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   BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90   

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BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90 (https://dejure.org/1991,2199)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1991 - 1 BvR 314/90 (https://dejure.org/1991,2199)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 (https://dejure.org/1991,2199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und Eigentumsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausflugsbetrieb - Gewerbe auf öffentlichen Straßen - Einziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1878
  • NVwZ 1992, 768 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
    Selbst wenn man unterstellt, daß der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfaßt werde, erstreckt sich dieser Schutz nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung (BVerfGE 68, 193 [222 f.]; 77, 84 [118]; 81, 208 [227 f.]).

    Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (BVerfGE 68, 193 [223] m.w.N.).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat es im Beschluß vom 22. Mai 1979 (BVerfGE 51, 193 [221 f.]) offen gelassen, ob und inwieweit das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt ist.
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
    Selbst wenn man unterstellt, daß der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfaßt werde, erstreckt sich dieser Schutz nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung (BVerfGE 68, 193 [222 f.]; 77, 84 [118]; 81, 208 [227 f.]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
    Die Verfassungsnorm des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert den Rechtsweg, wenn jemand behauptet, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 13, 132 [151]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
    Selbst wenn man unterstellt, daß der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfaßt werde, erstreckt sich dieser Schutz nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung (BVerfGE 68, 193 [222 f.]; 77, 84 [118]; 81, 208 [227 f.]).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
    Hingegen genügt weder die Verletzung nur wirtschaftlicher Interessen noch die Verletzung von Rechtssätzen, in denen der Einzelne nur aus Gründen des Interesses der Allgemeinheit begünstigt wird, die also reine Reflexwirkungen haben (vgl. BVerfGE 31, 33 [39 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
    Ein Verstoß gegen diese Grundrechtsbestimmung setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus, deren Verletzung durch die Exekutive vom Bürger geltend gemacht wird; denn zum Schutz derartiger Rechtspositionen ist der Rechtsweg verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 27, 297 [305]).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Der Vermittler bzw. Veranstalter wird demgegenüber nur indirekt im Sinne eines Rechtsreflexes (vgl. hierzu Happ in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 42 Rn. 88) in seinen nicht durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Erwerbschancen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4.10.1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.11.2020 - 13 MN 412/20 -, juris Rn. 7 m.w.N.) betroffen.
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 11 B 10.1100

    Kutschenfahrverbot in Rothenburg ob der Tauber überwiegend bestätigt

    Dieser Schutz erstreckt sich nach ständiger Rechtsprechung zwar nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie bestehende Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung (BVerfG vom 4.10.1991 NJW 1992, 1878).
  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht bloße Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten, auch wenn diese für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind, weil sie nicht zum Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs gehören (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, zit. nach juris Rn. 2; und vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 6 jeweils m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 -, BVerwGE 143, 249, zit. nach juris Rn. 74 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung

    Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - schützt nicht bloße Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten, auch wenn diese für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind, weil sie nicht zum Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs gehören (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2 und vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 6 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012, a.a.O., Rn. 74).
  • VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Denn selbst wenn der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird, erstreckt sich dieser Schutz jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.09.1991 - 1 BvR 314/90 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - 3 M 422/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

    Selbst wenn unterstellt wird, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfasst wird, erstreckt sich dieser Schutz nach gefestigter Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung; Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2 m.w.N. und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, juris Rn. 49 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21.90 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dagegen genügt weder die Verletzung nur wirtschaftlicher Interessen noch die Verletzung von Rechtssätzen, in denen der Einzelne nur aus Gründen des Interesses der Allgemeinheit begünstigt wird, die also reine Reflexwirkungen haben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 11 CS 09.349

    Sperrung eines Feld- und Waldwegs für Kraftfahrzeuge, ausgenommen

    a) Wie weit der aus Art. 14 Abs. 1 GG resultierende Schutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb reicht, hat das BVerfG bislang nicht eindeutig formuliert (vgl. etwa BVerfG vom 22. Mai 1979, BVerfGE 51, 193; vom 04. Oktober 1991, NJW 1992, 1878).

    Selbst wenn man jedoch zugunsten der Antragstellerin zu 2 unterstellt, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie umfasste werde, erstreckt sich dieser Schutz nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung (etwa BVerfG vom 04. Oktober 1991, NJW 1992, 1878).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

  • VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11

    Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - 13 A 1529/16
  • VG Leipzig, 09.06.2011 - 1 L 42/11

    Verfahren um Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone vor dem Verwaltungsgericht

  • VG Darmstadt, 26.06.2017 - 6 L 1478/17

    Streitigkeiten nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

  • VG Stuttgart, 09.11.2004 - 5 K 4608/03

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Versammlung in einer Fußgängerzone

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - 13 A 1528/16
  • VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 17 K 5099/15

    Subjektives Recht eines Dritten auf einen fehlerfreien Verwaltungsvollzug der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 3 L 2/18

    Anforderungen an Legehennenbetrieb - Kennzeichnung von Eiern

  • OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 72/92

    Computerspiel U-Boot-Krieg - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff,

  • OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 38/92

    Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeiten für eine Spielhalle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20

    Antragsbefugnis gegenüber straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur

  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14

    Klage eines Unternehmens gegen eine Umweltzone; vorbeugender Rechtsschutz;

  • VG Aachen, 09.03.2017 - 2 K 596/15

    Altenpflegeeinrichtung; Berufsausübungsregelung; Pflegeplätze; Wohnqualität;

  • OLG Dresden, 19.07.2000 - 6 U 897/00

    Schadensersatzanspruch wegen Gewerbemietausfällen aufgrund von Bauverzögerungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20

    Antragsbefugnis des Betreibers von Drogeriemärkten für einen Antrag auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - 3 R 397/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 11 CS 10.368

    Sperrung einer mittelalterlichen Altstadt für Gespannfuhrwerke; Gefahrenlage

  • OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 7/93

    Sperrzeit; Spielhalle; Verkürzung der Sperrzeit; Vergnügungsstätte; Genehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20

    Antragsbefugnis eines Modehausbetreibers gegen die coronabedingte Schließung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2015 - 3 K 396/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

  • VG Augsburg, 07.05.2013 - Au 3 K 12.1411

    Kurzumtriebsplantage

  • VG Potsdam, 22.06.2023 - 16 K 5677/17
  • VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12

    Maßgeblichkeit der bei Aufstellung des Plans vorhandenen tatsächlichen und

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