zweitwohnung zählt als Eigenbedarf

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf für Zweitwohnung? - Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Eigenbedarfskündigung erfolglos - Begründung über Verletzung des Eigentumsgrundrechts nicht ausreichend

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf auch bei Nutzung als Zweitwohnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarf grds. auch bei Nutzung als Zweitwohnung möglich

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Eigenbedarfskündigung - Voraussetzungen des Eigenbedarfs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Eigenbedarfskündigung erfolglos! (IMR 2014, 265)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2417
  • DNotZ 2014, 918
  • NZM 2014, 624
  • ZMR 2015, 278
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH, Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87 -, NJW 1988, S. 904) reicht zwar allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen dort wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nicht aus.

    Ausreichend sind jedoch vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraumes (vgl. BGH, Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87 -, a.a.O.).

    Weder dem Wortlaut noch dem Zweck der Vorschrift sei - so der Bundesgerichtshof - zu entnehmen, dass dem Vermieter ein Kündigungsrecht nur zustehe, wenn er oder eine begünstigte Person einen Mangel an Wohnraum habe oder der Vermieter sich in einer wohnbedarfstypischen Lage befinde (vgl. BGH, Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
    Zwar kommt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls in Betracht, wenn die Entscheidung des Gerichts über die Nichtzulassung nicht näher begründet ist, obwohl die Zulassung des Rechtsmittels nahe gelegen hätte (vgl. BVerfGK 19, 364 ).

    Liegt die Zulassung des Rechtsmittels allerdings nahe, weil vieles dafür spricht, dass die Voraussetzungen der Revisionszulassung vorliegen, so verlangt eine die Zulassung dennoch ablehnende Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung, die erkennen lässt, dass die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ).

    Nur mittels einer nachvollziehbaren Begründung sind die Beteiligten und insbesondere das Bundesverfassungsgericht in der Lage zu überprüfen, ob das Gericht das von der Rechtsordnung nicht nur grundsätzlich eröffnete, sondern im konkreten Fall auch nahe liegende Rechtsmittel ineffektiv gemacht (vgl. BVerfGK 19, 364 ) und damit den Rechtsuchenden den gesetzlichen Richter entzogen hat.

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
    a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies grundsätzlich dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; zu einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtzulassung eines Rechtsmittels: BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506).

    Hierfür genügt die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften noch nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Zur Wahrung berechtigter Belange des Mieters dürfen die Gerichte allerdings den Eigennutzungswunsch des Vermieters darauf überprüfen, ob er ernsthaft verfolgt wird, ob er von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist oder ob er rechtsmissbräuchlich ist (BVerfG, NJW 1994, 994 f.; WuM 2002, 21 f.; NJW 2014, 2417 Rn. 28; NJW 1993, 1637 f.; NJW 1994, 309 f.; Senatsurteile vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, aaO Rn. 15; vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 19).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Vielmehr kann auch ein zeitlich begrenzter Bedarf eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2014, 2417 Rn. 29; Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143 unter II 1).
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 186/17

    Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung der Wohnung als

    Das Berufungsgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) zugelassen, da die Frage der Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung als Ferienwohnung - auch unter Berücksichtigung der im Berufungsurteil genannten Grundsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 2014 (NJW 2014, 2417 Rn. 27-30) und des Senatsurteils vom 4. März 2015 (VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 13 ff.) - noch nicht ausdrücklich entschieden worden sei.

    a) Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sind die wesentlichen Fragen der Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geklärt (so auch BVerfG, NJW 2014, 2417 Rn. 27 ff. mwN).

    b) Auch ist - wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend erkannt hat - höchstrichterlich bereits entschieden, dass sowohl ein zeitlich begrenzter Bedarf hinsichtlich der Wohnung (vgl. hierzu Senatsurteile vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143 unter II 1; vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, aaO Rn. 31 ff.; BVerfG, NJW 2014, 2417 Rn. 29) als auch ein Wohnbedarf, der zwar nicht von seiner Gesamtdauer her zeitlich begrenzt ist, der aber nicht die ständige, sondern nur eine zeitweise Nutzung der Wohnung umfasst, die Voraussetzungen des "Benötigens" der Räume "als Wohnung" und damit die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB erfüllen kann.

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