Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03   

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https://dejure.org/2006,2283
BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03 (https://dejure.org/2006,2283)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2006 - 1 BvR 308/03 (https://dejure.org/2006,2283)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 (https://dejure.org/2006,2283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art 3 Abs 2 GG) - Verfehlte Auslegung von § 611a BGB idF vom 29.06.1998 bei Prüfung der Stellenausschreibung als benachteiligender Maßnahme anstelle der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Begründung eines Ausbildungsverhältnisses; Erstrecken des Gleichberechtigungsgebots des Artikel 3 Absatz 2 GG auch auf die gesellschaftliche Wirklichkeit ; Erleichterung des Nachweises ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diskriminierende Fremdausschreibung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diskriminierende Fremdausschreibung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a Abs. 2, 3; GG Art. 3 Abs. 2
    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für eine geschlechtsdiskriminierende Ausschreibung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Männliche Bewerber bevorzugt in Stellenanzeige - Benachteiligung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Männliche Bewerber bevorzugt" - Diskriminierende Ausschreibung eines Arbeitsplatzes: Arbeitsagentur schuld?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 218
  • NJW 2007, 137
  • NZA 2007, 195
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Art. 3 Abs. 2 GG zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse und die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 89, 276 ; 109, 64 ).

    Er erstreckt das Diskriminierungsverbot auf private Arbeitsbeziehungen und unternimmt es, Frauen gleiche Chancen im Beruf, insbesondere bei der Begründung eines Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses, zu sichern (vgl. BVerfGE 89, 276 ).

    § 611 a BGB ist danach im Lichte des Art. 3 Abs. 2 GG so auszulegen und anzuwenden, dass Arbeitsuchende bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wirksam vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts geschützt werden (vgl. BVerfGE 89, 276).

    Die Auslegung der Norm darf nicht dazu führen, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung die Chancen von Bewerbern wegen ihres Geschlechts so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (vgl. BVerfGE 89, 276 ).

    Zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers führt beispielsweise die Verletzung des Gebots zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung gemäß § 611 b BGB (vgl. BVerfGE 89, 276 ; Schlachter, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 6. Aufl. 2006, § 611 b BGB Rn. 4).

    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfGE 89, 276 ).

    Das ist nicht nur bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Normen möglich, sondern auch bei Normen, die der Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Grundrechtsschutzes erlassen hat (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 89, 276 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im Einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 89, 276 ).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Ist die Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, muss nunmehr der Arbeitgeber den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgte (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 -, EzA § 611 a BGB 2002 Nr. 3 mit Anm. Herresthal = AP Nr. 23 zu § 611 a BGB mit Anm. Westenberger).

    Ein solcher Verstoß begründet grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Einstellungsentscheidung maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 -, Juris; Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 -, a.a.O.).

    Ihn trifft im Falle der Fremdausschreibung eine entsprechende Sorgfaltspflicht (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 -, EzA § 611 a BGB 2002 Nr. 3).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Über das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG hinaus stellt Art. 3 Abs. 2 GG ein Gleichberechtigungsgebot auf und erstreckt dieses auch auf die gesellschaftliche Wirklichkeit (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).

    Das ist durch die Anfügung von Satz 2 in Art. 3 Abs. 2 GG ausdrücklich klargestellt worden (vgl. BVerfGE 92, 91 ).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Über das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG hinaus stellt Art. 3 Abs. 2 GG ein Gleichberechtigungsgebot auf und erstreckt dieses auch auf die gesellschaftliche Wirklichkeit (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).

    Art. 3 Abs. 2 GG zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse und die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 89, 276 ; 109, 64 ).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Damit erübrigt sich eine Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Das ist nicht nur bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Normen möglich, sondern auch bei Normen, die der Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Grundrechtsschutzes erlassen hat (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist zunächst dem Landesarbeitsgericht Gelegenheit zu geben, über die Sache erneut zu befinden und dabei auch etwaige Grundrechtsverstöße des Arbeitsgerichts zu beseitigen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, Juris).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfGE 89, 276 ).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvR 1019/01

    Wertfestsetzung für eine anwaltliche Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Der nach § 37 Abs. 2 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren beträgt, wenn der Verfassungsbeschwerde durch die Entscheidung einer Kammer stattgegeben wird, in der Regel 8.000,00 EUR (vgl. Kunze, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 34 a Rn. 82; zuletzt BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 18. April 2006 - 2 BvR 1019/01 -).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03
    Damit erübrigt sich eine Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Denn im Hinblick auf das Gebot materieller Subsidiarität ist dem Oberlandesgericht durch die Zurückverweisung zunächst Gelegenheit zu geben, erneut über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu befinden (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, BVerfGK 7, 350 [357]; vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 -, juris Rn. 23; vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, BVerfGK 11, 13 [20]; vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, BVerfGK 15, 37 [53]; vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10 -, juris Rn. 19; vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 27; und vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 -, juris Rn. 33).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Die Auslegung und Anwendung von § 22 AGG darf nicht dazu führen, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung die Chancen von Bewerbern und Bewerberinnen wegen der in § 1 AGG genannten Gründe so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (vgl. BVerfG 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 - Rn. 13 mwN, BVerfGK 9, 218) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Die Auslegung und Anwendung von § 22 AGG darf nicht dazu führen, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung die Chancen von Bewerbern und Bewerberinnen wegen der in § 1 AGG genannten Gründe so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (vgl. BVerfG 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 - Rn. 13 mwN, BVerfGK 9, 218) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Die Auslegung und Anwendung von § 22 AGG darf nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber es in der Hand hat, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung die Chancen von Bewerbern und Bewerberinnen wegen der in § 1 AGG genannten Gründe so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (vgl. BVerfG 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 - Rn. 13 mwN, BVerfGK 9, 218) .
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Die Auslegung der Norm darf nicht dazu führen, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, durch geeignete Verfahrensgestaltung, etwa das vorläufige Absehen von einer Stellenbesetzung, die Chancen von Bewerbern wegen ihrer Merkmale nach § 1 AGG so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (vgl. BVerfG 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 - BVerfGK 9, 218 = AP BGB § 611a Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 4 für geschlechtsbezogene Benachteiligungen) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Das BVerfG hat später seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1993 erneut aufgegriffen und betont, dass die Auslegung des § 611 a BGB nicht dazu führen dürfe, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung die Chancen von Bewerbern wegen ihres Geschlechts so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (BVerfG vom 21.09.2006 - 1 BvR 308/08 - NZA 2007, 195, 196).
  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Eine unzulässige Berücksichtigung wäre bereits dann gegeben, wenn in dem Motivbündel, das die Entscheidung des (potentiellen) Arbeitgebers beeinflusst hat, ein in § 1 AGG genannter Grund als negatives oder (sein Fehlen) als positives Kriterium enthalten ist (vgl. zu Art. 3 Abs. 2, Art. 3 Abs. 3 GG bzw. dem früheren § 611a Abs. 1 BGB: BVerfG 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 - zu II 1 a der Gründe, BVerfGK 9, 218; 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - zu C I 2 d der Gründe, BVerfGE 89, 276; BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32, BAGE 142, 158; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 31; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 109, 265; BGH 23. April 2012 - II ZR 163/10 - Rn. 37, BGHZ 193, 110) .
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 99/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts: Entschädigungsanspruch wegen

    Den Arbeitgeber trifft im Fall der Fremdausschreibung die Sorgfaltspflicht, die Ordnungsgemäßheit der Ausschreibung zu überwachen (BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03, NZA 2004, 540; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, § 11 Rn. 7, § 15 Rn. 33; BVerfG, Beschluss vom 21.09.2006 - 1 BvR 308/03, NJW 2007, 137).
  • BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 75/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Fernseh-Reporterin wegen

    Dabei wäre darauf einzugehen, inwieweit Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG, die einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts erforderlich machen (vgl. BVerfGE 89, 276 ), sich auch auf die Beweislast in Verfahren zur Lohngleichheit auswirken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 -, Rn. 14 ff.; grds. auch BVerfGE 52, 131 ).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Die Auslegung und Anwendung von § 22 AGG darf nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber es in der Hand hat, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung die Chancen von Bewerbern und Bewerberinnen wegen der in § 1 AGG genannten Gründe so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (vgl. BVerfG 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 - Rn. 13 mwN, BVerfGK 9, 218) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

  • LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09

    Altersdiskriminierung - Schadensersatz - Geltendmachungsfrist -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10

    Keine Geschlechts- und Altersdiskriminierung - vorrangige Berücksichtigung von

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

  • BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip sowie von Art 103 Abs 1

  • LAG Hamm, 24.04.2008 - 11 Sa 95/08

    Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung

  • ArbG Berlin, 12.11.2007 - 86 Ca 4035/07

    Entschädigung wegen Einstellungsdiskriminierung - überwiegende Wahrscheinlichkeit

  • LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 144/21

    Diskriminierung - Schwerbehinderung - Bewerber - Einladungspflicht - freie Stelle

  • VG Freiburg, 23.02.2016 - 5 K 774/14

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei Bewerbung um einen höheren

  • LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 9 L 2310/08

    Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung eines Beförderungsamtes mit einem

  • VG Regensburg, 03.07.2009 - RN 5 S 09.1019
  • ArbG Passau, 24.04.2007 - 2 Ca 25/07
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