Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.03.2007

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   BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07   

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BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07 (https://dejure.org/2007,81940)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 BvR 305/07 (https://dejure.org/2007,81940)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 305/07 (https://dejure.org/2007,81940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen angenommenen Konsums des Rauschmittels Metamphetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98

    Erfolgloser Antrag von "Mehmet" auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07
    Wenn die Gerichte Eilrechtsschutz ablehnen, weil sie den angegriffenen Verwaltungsakt aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als aller Voraussicht nach rechtmäßig erachten, so dass der in der Hauptsache eingelegte Rechtsbehelf erfolglos bleiben werde, dann ist dies grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1998 - 2 BvR 1838/98 -, JURIS, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2004 - 11 CS 05.364
    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07
    Denn das Oberverwaltungsgericht ist dabei offenbar von der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, derzufolge für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, welche die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 25/04 - NJW 2005, S. 3081; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. April 2004 - 11 CS 05.364 - JURIS Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt daher besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1998 - 2 BvQ 32/98 -, JURIS, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07
    Denn das Oberverwaltungsgericht ist dabei offenbar von der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, derzufolge für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, welche die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 25/04 - NJW 2005, S. 3081; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. April 2004 - 11 CS 05.364 - JURIS Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt grundsätzlich auch die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus sprechen sowohl der beim Antragsteller gemessene THC-Wert von über 3, 0 ng/ml (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 21) als auch der Umstand, dass der Antragsteller auch aktuell (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 5) mit Cannabis angetroffen wurde, gegen die vom Antragsteller vorgetragene Behauptung, dass er zwischenzeitlich abstinent geworden sei.

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Allein die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts oder der Nebenbestimmung vermag die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht zu tragen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris Rn. 17; vgl. aber auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 -, juris Rn. 6).

    Gleichwohl können gerade auch im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, wie hier zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.4.2023 - 3 M 6/23 -, juris Rn. 18), die sich aus der Ermächtigungsgrundlage ergebenden Gesichtspunkte für den Erlass des Verwaltungsakts und die Dringlichkeitsgründe für die Vollziehbarkeitsanordnung (teilweise) identisch sein (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2023 - 3 M 87/23 -, juris Rn. 42, 44, 55; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.8.2022 - 1 M 441/22 OVG -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.8.2023 - OVG 1 S 56/23 -, juris Rn. 21, und vom 5.5.2020 - OVG 6 S 5/20 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, juris Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2012 - 13 B 986/12 -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1/18 -, juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 -, juris Rn. 6; Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 80 Rn. 209 f., 248; Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 46).

  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit,

    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6).
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   BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07   

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BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07 (https://dejure.org/2007,11633)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2007 - 1 BvR 305/07 (https://dejure.org/2007,11633)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2007 - 1 BvR 305/07 (https://dejure.org/2007,11633)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung, eine Fahrerlaubnisentziehung wegen längere Zeit zurückliegenden Rauschmittelkonsums einstweilen auszusetzen - ausnahmsweise Beachtlichkeit drohender beruflicher Nachteile bei Fahrerlaubnisverlust

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der verwaltungsbehördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums des Rauschmittels Metamphetamin; Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Abwägung des ...

  • blutalkohol PDF, S. 106
  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; StVZO § 3
    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der verwaltungsbehördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvQ 6/05

    "Bologna-Förderung" - Begründung der Ablehnung der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07
    Bei - wie hier - offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hat, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstehen, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen wird, der Beschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen ist (vgl. BVerfGE 112, 321 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07
    Angesichts der besonderen Gefahren, die durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr drohen, begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn einem Fahrerlaubnisinhaber zur Gefahrenabwehr Nachteile in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1998 - 2 BvQ 32/98 -, JURIS, zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 11 CS 21.1527

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofortige Vollziehbarkeit

    Angesichts der besonderen Gefahren, die durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr drohen, begegnet es grundsätzlich zwar keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn einem Fahrerlaubnisinhaber zur Gefahrenabwehr Nachteile in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (BVerfG, B.v. 5.3.2007 - 1 BvR 305/07 - Blutalkohol 45, 73 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 1.4.2008 - 11 CS 07.2281 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 11 CS 21.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

    Die von der Beschwerde angesprochenen beruflichen Nachteile muss der Antragsteller folglich zur Gefahrenabwehr hinnehmen (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2007 - 1 BvR 305/07 - Blutalkohol 45, 73 = juris Rn. 5; B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 = juris Rn. 51 f.).
  • VG Augsburg, 11.12.2008 - Au 3 S 08.1564

    Sofortvollzug; Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad;

    Angesichts der besonderen Gefahren, die durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr drohen, begegnet es auch grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn einem Fahrerlaubnisinhaber aus Gründen der Gefahrenabwehr Nachteile in beruflicher oder privater Hinsicht entstehen (BVerfG vom 5.3.2007, 1 BvR 305/07).
  • VG Cottbus, 06.06.2012 - 1 L 126/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    5 Die Voraussetzungen eines Sonderfalles, der einen Rückgriff auf eine lediglich standardisierte Begründung verbietet, können insbesondere dann vorliegen, wenn zwischen dem Ereignis, welches Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung oder - wie vorliegend - der Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens zur Prüfung der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers ist, und der Ordnungsverfügung ein langer Zeitraum liegt (vgl. VG Cottbus, Beschlüsse der 02. Kammer v. 02. November 2007 - 2 L 236/07 - juris, und der 3. Kammer v. 09. September 2008 - 3 L 188/08 - juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 05. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris).
  • VG Augsburg, 26.11.2009 - Au 7 S 09.1674

    Sofortvollzug; Entziehung der Fahrerlaubnis; keine Trunkenheitsfahrt; Vorlage von

    Angesichts der besonderen Gefahren, die durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr drohen, begegnet es auch grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn einem Fahrerlaubnisinhaber aus Gründen der Gefahrenabwehr Nachteile in beruflicher oder privater Hinsicht entstehen (BVerfG vom 5.3.2007, 1 BvR 305/07).
  • VG Augsburg, 10.07.2008 - Au 3 S 08.783

    Cannabis; gelegentlicher Konsum; Zusatztatsachen; Facharztgutachten nicht

    Angesichts der besonderen Gefahren, die durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr drohen, begegnet es auch grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn einem Fahrerlaubnisinhaber aus Gründen der Gefahrenabwehr Nachteile in beruflicher oder privater Hinsicht entstehen (BVerfG vom 5.3.2007, 1 BvR 305/07).
  • VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07

    Anordnung und Begründung einer Fahrerlaubnisentziehung mit Sofortvollzug

    Angesichts dieses Umstandes hätte der Antragsgegner jedenfalls prüfen und in der Begründung deutlich machen müssen, ob auch unter Berücksichtigung dieser Besonderheit die in der Begründung erwähnte "akute Gefahr" noch anzunehmen ist oder hingenommen werden kann, dass der Antragsteller bis zu einer etwaigen Bestandskraft des Bescheides vorläufig am Straßenverkehr teilnimmt (vgl. zu dieser Frage: BVerfG, Beschluss vom 05. März 2007 -1 BvR 305/07-, veröffentlicht: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070305_1bvr030507.html).
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