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   BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00   

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https://dejure.org/2001,4035
BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00 (https://dejure.org/2001,4035)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2001 - 1 BvR 289/00 (https://dejure.org/2001,4035)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2001 - 1 BvR 289/00 (https://dejure.org/2001,4035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Vereinsverbot - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Vereinigungsfreiheit - Meinungsfreiheit - Bestimmtheitsgrundsatz - Flugblatt

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 712
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00
    aa) Wie die Kammer im Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren 1 BvR 98/97 dargelegt hat, ist die genannte Vorschrift ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG.

    Auch insoweit gelten die Ausführungen in dem bereits erwähnten Beschluss der Kammer in dem Verfahren 1 BvR 98/97 entsprechend.

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00
    Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) zu, da sich die aufgeworfenen Fragen der Auslegung von Art. 5 Abs. 1 GG und der Strafbarkeit von Verstößen gegen Vereinsverbote anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten lassen (vgl. BVerfGE 25, 44 ; 80, 244 ).
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00
    Hiernach ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 42, 30 ) die Anwendung von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG davon abhängig macht, ob das Organisationsgefüge - hier der PKK/ERNK - in messbarer Weise stabilisiert und gestärkt wird.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00
    Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) zu, da sich die aufgeworfenen Fragen der Auslegung von Art. 5 Abs. 1 GG und der Strafbarkeit von Verstößen gegen Vereinsverbote anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten lassen (vgl. BVerfGE 25, 44 ; 80, 244 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00
    Dabei kann dahinstehen, ob der Eingriff die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG oder die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG betrifft (zum Verhältnis der beiden Kommunikationsfreiheiten vgl. BVerfGE 85, 1 ).
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