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   BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08   

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BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08 (https://dejure.org/2011,8203)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08 (https://dejure.org/2011,8203)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 3132/08 (https://dejure.org/2011,8203)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 Abs 1 S 4, S 6 VermG im Falle einer zwischen der Enteignung des Anspruchstellers und späterer Anschaffung der Vermögensgegenstände liegenden Vervielfachung des Grundkapitals einer AG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 6 VermG, § 3 Abs 1 S 4 VermG, § 3 Abs 1 S 5 VermG
    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 Abs 1 S 4, S 6 VermG im Falle einer zwischen der Enteignung des Anspruchstellers und späterer Anschaffung der Vermögensgegenstände liegenden Vervielfachung des Grundkapitals einer AG - hier: ...

  • Wolters Kluwer

    Rückgriff auf das alliierte Rückerstattungsrecht zur Auslegung von § 3 Abs. 1 S. 4 Vermögensgesetz (VermG); Erwerb von Vermögensgegenständen durch das Unternehmen "mit Mitteln des Unternehmens" als Tatbestandsvoraussetzung des § 3 Abs. 1 S. 4 VermG; "Mittel des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einräumung von Bruchteilseigentum im Wege des Durchgriffs auf "weggeschwommene Vermögenswerte"; Erwerb mit "Mitteln des Unternehmens" nach verfolgungsbedingter Schädigung; GAGFAH

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 Abs 1 S 4, S 6 VermG im Falle einer zwischen der Enteignung des Anspruchstellers und späterer Anschaffung der Vermögensgegenstände liegenden Vervielfachung des Grundkapitals einer AG - hier: ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 Abs 1 S 4, S 6 VermG im Falle einer zwischen der Enteignung des Anspruchstellers und späterer Anschaffung der Vermögensgegenstände liegenden Vervielfachung des Grundkapitals einer AG - hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgriff auf das alliierte Rückerstattungsrecht zur Auslegung von § 3 Abs. 1 S. 4 VermG; Erwerb von Vermögensgegenständen durch das Unternehmen "mit Mitteln des Unternehmens" als Tatbestandsvoraussetzung des § 3 Abs. 1 S. 4 VermG; "Mittel des Unternehmens" als im ...

  • rechtsportal.de

    Rückgriff auf das alliierte Rückerstattungsrecht zur Auslegung von § 3 Abs. 1 S. 4 VermG; Erwerb von Vermögensgegenständen durch das Unternehmen "mit Mitteln des Unternehmens" als Tatbestandsvoraussetzung des § 3 Abs. 1 S. 4 VermG; "Mittel des Unternehmens" als im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 857
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Eigentumsverluste infolge von Maßnahmen einer dem Grundgesetz nicht verpflichteten Staatsgewalt können von vornherein nicht an Art. 14 GG gemessen werden (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen unbeschadet ihrer rechts- und sozialstaatlichen Wurzeln (vgl. BVerfGE 84, 90 ) allerdings die sich aus dem Vermögensgesetz ergebenden Restitutionsansprüche (vgl. BVerfGE 95, 48 ; für Ansprüche von Opfern des Nationalsozialismus vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 -, juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen über den doppelten Durchgriff nach § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG als Teil eines Gesamtkonzepts angesehen, das für sich in Anspruch nimmt, an dem einheitlichen Prinzip der Angleichung der Rechte der Betroffenen an das alliierte Wiedergutmachungsrecht ausgerichtet zu sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 -, juris, Rn. 51).

    Die Auslegung und Anwendung des insoweit maßgeblichen innerstaatlichen einfachen Rechts ist grundsätzlich Sache der allgemein dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 -, juris, Rn. 74).

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Die Kontrolle der Rechtsanwendung der Fachgerichte durch das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich unter dem Gesichtspunkt von Art. 20 Abs. 3 GG im Allgemeinen darauf, ob diese die gesetzgeberischen Grundentscheidungen namentlich mit Blick auf den Sinn und Zweck des Gesetzes respektiert haben und den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung gefolgt sind (vgl. BVerfGE 96, 375 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen unbeschadet ihrer rechts- und sozialstaatlichen Wurzeln (vgl. BVerfGE 84, 90 ) allerdings die sich aus dem Vermögensgesetz ergebenden Restitutionsansprüche (vgl. BVerfGE 95, 48 ; für Ansprüche von Opfern des Nationalsozialismus vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Die Auslegung und Anwendung des insoweit maßgeblichen innerstaatlichen einfachen Rechts ist grundsätzlich Sache der allgemein dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 -, juris, Rn. 74).
  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen VermRÄndG 2 Art 6 u 14 - Geltung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen unbeschadet ihrer rechts- und sozialstaatlichen Wurzeln (vgl. BVerfGE 84, 90 ) allerdings die sich aus dem Vermögensgesetz ergebenden Restitutionsansprüche (vgl. BVerfGE 95, 48 ; für Ansprüche von Opfern des Nationalsozialismus vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Da es hier aber nicht um den Fortbestand des betreffenden Rechts geht, sondern um das Vorliegen der einfachrechtlichen Voraussetzungen für die Anspruchsentstehung, kann die verfassungsrechtliche Prüfung nicht an Art. 14 GG selbst, sondern nur an Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot erfolgen (vgl. BVerfGE 45, 142 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Einen subjektiven Schuldvorwurf enthält die Feststellung von Willkür nicht (vgl. etwa BVerfGE 86, 59 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

  • BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07

    Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur;

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06

    Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung;

  • BVerwG, 18.08.2010 - 8 B 24.10

    Wesentliche Änderungen der Kapitalgrundlage; Verdreifachung; Vervielfachung

  • OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 11 U 112/13

    Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des sogenannten

    Das sogenannte einfache Recht auszulegen und anzuwenden, ist allein Aufgabe der jeweiligen Fachgerichte; wie das Bundesverfassungsgericht selbst bereits mehrfach ausgesprochen hat, kommen ihm nicht die Aufgaben einer Superrevisionsinstanz zu (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08, Rdn. 26, juris = BeckRS 2011, 47824; Beschl. v. 13.06.2013 - 1 BvR 1942/12, Rdn. 9 a.E., juris = BeckRS 2013, 53054).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 11 U 107/13

    Lebensversicherungsvertrag im Altfall: Europarechtskonformität des

    Das sogenannte einfache Recht auszulegen und anzuwenden, ist allein Aufgabe der jeweiligen Fachgerichte; wie das Bundesverfassungsgericht selbst bereits mehrfach ausgesprochen hat, kommen ihm nicht die Aufgaben einer Superrevisionsinstanz zu (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08, Rdn. 26, juris = BeckRS 2011, 47824; Beschl. v. 13.06.2013 - 1 BvR 1942/12, Rdn. 9 a.E., juris = BeckRS 2013, 53054).
  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 ZB 21.2359

    Finanzieller Ausgleich für eine unzumutbare Eigentumsbeschränkung eines im

    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Auslegung des Wasserrechts nach Art einer Superrevisionsinstanz zu überprüfen (vgl. BVerfG, B.v. 12.1.2011 - 1 BvR 3132/08 - ZOV 2011, 158 = juris Rn. 26).
  • BVerfG, 14.09.2011 - 1 BvR 3475/08

    Zum Tatbestandsmerkmal des "verfolgungsbedingten Vermögensverlustes" in § 1 Abs 6

    Im Ausgangspunkt bleibt festzuhalten, dass die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung der Gesetze und ihre Anwendung auf den einzelnen Fall Sache der zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen ist, es sei denn, dass spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (stRspr; BVerfGE 1, 418 ; 80, 81 ; für das Vermögensrecht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 3132/08 -, WM 2011, S. 857 ).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages: Richtlinienkonformität des

    Das sogenannte einfache Recht auszulegen und anzuwenden, ist allein Aufgabe der jeweiligen Fachgerichte; wie das Bundesverfassungsgericht selbst bereits mehrfach ausgesprochen hat, kommen ihm nicht die Aufgaben einer Superrevisionsinstanz zu (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08, Rdn. 26, juris = BeckRS 2011, 47824; Beschl. v. 13.06.2013 - 1 BvR 1942/12, Rdn. 9 a.E., juris = BeckRS 2013, 53054).
  • VG Berlin, 16.06.2011 - 29 K 292.10

    Bruchteilsrestitution nach wesentlicher Änderung durch Kapitalerhöhung;

    Nachdem die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes die Verfassungsbeschwerden mit Beschlüssen vom 12. Januar 2011 (zu 1 BvR 3132/08 in WM 2011, 857 = juris, zu 1 BvR 2586/10 ohne weitere Begründung) nicht zur Entscheidung angenommen hat, trägt die Klägerin vor, aus der Begründung des erstgenannten Beschlusses ergebe sich, dass die Begründung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes nur aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, in der Sache aber gleichwohl falsch sei.

    Diesen Ansatz hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gebilligt (Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 3132/08 -, WM 2011, 857 = juris Rdnr. 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 19 AS 761/13
    Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist für eine höchstrichterliche Klärung nicht erforderlich, das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz" (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08,Rn 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12
    Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist für eine höchstrichterliche Klärung nicht erforderlich, das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsionstanz" (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08 = juris Rn 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist für eine höchstrichterliche Klärung nicht erforderlich, das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz" (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08 = juris Rn 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 455/13
    Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist für eine höchstrichterliche Klärung nicht erforderlich, das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz" (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08 = juris Rn 26).
  • VG Berlin, 30.06.2016 - 29 K 170.14

    Restitutionsansprüche nach Art. 21 EinigVtr

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