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   BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10 , 1 BvR 291/10   

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https://dejure.org/2010,1977
BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10 , 1 BvR 291/10 (https://dejure.org/2010,1977)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 BvR 290/10 , 1 BvR 291/10 (https://dejure.org/2010,1977)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 , 1 BvR 291/10 (https://dejure.org/2010,1977)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 66 Abs 1 S 1 ArbGG, § 66 Abs 1 S 2 ArbGG
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt der Gewährung von PKH eingelegten Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren - hier: zwar fragwürdige Berufungsverwerfung, aber dadurch kein verfassungsrechtlich ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aufgrund der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Vereinbarkeit des Rechts auf effektiven Rechtsschutz mit der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Rechtswidrige Berufungsabweisung, aber kein erheblicher Nachteil

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Rechtswidrige Berufungsabweisung, aber kein erheblicher Nachteil

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt der Gewährung von PKH eingelegten Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren - hier: zwar fragwürdige Berufungsverwerfung, aber dadurch kein verfassungsrechtlich ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt der Gewährung von PKH eingelegten Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren - hier: zwar fragwürdige Berufungsverwerfung, aber dadurch kein verfassungsrechtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aufgrund der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Vereinbarkeit des Rechts auf effektiven Rechtsschutz mit der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aufgrund der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Vereinbarkeit des Rechts auf effektiven Rechtsschutz mit der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt der Gewährung von PKH eingelegten Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren - hier: zwar fragwürdige Berufungsverwerfung, aber dadurch kein verfassungsrechtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 166
  • NJW 2010, 2567
  • NZA 2010, 965
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung versagt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 -, NJW 1999, S. 2823, m.w.N.; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 66 Rn. 49; Gehrlein, in: MünchKommZPO, Band 1, 3. Aufl. 2008, § 233 Rn. 43).

    Wurde über den Prozesskostenhilfeantrag aber nicht vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entschieden und hat der Berufungskläger die Berufung deshalb nicht rechtzeitig begründen können, ist ihm hinsichtlich der versäumten Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er sich für bedürftig halten durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 -, NJW 1999, S. 2823) und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 -, NJW-RR 2005, S. 1586, mit Anm. Gsell, jurisPR-BGHZivilR 35/2005 Anm. 3; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 -, FamRZ 2007, S. 1319; Greger, in: Zöller, 28. Aufl. 2010, § 234 Rn. 8; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 66 Rn. 56).

  • BVerfG, 26.09.2002 - 1 BvR 1419/01

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Wird der Antrag einer unbemittelten Partei auf Prozesskostenhilfe erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt, ist mittels der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich sicherzustellen, dass ihr der gleiche Zugang zu dem beabsichtigten Rechtsbehelfsverfahren eröffnet wird, wie er Bemittelten eröffnet ist (vgl. BVerfGE 22, 83 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 -, NVwZ 2003, S. 341).

    Wenn der rechtsuchende Bürger bei der Wahrung von Fristen auf die eindeutige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts vertraut, darf ihm eine anders lautende, nachteilige Rechtsprechung eines anderen Gerichts, das Verfahrensvorschriften strenger handhabt, nur vorgehalten werden, wenn er mit einer solchen rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 -, NVwZ 2003, S. 341).

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06

    Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Wurde über den Prozesskostenhilfeantrag aber nicht vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entschieden und hat der Berufungskläger die Berufung deshalb nicht rechtzeitig begründen können, ist ihm hinsichtlich der versäumten Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er sich für bedürftig halten durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 -, NJW 1999, S. 2823) und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 -, NJW-RR 2005, S. 1586, mit Anm. Gsell, jurisPR-BGHZivilR 35/2005 Anm. 3; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 -, FamRZ 2007, S. 1319; Greger, in: Zöller, 28. Aufl. 2010, § 234 Rn. 8; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 66 Rn. 56).

    Ein solcher Fristverlängerungsantrag wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht mehr für erforderlich gehalten, um ein Verschulden an der Fristversäumung auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 -, NJW-RR 2005, S. 1586 ; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 -, FamRZ 2007, S. 1319 ).

  • BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Die Kausalität kann verneint werden, wenn der Beschwerdeführer nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt, der die Berufung eingelegt hat, nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Berufungsverfahren bereit ist, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 -, NJW 2008, S. 2855, mit Anm. Schneider; BSG, Beschluss vom 22. September 2003 - B 9 VG 18/03 B -, juris, mit Anm. Krasney, jurisPR-SozR 4/2003 Anm. 5; BSG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - B 14 AS 182/07 B -, juris; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 -, juris; Gehrlein, in: MünchKommZPO, Band 1, 3. Aufl. 2008, § 233 Rn. 45; vgl. auch BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 5 AZN 1106/96 -, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 38).

    Der Annahme einer Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Versäumung der Berufungsbegründungsfrist steht jedenfalls nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer nach Ablauf der Frist trotz der Ablehnung von Prozesskostenhilfe die Berufungsverfahren durchführen wollte und den Rechtsanwalt, der die Berufungen für ihn eingelegt hatte, mit seiner weiteren Vertretung beauftragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 -, NJW 2008, S. 2855 ; Gehrlein, in: MünchKommZPO, Band 1, 3. Aufl. 2008, § 233 Rn. 45).

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Wurde über den Prozesskostenhilfeantrag aber nicht vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entschieden und hat der Berufungskläger die Berufung deshalb nicht rechtzeitig begründen können, ist ihm hinsichtlich der versäumten Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er sich für bedürftig halten durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 -, NJW 1999, S. 2823) und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 -, NJW-RR 2005, S. 1586, mit Anm. Gsell, jurisPR-BGHZivilR 35/2005 Anm. 3; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 -, FamRZ 2007, S. 1319; Greger, in: Zöller, 28. Aufl. 2010, § 234 Rn. 8; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 66 Rn. 56).

    Ein solcher Fristverlängerungsantrag wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht mehr für erforderlich gehalten, um ein Verschulden an der Fristversäumung auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 -, NJW-RR 2005, S. 1586 ; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 -, FamRZ 2007, S. 1319 ).

  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Diesem Antrag ist zur Vermeidung der Benachteiligung einer mittellosen Partei grundsätzlich zu entsprechen, wenn die Partei fristgerecht einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat (vgl. BAG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 -, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; BVerwGE 15, 306 ; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - II S 4/09 (PKH) -, juris; BGH, Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 -, NJW-RR 2006, S. 140).
  • BVerwG, 05.06.2009 - 5 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags im Falle des Versäumens einer

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Die Kausalität kann verneint werden, wenn der Beschwerdeführer nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt, der die Berufung eingelegt hat, nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Berufungsverfahren bereit ist, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 -, NJW 2008, S. 2855, mit Anm. Schneider; BSG, Beschluss vom 22. September 2003 - B 9 VG 18/03 B -, juris, mit Anm. Krasney, jurisPR-SozR 4/2003 Anm. 5; BSG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - B 14 AS 182/07 B -, juris; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 -, juris; Gehrlein, in: MünchKommZPO, Band 1, 3. Aufl. 2008, § 233 Rn. 45; vgl. auch BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 5 AZN 1106/96 -, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 38).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Wenn der rechtsuchende Bürger bei der Wahrung von Fristen auf die eindeutige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts vertraut, darf ihm eine anders lautende, nachteilige Rechtsprechung eines anderen Gerichts, das Verfahrensvorschriften strenger handhabt, nur vorgehalten werden, wenn er mit einer solchen rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 -, NVwZ 2003, S. 341).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Wird der Antrag einer unbemittelten Partei auf Prozesskostenhilfe erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt, ist mittels der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich sicherzustellen, dass ihr der gleiche Zugang zu dem beabsichtigten Rechtsbehelfsverfahren eröffnet wird, wie er Bemittelten eröffnet ist (vgl. BVerfGE 22, 83 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 -, NVwZ 2003, S. 341).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
    Der Beschwerdeführer hat nicht ausgeführt, warum eine Abänderung der erstinstanzlichen, durch die Berufungen angefochtenen Urteile auch nur möglich sein könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BSG, 22.09.2003 - B 9 VG 18/03 B

    Versäumen der Begründungsfrist bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 11.05.2009 - II S 4/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 28.02.2008 - B 14 AS 182/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist einer

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

  • BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96

    Nichtzulassungsbeschwerde und Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03

    Gleichzeitige Verwerfung der Berufung und Versagung der Prozesskostenhilfe

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    (2) Eine bedürftige Partei kann danach ein Zuwarten mit dem Fortgang des Hauptsacheverfahrens nur dann beanspruchen, wenn gerade die Mittellosigkeit ihr die Vornahme der zur Wahrung ihrer Rechtsposition erforderlichen Prozesshandlungen, wie sie einer bemittelten Partei in der jeweiligen Prozesssituation zu Gebote stünden, verwehren oder unverhältnismäßig erschweren würde, im Streitfall also das Unterbleiben des zur Rechtsverteidigung notwendigen Verhandelns des Prozessbevollmächtigten zur Sache gerade auf die Bedürftigkeit des Beklagten zurückzuführen wäre (vgl. BVerfG, NJW 2010, 2567 Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 19; vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 4; vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b aa, cc; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16

    Polizeiliche Gefährderansprache; Ermächtigungsgrundlage; Zuständigkeit

    Dabei kann offen bleiben, ob die Frist zur Begründung der Berufung stets mit der Zustellung zu laufen beginnt (so W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 124a Rn. 23 und § 133 Rn.12, mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 02.03.1992 - 9 B 256/91 - ebenso BVerfG, Beschl. v. 11.03.2010 - 1 BvR 290/10 -, beide in juris) oder ob die Begründungsfrist bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und nachfolgender Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung erneut zu laufen beginnt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.04.2002 - 3 B 137/01 - juris).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Wird dann über seinen Antrag erst nach Ablauf der Monatsfrist entschieden, hat der Beschwerdeführer die Fristüberschreitung wegen seiner finanziellen Bedürftigkeit nicht im Sinne von § 93 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verschuldet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, S. 3344; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10, 1 BvR 291/10 -, juris).
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