Rechtsprechung
BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss zur Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle für Nachtflugbetrieb verletzt keine Grundrechte, insbesondere nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) von Anwohnern
- Wolters Kluwer
Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Verkehrsflughafen; Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; Bedeutung der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Einzelnen; Das Gebot rechtlichen Gehörs aus Art. ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs... . 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2a; ; LuftVZO § 38 Abs. 2; ; LuftVG § 6; ; LuftVG § 30 Abs. 2; ; LuftVG § 8 Abs. 5; ; LuftVG § 7; ; FluLärmG § 2; ; FluLärmG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der ergänzenden Planfeststellung hinsichtlich des Flughafens Leipzig/Halle
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen Leipzig/Halle erfolglos
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 86, 133 ).Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; stRspr).
Die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt sich dabei nicht darauf, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, sondern verbürgt dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
Einen solchen Hinweis auf das Ergebnis der Entscheidung erfordert Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
- BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).
Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht kann eine solche Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen gebieten, dass auch die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt; ob, wann und mit welchem Inhalt eine solche Ausgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, hängt von der Art, der Nähe und dem Ausmaß möglicher Gefahren, der Art und dem Rang des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts sowie von den schon vorhandenen Regelungen ab (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ).
Nur unter besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Es ist im Lichte des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht zu beanstanden, dass das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertreten hat, wegen des verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatzes der Bestandskraft (vgl. BVerfGE 60, 253 ) sei eine Klagebefugnis gegen einen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss nur dann gegeben, wenn der Kläger durch dessen Festsetzungen erstmals oder weitergehend als bisher betroffen werde (…vgl. das angegriffene Urteil, Rn. 21).Die Bindung an einen Verwaltungsakt, der durch Ablauf der für einen Rechtsbehelf vorgesehenen Frist bestandskräftig wurde, ist jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit verfassungsrechtlich anerkannt (vgl. BVerfGE 60, 253 ).
- BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07
Nachtflugverbot für gewerblichen Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle …
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilbeschluss zum vorliegenden Verfahren noch die vorläufige Auffassung vertreten (vgl. Beschluss vom 1. November 2007 - BVerwG 4 VR 3001.07 -, [...] Rn. 10), dass die ursprüngliche Betriebsgenehmigung mit den genannten Veränderungen unwirksam geworden sei.Dabei ist das Bundesverwaltungsgericht - entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers - nur dort von seiner im Eilbeschluss vom 1. November 2007 (BVerwG 4 VR 3001.07, [...] Rn. 10) vertretenen Rechtsauffassung abgewichen, wo es die genannte Genehmigung wegen des vollzogenen Umbaus des Flughafens und der Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn Süd für unwirksam im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG gehalten hat.
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht kann eine solche Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen gebieten, dass auch die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt; ob, wann und mit welchem Inhalt eine solche Ausgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, hängt von der Art, der Nähe und dem Ausmaß möglicher Gefahren, der Art und dem Rang des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts sowie von den schon vorhandenen Regelungen ab (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ).
- BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure …
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Gesetzgeber seinen Einschätzungsspielraum vertretbar gehandhabt hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).Dabei ist zu beachten, dass Grundrechtsschutz nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken ist; die Grundrechte beeinflussen demgemäß nicht nur das gesamte materielle Recht, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dies für einen effektiven Grundrechtsschutz Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 84, 34 ; 113, 29 ).
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).Nur unter besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. für tatsächliche Gesichtspunkte BVerfGE 84, 188 ). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerwG, 02.05.2007 - 4 A 2000.07
Erneute Entscheidung über Reichweite eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
Möglichkeit zur Äußerung zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde …
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …
- BVerwG, 02.05.2007 - 4 A 2002.07
Zulassung eines nahezu unbeschränkten Nachtflugbetriebs durch einen …
- BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07
Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung; …
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Er gestattet es insbesondere anderen europäischen und nationalen Behörden sowie Gerichten in nachfolgenden Verfahren von der Tatbestandswirkung dieses europäischen Rechtsakts auszugehen, das heißt in nachfolgenden Verfahren bei der Rechtsprüfung das tatbestandliche Vorliegen einer rechtswirksamen Zulassung festzustellen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 und vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -juris Rn. 50). - BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen …
Vielmehr besteht auch ein verfassungsrechtliches Interesse daran, die Aufhebung eines Hoheitsakts herbeizuführen, wenn die Rechtsordnung der Verwaltung die Befugnis erteilt hat, für ihren Bereich das im Einzelfall Verbindliche festzustellen, zu begründen oder - wie hier - zu ändern (so ausdrücklich BVerfGE 60, 253, 270; vgl auch BVerfG vom 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08). - BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB …
Er gestattet es insbesondere anderen europäischen und nationalen Behörden sowie Gerichten in nachfolgenden Verfahren von der Tatbestandswirkung dieses europäischen Rechtsakts auszugehen, das heißt in nachfolgenden Verfahren bei der Rechtsprüfung das tatbestandliche Vorliegen einer rechtswirksamen Zulassung festzustellen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 und vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 - juris Rn. 50).
- BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08
Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des …
Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, NVwZ 2008, S. 780 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, S. 1494 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, NVwZ 2009, S. 1489 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris, Rn. 26).Dabei ist zu beachten, dass Grundrechtsschutz nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken ist; die Grundrechte beeinflussen demgemäß nicht nur das gesamte materielle Recht, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dies für einen effektiven Grundrechtsschutz Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 84, 34 ; 113, 29 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, NVwZ 2009, S. 1489 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris, Rn. 26).
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Gesetzgeber seinen Einschätzungsspielraum vertretbar gehandhabt hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, S. 1494 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris, Rn. 27).
- BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus …
Es besteht auch ein verfassungsrechtliches Interesse daran, die Bestandskraft eines Hoheitsakts herbeizuführen, wenn die Rechtsordnung der Verwaltung die Befugnis erteilt hat, für ihren Bereich das im Einzelfall Verbindliche festzustellen, zu begründen oder zu verändern (so ausdrücklich BVerfGE 60, 253, 270; vgl auch BVerfG vom 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08 - Juris RdNr 38: "wegen des verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatzes der Bestandskraft"). - VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16
Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör; …
Es kommt im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02-, vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 79/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; BVerfG NVwZ-RR 2016, 521, 526; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris Rn. 44). - BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19
Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz …
Dies gilt aber --so das BVerfG ausdrücklich-- nur "unbeschadet normativ eröffneter Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie der Tatbestandswirkung von Hoheitsakten" (s. BVerfG-Beschlüsse vom 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2010, 435, unter II.2.a aa; vom 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08, juris, unter II.4.; vom 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 [Solange II], BVerfGE 73, 339, unter B.I.3.c aa; vom 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 [Sasbach], BVerfGE 61, 82, unter B.II.2.). - VG Hannover, 30.08.2012 - 12 A 2623/11
Brenntag; Brennverordnung; Gartenabfall; Grünschnitt; Luftqualität; Verbrennung
Die Verfassung gibt lediglich den Schutz als Ziel vor, nicht jedoch seine Ausgestaltung im Einzelnen (…stRspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a., BVerfGE 121, 317 ; BVerfG, Beschl. v. 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08, juris, beide m.w.N.). - LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13 Prozessbeteiligte - insbesondere anwaltlich vertretene - müssen grundsätzlich von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - juris RdNr. 36; Urteil vom 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 - juris RdNr. 162; Kammerbeschluss vom 29.09.2006 - 1 BvR 248/05 - juris RdNr. 23; Kammerbeschluss vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 - juris RdNr. 21; Kammerbeschluss vom 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08 - juris RdNr. 44).
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 42-IV-15 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 - juris).
- VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 66-IV-11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 12 VE 27/12
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 15 AS 231/14
- SG Frankfurt/Main, 09.08.2013 - S 9 AS 782/12
Sozialgerichtliches Verfahren: Anhörungsrüge; Voraussetzung der Annahme einer …
- FG Bremen, 28.11.2016 - 3 K 52/16
Rechtmäßige Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld unter Erstattung gezahlten …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2016 - L 15 AS 144/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2016 - L 15 AS 114/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - L 8 R 730/13