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   BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10   

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https://dejure.org/2011,5831
BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10 (https://dejure.org/2011,5831)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10 (https://dejure.org/2011,5831)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 (https://dejure.org/2011,5831)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 RVG, § 51 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 5 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 RVG, § 51 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 5 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Gewährung eines Vorschusses auf eine zu erwartende Pauschvergütung für eine anwaltliche Pflichtverteidigung in einem umfangreichen Prozess verstößt gegen die Berufsfreiheit; Vereinbarkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine zu erwartende ...

  • Anwaltsblatt

    § 51 RVG
    Von Verfassungs wegen: Vorschuss auf Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in Berufsfreiheit ggf auch Gewährung eines Vorschusses geboten - hier: Pauschvergütung und Vorschuss im Falle der Beiordnung in außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorschuss auf Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger verfassungsrechtlich geboten !

  • IWW (Leitsatz)

    Kostenvorschuss bei Pflichtmandaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorschuss für den Pflichtverteidiger

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Vorschuss auf die Pauschvergütung - argumentiert das OLG Dresden zynisch?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverteidiger-Vergütung - Bei aufwändigen Verfahren muss der Staat einen Vorschuss zahlen

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts D.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 28
  • NJW 2011, 3079
  • AnwBl 2011, 701
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).

    12 Abs. 1 GG gebietet weiter, dem Pflichtverteidiger einen (angemessenen) Vorschuss zu zahlen, wenn das Strafverfahren lange dauert, die höhere Pauschgebühr mit Sicherheit zu erwarten ist und es für den Verteidiger unzumutbar ist, die Festsetzung der endgültigen Pauschgebühr abzuwarten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 S 1 durch die in § 97

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Die Grenze der Zumutbarkeit muss gewahrt bleiben, wenn der Anspruch des Pflichtverteidigers auf Auslagenerstattung im Interesse des Gemeinwohls an einer Einschränkung des Kostenrisikos begrenzt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Der Staat darf sich - wie zu Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt ist - nicht zu Lasten des Beschwerdeführers auf Umstände berufen, die - wie die unterlassene Förderung des Verfahrens - im staatlichen Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06

    Verfassungsmäßigkeit eines Vorschusses auf eine zuzubilligende Pauschgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Seine Ausführungen genügen den Anforderungen an die für diese Prüfung erforderliche konkrete Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben seines Kanzleibetriebs (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 -, NJW 2007, S. 1445).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    a) Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des einfachen Rechts durch die Fachgerichte können vom Bundesverfassungsgericht - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf überprüft werden, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Der Staat darf sich - wie zu Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt ist - nicht zu Lasten des Beschwerdeführers auf Umstände berufen, die - wie die unterlassene Förderung des Verfahrens - im staatlichen Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10

    Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Der Staat darf sich - wie zu Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt ist - nicht zu Lasten des Beschwerdeführers auf Umstände berufen, die - wie die unterlassene Förderung des Verfahrens - im staatlichen Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10
    Das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren, der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    (1) Allein der immense Aktenumfang erforderte objektiv einen hohen Zeitaufwand für die Einarbeitung in das Verfahren und die Vorbereitung der Verteidigungsstrategie, dessen Vergütung mit den Pflichtverteidigergebühren von 192, 00 EUR (Grundgebühr) und 180, 00 EUR (Verfahrensgebühr) ersichtlich für den Antragsteller unzumutbar ist (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BVerfG NJW 2011, 3079 Rdn. 25 ff. nach juris).

    Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen besonders umfangreicher oder besonders schwieriger Verfahren eine Regelung, die es, wie § 51 RVG, ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 68, 237 Rdn. 42 f. nach juris; BVerfG NJW 2005, 3699 Rdn. 3 nach juris; NJW 2007, 3420 Rdn. 3 nach juris; NJW 2011, 3079 Rdn. 18 nach juris).

    Die Grenze der Zumutbarkeit muss gewahrt bleiben, wenn der Anspruch des Pflichtverteidigers auf Auslagenerstattung im Interesse des Gemeinwohls an einer Einschränkung des Kostenrisikos begrenzt wird (vgl. BVerfG, AGS 2009, 66, Rdn. 9 nach juris; NJW 2011, 3079 Rdn. 18 nach juris).

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Sofern der erforderliche Arbeitsaufwand des Pflichtverteidigers außergewöhnlich hoch ist, kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3079 Rn. 18; vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 255; VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190, 191; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160; vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit

    § 51 Abs. 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs. 15/1971 S. 201).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 9; dagegen offener: BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 27).

  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

    diesem außergewöhnlichen Verfahren erforderte objektiv einen hohen Zeitaufwand für die Einarbeitung in das Verfahren und die Vorbereitung der Verteidigungsstrategie, dessen Vergütung mit den Pflichtverteidigergebühren von 162 EUR (Grundgebühr) und 137 EUR (Verfahrensgebühr) ersichtlich für den Antragsteller unzumutbar ist (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BVerfG NJW 2011, 3079 Rdn. 25 ff. nach [...]).
  • VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 175/20

    Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs. 15/1971 S. 201).
  • OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit,

    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob die Versagung einer Pauschgebühr für den Rechtsanwalt "existenzbedrohend" wäre - dieses Kriterium wird in Anlehnung an die diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.06.2011 (1 BvR 3171/10, juris) vielmehr bei der Entscheidung ob ein Vorschuss zu zahlen ist, herangezogen (vgl. auch den im vorliegenden Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 01.06.2017,1 AR 208/17).
  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

    Unzumutbar ist die Versagung einer Pauschvergütung insbesondere dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt dadurch eine wirtschaftliche Existenzgefährdung erleiden würde (BVerfG Beschluss v. 01.06.2011 1 BvR 3171/10 Rdn. 39 zit. nach juris).
  • OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17

    Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr

    Unzumutbar ist die Versagung einer Pauschvergütung insbesondere dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt dadurch eine wirtschaftliche Existenzgefährdung erleiden würde (BVerfG Beschluss v. 01.06.2011 1 BvR 3171/10 Rdn. 39 zit. nach juris).
  • OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17

    Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als

    b) Ein Vorschuss ist ein Ausgleich dafür, dass der Pflichtverteidiger während er das Pflichtverteidigermandat bearbeiten muss, keine oder nur unbedeutende Umsätze erzielen kann (zit. BverfG, B. v. vom 01. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 - dort Rn. 37, juris) und dadurch in eine wirtschaftlich existenzgefährdete Lage gerät.
  • OLG München, 29.06.2017 - 8 St (K) 2/17

    Bewilligung, Pauschgebühr, Pflichtverteidiger, Unzumutbarkeit, Akteneinsicht,

    Unzumutbar ist die Versagung einer Pauschvergütung insbesondere dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt dadurch eine wirtschaftliche Existenzgefährdung erleiden würde (BVerfG Beschluss v. 01.06.2011 1 BvR 3171/10 Rdn. 39 zit. nach juris).
  • OLG München, 27.09.2023 - 1 AR 263/23

    Höhe der Pauschgebühr bei lediglich einem Verhandlungstag in einer

  • OLG München, 13.09.2017 - 8 St (K) 1/17
  • OLG Koblenz, 19.12.2019 - 1 AR 97/19

    Pauschgebühr, Wahlanwaltshöchstgebühr, ausgefallene Termine, Übergangsgeld

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - 3 AR 231/16

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen Durcharbeitung einer 7800 Seiten umfassenden

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