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   BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98   

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BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98 (https://dejure.org/2002,1381)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.2002 - 1 BvR 354/98 (https://dejure.org/2002,1381)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 1 BvR 354/98 (https://dejure.org/2002,1381)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3767
  • ZUM 2002, 920
  • afp 2002, 417
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit und Ehrenschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 34, 269 ; 75, 369; 85, 1; 86, 1; 101, 361).

    Satire kann zwar Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfGE 86, 1 ; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des ersten Senats, NJW 1998, S. 1386).

    Auch bei Anwendung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit muss nämlich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Deutungsebene stets der spezifische Charakter der einzelnen Meinungskundgabe berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 86, 1 ).

    Eine Satire oder ähnliche Übersteigerung darf als Stilmittel der Kommunikation grundsätzlich nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ).

    Dies ist ein typisches Stilmittel von Glosse oder Satire (vgl. BVerfGE 86, 1 ).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit und Ehrenschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 34, 269 ; 75, 369; 85, 1; 86, 1; 101, 361).

    Ebenso wie bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Karikaturen (vgl. BVerfGE 75, 369 ) kommt es für die rechtliche Einordnung als Kunst maßgeblich darauf an, ob die Darstellung das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist.

    Eine Satire oder ähnliche Übersteigerung darf als Stilmittel der Kommunikation grundsätzlich nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ).

  • OLG München, 05.12.1997 - 21 U 3698/97

    Seppl in der Lederhose / Bonnbon

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 5. Dezember 1997 - 21 U 3698/97 -,.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 5. Dezember 1997 - 21 U 3698/97 - und das Urteil des Landgerichts München II vom 15. Januar 1997 - 13 O 4664/96 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit und Ehrenschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 34, 269 ; 75, 369; 85, 1; 86, 1; 101, 361).

    Es gibt dem Einzelnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit und Ehrenschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 34, 269 ; 75, 369; 85, 1; 86, 1; 101, 361).

    Ob neben dem Grundrecht der Meinungsfreiheit auch das Grundrecht der Pressefreiheit (vgl. zur Abgrenzung zwischen den beiden Grundrechten BVerfGE 85, 1 ) berührt ist, kann offen bleiben, da sich hieraus im vorliegenden Zusammenhang keine weiter gehenden Ansprüche der Beschwerdeführerin ergeben würden.

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Die Veröffentlichung wirkt nicht in die Privat- oder Intimsphäre des Klägers ein; vielmehr stammen die Bilder aus der Sozialsphäre (vgl. zu dem unterschiedlichen Schutz verschiedener Persönlichkeitssphären nur BVerfGE 80, 367 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, kommt eine Verurteilung nur in Betracht, wenn das Gericht eine alternative, nicht zur Verurteilung führende Deutung in nachvollziehbarer Weise ausgeschlossen hat (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit und Ehrenschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 34, 269 ; 75, 369; 85, 1; 86, 1; 101, 361).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Satire kann zwar Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfGE 86, 1 ; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des ersten Senats, NJW 1998, S. 1386).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
    Der Aussagekern und seine Einkleidung sind vielmehr gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung gegenüber der betroffenen Person enthalten (vgl. BVerfG, a.a.O., sowie aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung etwa BGHZ 143, 199 ff.).
  • RG, 05.06.1928 - I 288/28

    Beleidigung durch Satire

  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben

    Äußerungen der politischen Satire sind in der Regel dadurch geprägt, dass in "eindeutig fiktiven Äußerungen" das "politisch motivierte Verspotten der jeweilig betroffenen Prominenten" angestrebt wird (BVerfG, Beschl. v. 10.7. 2002, NJW 2002, S. 3767 f.).

    Eine Verneinung der Kunsteigenschaft des "Schmähgedichts" führt allerdings nicht dazu, dass die Abwägung nach grundsätzlich anderen Kriterien erfolgen müsste als bei einer Bejahung der Kunsteigenschaft der streitigen Äußerungen; denn da es sich bei den angegriffenen Äußerungen jedenfalls um Satire handelt, kommen die für die Zulässigkeit satirischer Äußerungen entwickelten Grundsätze zum Tragen, und diese sind den für die Kunstfreiheit entwickelten Maßstäben stark angenähert, da ganz maßgeblich auf den spezifischen Charakter der einzelnen Meinungskundgabe abzustellen ist (BVerfG, Beschl. v. 10.7. 2002, NJW 2002, S. 3767 f.).

  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde

    Es ist bereits fraglich, ob die in Rede stehende Darbietung als Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung des türkischen Staatspräsidenten zu charakterisieren ist, ohne dass - wie es die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303, 3305; NJW 2002, 3767; NJW 2009, 3016, 3018; NJW 2014, 3357, 3358) - andere mögliche Auslegungen hinreichend verlässlich auszuschließen sind.

    Satire kann Kunst sein, doch ist nicht jede Satire stets auch Kunst (BVerfG, NJW 1992, 2073; NJW 1998, 1386, 1387; NJW 2002, 3767; BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 67).

    Das Erfordernis, dass die Darstellung das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung sein muss, ist nicht schon bei jeder bloßen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung erfüllt (BVerfG, NJW 2002, 3767).

    Zu den für Satire typischen Stilmitteln gehört es namentlich, Erklärungen erkennbar nur zum Schein aufzustellen (vgl. BayObLG, NJW 1957, 1607, 1608) oder in ironischer Form darzubringen (vgl. BGH, NJW 2000, 1036, 1039) sowie auf Kosten von Prominenten oder Politikern zum Lachen zu reizen (BVerfG, NJW 2002, 3767, 3768).

    Allerdings begründet es nicht den Anspruch, nur so dargestellt zu werden, wie man selber gesehen werden möchte (BVerfG, NJW 2002, 3767, 3768; NJW 2011, 47, 48).

    Von einer Ehrverletzung ausgehend ist die "Spannungslage zwischen den durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Bereichen" grundsätzlich durch eine Abwägung zu lösen (BVerfG, NJW 1971, 1645, 1647; vgl. BVerfG NJW 1987, 2661, 2662; NJW 2002, 3767, 3768).

    Bei satirisch übersteigerten Äußerungen sind hierauf bezogene "werkgerechte Maßstäbe" anzulegen (BVerfG, NJW 2002, 3767).

    Die Satire oder eine ähnliche Übersteigerung darf als Stilmittel nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden (BVerfG, NJW 2002, 3767), zumal Übertreibung "naturgemäß immer unwahr" ist (KG, NStZ 1992, 385, 386).

    Vielmehr erfordert die rechtliche Beurteilung die Entkleidung des in "Wort und Bild gewählten satirischen Gewandes" (BVerfG, NJW 1987, 2661, und VGH München, NJW 2011, 793, 794 zitieren RGSt 62, 183) zur Ermittlung ihres eigentlichen Inhalts (BVerfG, a.a.O.; NJW 1992, 2073, 2074; NJW 1998, 1386, 1387 und NJW 2002, 3767, beide ebenfalls unter Hinweis auf RGSt 62, 183).

    Es müssen der Aussagekern und seine Einkleidung gesondert auf das Vorhanden- sein einer Kundgabe der Missachtung geprüft werden (BVerfG, NJW 1987, 2661; NJW 1992, 2073, 2074; NJW 1998, 1386, 1387; NJW 2002, 3767; VGH München, a.a.O.).

    Im Falle einer mehrdeutigen Äußerung kommt eine Verurteilung nur dann in Betracht, wenn das Gericht andere mögliche bzw. alternative, nicht zur Verurteilung führende Deutungen in nachvollziehbarer Weise ausgeschlossen hat (BVerfG, NJW 1995, 3303, 3305; NJW 2002, 3767; NJW 2009, 3016, 3018; NJW 2014, 3357, 3358).

  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Sie kann unter Umständen auch lediglich dem Grundrecht der Meinungs-, Presse- bzw. Rundfunkfreiheit unterfallen (BVerfGE 86, 1 = NJW 1992, 2073 - "geb. Mörder"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, 1386 - "Münzen-Erna"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons"; BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02; VersR 2004, 205 = BGHReport 2004, 253; Palandt/ Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rn. 107).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich ersichtlich von dem Fall, der dem Beschluss des BVerfG vom 10.7.2002 (1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons") zugrunde lag.

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Insoweit würde allein der Umstand, daß es sich bei der Veröffentlichung um eine satirische Darstellung handelt, noch nicht den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG eröffnen, weil Satire zwar Kunst sein kann, nicht aber jede Satire zugleich Kunst ist (BVerfGE 86, 1, 9; BVerfG, NJW 2002, 3767; anders wohl Gounalakis, NJW 1995, 809, 813, wonach Karikatur und Satire grundsätzlich den Schutz der Kunstfreiheit genießen).

    Hierfür ist eine umfassende, am Einzelfall orientierte Güter- und Interessenabwägung vorzunehmen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muß grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BVerfGE 101, 361, 388; BVerfG, NJW 2002, 3767, 3768; Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 aaO m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Ferner kann dahinstehen, ob die - als satirische Kritik einzuordnenden - Äußerungen unter den Kunstbegriff des Art. 5 Abs. 3 GG fallen; nicht jede Satire ist zugleich Kunst (BVerfG NJW 2002, 3767).
  • KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03
    Satire kann Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).

    Dies ist nicht schon bei jeder bloßen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung der Fall (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767).

    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).

    Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).

    Der Senat berücksichtigt dabei - wie das Landgericht -? dass eine Satire oder eine ähnliche Übersteigerung als Stilmittel der Kommunikation nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden darf (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767).

    Soweit bezweifelt, dass auch für die Prüfung einer Geldentschädigung die Auslegung der Äußerungen zu wählen ist, die den Betroffenen weniger verletzt, ist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (vgl. NJW 2002, 3767).

    Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass bei einer mehrdeutigen Aussage das Gericht die zur Verurteilung führende Auslegung nur wählen darf, wenn andere Deutungen in nachvollziehbarer Weise ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767 m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Das Bundesverfassungsgericht hat immerhin konstatiert, dass nicht jede Satire und nicht jede Karikatur zugleich dem Kunstbegriff unterfallen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 10.07.2002 - 1 BvR 354/98 = NJW 2002, 3767 = ZUM 2002, 920).
  • BGH, 11.06.2013 - VI ZR 209/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Fernsehberichterstattung: Ausstrahlung

    Bei der von ihr als engagierte Friedensaktivistin geführten Auseinandersetzung muss die Klägerin aber im politischen Meinungskampf auch hieran anknüpfende satirische Bemerkungen hinnehmen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3767, 3768).
  • LG Köln, 14.03.2018 - 28 O 362/17

    Verfügungsanspruch in Form eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Es liegt jedoch zumindest dann Kunst vor, wenn die Darstellung das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist (BVerfG, NJW 2002, 3767, beck-online - Bonnbons ; zum Ganzen: BVerfG, GRUR 2007, 1085, m.w.N., beck-online - Esra ).

    (zum Ganzen: BVerfG, NJW 2002, 3767, beck-online - Bonnbons ).

  • LG Hamburg, 28.09.2018 - 324 O 53/18

    Unterlassungsanspruch Sigmar Gabriels gegen Verkauf von Miniaturholzgalgen

    Äußerungen der politischen Satire sind in der Regel dadurch geprägt, dass in "eindeutig fiktiven Äußerungen" das "politisch motivierte Verspotten der jeweilig betroffenen Prominenten" angestrebt wird (BVerfG, Beschluss v. 10.07.2002, NJW 2002, 3767 f.; Hans. OLG Hamburg, a.a.O., Rz. 147).
  • LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03

    Recht der Angehörigen von Verbrechensopfern am eigenen Bild

  • LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1050/09

    Johannes Eisenberg

  • OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08

    Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen

  • LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 227/10

    Außerordentliche Kündigung, "Beleidigung"

  • KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unwahre Tatsachenbehauptungen in ironischer und

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09

    Bezeichnung als "Luxus-Weibchen"

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

  • LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07

    Verunglimpfung von Angehörigen im Internet weiterhin unzulässig

  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 72/16
  • OLG Köln, 06.02.2017 - 15 U 183/16
  • OLG Köln, 18.05.2017 - 15 U 182/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der minderjährigen Tochter

  • OLG Köln, 18.05.2017 - 15 U 184/16

    Eingriff in das Recht am eigenen Bild durch Veröffentlichung eines Lichtbildes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98

    Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von

  • LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09

    Satirische Darstellung unterfällt ohne bestehendes öffentliches Interesse nicht

  • LG Köln, 02.03.2016 - 28 O 373/15
  • LG Berlin, 26.10.2004 - 27 O 731/04

    Busenwitwe

  • LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 832/09

    "Sind die Aliens schon unter uns?"

  • KG, 14.04.2005 - 10 U 226/04
  • LG Berlin, 09.11.2004 - 27 O 903/04
  • LG Berlin, 24.03.2009 - 24 O 1269/08

    Rechtsanwalt muss Zusammenhang zwischen ihm und "vier Mördern" in der

  • LG Berlin, 24.03.2009 - 27 O 1269/08
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