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   BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13   

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BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13 (https://dejure.org/2014,10111)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13 (https://dejure.org/2014,10111)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2014 - 1 BvR 3121/13 (https://dejure.org/2014,10111)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 BGB) im Eilverfahren ohne hinreichende fachgerichtliche Begründung einer Kindeswohlgefährdung - Zur Berücksichtigung von Verwandten bei der Bestellung eines Ergänzungspflegers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1909 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 BGB) im Eilverfahren ohne hinreichende fachgerichtliche Begründung einer Kindeswohlgefährdung - Zur Berücksichtigung von Verwandten bei der Bestellung ...

  • IWW

    Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz gegen den Entzug des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung bei Vorhandensein von psychischen Problemen des sorgeberechtigten Elternteils; Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 BGB) im Eilverfahren ohne hinreichende fachgerichtliche Begründung einer Kindeswohlgefährdung - Zur Berücksichtigung von Verwandten bei der Bestellung ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Bei einem Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; GG Art. 6 Abs. 3
    Einstweiliger Rechtschutz gegen den Entzug des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung bei Vorhandensein von psychischen Problemen des sorgeberechtigten Elternteils; Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch schlechte Eltern sind Eltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die persönlichkeitsgestörte Mutter, das Elternrecht - und die Wegnahme des Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Kindes bei Verwandten statt Heimunterbringung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1005
  • FamRZ 2014, 907
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).

    Damit sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung gestellt, die so erfolgen muss, dass sich die materiellrechtlich geforderte hohe Prognosesicherheit ("mit ziemlicher Sicherheit", vgl. BVerfGK 19, 295 ) tatsächlich erzielen lässt.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Wegnahme des Kindes das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht hingegen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kind Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ).

    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    In Sorgerechtsverfahren haben die Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage zu schaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Wegnahme des Kindes das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht hingegen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kind Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 105, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Von einer unberechtigten Trennung von den Eltern verschont zu bleiben, liegt im Übrigen auch im durch das Grundrecht auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11 u.a. -, juris, Rn. 41 ff.; Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, juris, Rn. 101) geschützten Interesse des Kindes.
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    b) Inwieweit die zweite Entscheidung des Amtsgerichts und die Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber hinaus den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen (siehe dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2013 - 5 UF 119/13

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls

  • AG Langenfeld, 04.07.2013 - 42 F 81/13

    Entziehung der Personensorge im einstweiligen Anordnungsverfahren bei psychischer

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

    Im Eilverfahren bemessen sich die Möglichkeiten des Gerichts, das Sorgerecht ohne abschließende Ermittlung des Sachverhalts zu entziehen, einerseits nach dem Recht des Kindes (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), durch die staatliche Gemeinschaft vor nachhaltigen Gefahren geschützt zu werden, und andererseits insbesondere nach dem Recht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG), von einem unberechtigten Sorgerechtsentzug verschont zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 22).

    Soll das Sorgerecht vorläufig entzogen werden, sind die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung umso höher, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 23).

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 28; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 25).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 28; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).

  • LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14

    Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern stellt den stärksten Eingriff in dieses Recht dar (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13 - BeckRS 2014, 09631, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 09.03.2015 - 8 UF 156/14

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der

    Das Kindeswohl ist im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB gefährdet bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz. 18; BVerfG, FamRZ 2014, 1005 Tz. 28; BGH, FamRZ 2005, S. 344 (346); OLG Hamm, 8. Familiensenat, FamRZ 2004, S. 1664; Palandt-Götz, BGB, 74. Aufl., § 1666 Rz. 8).

    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (BVerfG, FamRZ 2015, S. 112 Tz. 23BVerfG, FamRZ 2014, S. 1266 Tz. 30; BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 18; BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz. 18).

    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (FamRZ 2015, S. 112 Tz. 23; BVerfG, FamRZ 2010, S. 713 Tz. 46; BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 18; BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz. 18; Palandt-Götz, a.a.O., § 1666 Rz. 7).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (BVerfG, FamRZ 2015, S. 112 Tz. 23; BVerfG, FamRZ 2014, S. 1266 Tz. 30; BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 18; BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz. 18; BVerfG, FamRZ 2010, S. 713 Tz. 34).

    Zwar kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. FamRZ 2014, S. 907 Tz. 29; FamRZ 2014, S. 1435 Tz. 16) ggf. die Unterbringung bei Verwandten als weniger belastende Maßnahme in Betracht kommen.

    Dann genügt die Heimunterbringung nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz 29).

  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen Anordnung ist damit indessen nicht ausgeschlossen, er unterliegt jedoch spezifischen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 20).

    Im Eilverfahren bemessen sich die Möglichkeiten des Gerichts, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne abschließende Ermittlung des Sachverhalts zu entziehen, einerseits nach dem Recht der Eltern und des Kindes, von einer unberechtigten Trennung verschont zu bleiben und andererseits nach dem Recht des Kindes, durch die staatliche Gemeinschaft vor nachhaltigen Gefahren geschützt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 22).

    Die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung sind hier umso höher, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 23).

  • OLG Braunschweig, 22.12.2022 - 2 UF 122/22

    Sorgerecht; Sorgerechtsverfahren; elterliche Sorge; Kindeswohl;

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Gefährdung muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen und insbesondere bei einer Trennung des Kindes von seinen Eltern gilt kraft Verfassungsrechts ein besonders strenger Kontrollmaßstab (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, Rn. 23, zit. nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 149/16 -, Rn. 16, zit. nach juris).

    Das Grundgesetz hat den Eltern zunächst die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, Rn. 18, zit. nach juris).

    Dabei wird in Kauf genommen, dass Kinder wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, Rn. 18, zit. nach juris).

  • BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

  • OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige

  • OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl;

  • OLG Koblenz, 04.06.2020 - 7 UF 201/20

    Kindeswohlgefährdung: Einstweilige Wohnungswegweisung eines Kindesvaters und

  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1084/15

    Sind die Eltern willens, die Gefahr für ihr Kind im Wege der Fremdunterbringung

  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20

    Entzug der elterlichen Sorge für Kinder einer IS-Rückkehrerin

  • AG Langenfeld, 31.03.2015 - 42 F 108/13

    Kindeswohlgefährdung, Entziehung der elterlichen Sorge

  • OLG Frankfurt, 26.03.2018 - 1 UF 4/18

    Gefährdung des Kindeswohls durch Anfertigung kinderpornografischer Fotografien

  • KG, 15.01.2016 - 13 UF 202/14

    Entziehung der elterlichen Sorge: Kindeswohlgefährdung aufgrund einer Vielzahl

  • OLG Nürnberg, 17.11.2014 - 11 UF 1097/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen des familiengerichtlichen Gebots zur Annahme

  • OLG Hamm, 13.12.2017 - 2 UF 176/17

    Einstweilige Anordnung

  • OLG Brandenburg, 24.08.2015 - 13 UF 132/15

    Sorgerechtsentzug: Amtsermittlungsgrundsatz bei einstweiliger Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2018 - 2 UF 18/17

    Rechtmäßigkeit familiengerichtlicher Maßnahmen wegen unterbliebener Beschulung

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Inobhutnahme eines Kindes sowie den

  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 UF 31/17

    Vormund für minderjährigen Flüchtling

  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15

    Entziehung des Sorgerechts im Wege einstweiliger Anordnung wegen

  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

  • OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22

    Entziehung der elterlichen Sorge

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14

    Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge:

  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2021 - 20 UF 146/20

    Vorläufige Entziehung wesentlicher Teile des Sorgerechts; Gewährung von

  • OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 13 UF 225/19

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verhaltensauffälligkeiten des

  • OLG Köln, 04.10.2017 - 27 UF 7/17

    Fortdauer der Entziehung der elterlichen Sorge und Ablehnung der Rückführung des

  • OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für

  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18

    Entzug der elterlichen Sorge bei elterlichem Dissens über Schulwahl des Kindes

  • OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19

    Vereitelung des Schulbesuchs von Kindern durch die Eltern

  • OLG Köln, 04.06.2018 - 27 UF 56/18

    Entscheidung über das Sorgerecht nach einer sogenannten vertraulichen Geburt

  • OLG Koblenz, 03.12.2014 - 13 UF 689/14

    Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder

  • OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19

    Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch

  • OLG Brandenburg, 03.04.2020 - 13 UFH 2/20

    Sorgerechtsverfahren: Einstweilige Anordnung im Beschwerdeverfahren

  • OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18

    Kindschaftsrecht: Angemessenheit von Gutachterkosten

  • OLG Brandenburg, 01.08.2019 - 9 UF 158/19

    Verhältnis zwischen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren

  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2023 - 16 UF 27/23

    Fremdunterbringung eines Kindes bei Suchterkrankung beider Eltern: elterliches

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12

    Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern

  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18

    Absehen von vorläufiger Wohnungswegverweisung in Bezug auf pädophilen Kindsvater

  • OLG Hamburg, 04.04.2018 - 2 UF 139/17

    Gefährdung des Kindeswohls

  • AG Münster, 08.05.2018 - 39 F 42/18
  • AG Bremen, 22.07.2015 - 67 F 394/15
  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 141/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • OLG Frankfurt, 15.10.2020 - 4 UF 134/20

    Entzug der elterlichen Sorge bei Tötung der Mutter durch Kindsvater vor den Augen

  • VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ablehnung von Anträgen auf Erteilung von

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 11 UF 156/15

    Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Vormund wegen einer

  • OLG Bremen, 29.02.2016 - 5 UF 5/16
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