Rechtsprechung
   BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4595
BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 (https://dejure.org/2010,4595)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 (https://dejure.org/2010,4595)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 (https://dejure.org/2010,4595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 73a Abs 1 S 1 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hier: Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens bei unzureichendem Vortrag, dass dem Fachgericht ein bewilligungsreifer PKH-Antrag vorlag - fehlende Sachverhaltsdarlegung ...

  • Wolters Kluwer

    Verbot überspannter Anforderungen hinsichtlich einer vollständigen und nachvollziehbaren Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse i.R.e Anspruchs auf Prozesskostenhilfe (PKH)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hier: Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens bei unzureichendem Vortrag, dass dem Fachgericht ein bewilligungsreifer PKH-Antrag vorlag - fehlende Sachverhaltsdarlegung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hier: Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens bei unzureichendem Vortrag, dass dem Fachgericht ein bewilligungsreifer PKH-Antrag vorlag - fehlende Sachverhaltsdarlegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot überspannter Anforderungen hinsichtlich einer vollständigen und nachvollziehbaren Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse i.R.e Anspruchs auf Prozesskostenhilfe (PKH)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (249)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    b) Zum anderen ist nicht ersichtlich und von der Beschwerdeführerin auch nicht dargelegt (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1999 - 2 BvR 397/94 -, NJW 1999, S. 3479 ), dass die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt wäre (vgl. § 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG).

    aa) Diese Voraussetzung ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Beschwerdeführer sein vor den Fachgerichten verfolgtes Begehren nicht (mehr) erreichen kann (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 - 2 BvR 1429/98 -, juris, Rn. 6).

  • OLG Hamm, 17.03.2004 - 11 WF 4/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Rücknahme der Klage

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    Allerdings kommt nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausnahmsweise auch nach Abschluss der Instanz in Betracht, wenn das Gericht sie bereits vor Beendigung des Verfahrens hätte bewilligen müssen (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -, NJOZ 2004, S. 2540 f.; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 117 Rn. 2b m.w.N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 508 m.w.N.).

    Indes setzt ein solcher Anspruch auf rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz voraus, dass der Prozesskostenhilfeantrag zum Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens im Sinne der Bewilligung entscheidungsreif war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80 -, NJW 1982, S. 446; OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -, NJOZ 2004, S. 2540; OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 18 E 760/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 286).

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 446/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Obliegenheit seiner Rechtsprechung stets unbeanstandet zu Grunde gelegt (vgl. BVerfGE 67, 251 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 1988 - 1 BvR 392/88 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, S. 3344; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 990/00 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren jedoch nur daraufhin, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG beruhen (vgl. BVerfGE 67, 251 m.w.N.; 81, 347 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    Das Bundesverfassungsgericht prüft Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren jedoch nur daraufhin, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG beruhen (vgl. BVerfGE 67, 251 m.w.N.; 81, 347 ).

    Dies ist verfassungsrechtlich schon deswegen nicht zu beanstanden, weil zu den vom Fachgericht zu prüfenden Bewilligungsvoraussetzungen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gehören (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BFH, 11.11.1985 - IV B 77/85

    Prozeßkostenhilfe - Erledigungserklärung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    Ist - wie hier - die Instanz, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits beendet, dann ist eine Erfolg versprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nicht mehr möglich (vgl. BFH, Beschluss vom 11. November 1985 - IV B 77/85 -, BFHE 145, 28 ; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 117 Rn. 2b; Kalthoener/Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 508 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94

    Nichtannahme gem BVerfGG § 93a Abs 2 einer Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    b) Zum anderen ist nicht ersichtlich und von der Beschwerdeführerin auch nicht dargelegt (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1999 - 2 BvR 397/94 -, NJW 1999, S. 3479 ), dass die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt wäre (vgl. § 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    Indes setzt ein solcher Anspruch auf rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz voraus, dass der Prozesskostenhilfeantrag zum Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens im Sinne der Bewilligung entscheidungsreif war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80 -, NJW 1982, S. 446; OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -, NJOZ 2004, S. 2540; OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 18 E 760/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 286).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 990/00

    Zur Auslagenerstattung nach BVerfGG § 34 a Abs 3 - keine Prozesskostenhilfe ohne

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Obliegenheit seiner Rechtsprechung stets unbeanstandet zu Grunde gelegt (vgl. BVerfGE 67, 251 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 1988 - 1 BvR 392/88 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, S. 3344; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 990/00 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 03.11.1998 - 1 BvR 1891/98

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    Hierzu hätte indes aufgrund der Umstände des Falles besonderer Anlass bestanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. November 1998 - 1 BvR 1891/98 -, juris, Rn. 25; Gehle, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93a Rn. 58).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
    aa) Diese Voraussetzung ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Beschwerdeführer sein vor den Fachgerichten verfolgtes Begehren nicht (mehr) erreichen kann (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 - 2 BvR 1429/98 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 E 760/06

    Voraussetzungen für einen beachtlichen Prozesskostenhilfeantrag; Notwendigkeit

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

  • BVerfG, 13.04.1988 - 1 BvR 392/88
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18

    Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Ist der Prozesskostenhilfeantrag noch nicht bewilligungsreif (vgl. zum Begriff der Bewilligungsreife BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10), muss ggf. zuerst eine Frist nach §§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG, 118 Abs. 2 S. 4 ZPO zur Glaubhaftmachung der Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, zur Substantiierung des Prozesskostenhilfeantrags oder Beantwortung bestimmter Fragen gesetzt werden.

    Zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Prozesskostenhilfeanträge der Kläger am 16.10.2018, Zeitpunkt des Eingangs ihrer Erklärungen über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Gericht (vgl. zum Begriff der Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfeantrags: BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10), hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Klägerin zu 4) - Aufhebung des Erstattungsbescheides vom 10.10.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2018 - hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.v. § 73a Abs. 1 S. 1 SGG, § 114 ZPO geboten.

    Der pauschale Vortrag, dass im Wege der Akteneinsicht geprüft werden müsse, ob der Beklagte die Differenz zwischen den vorläufig bewilligten Grundsicherungsleistungen und den abschließend festgesetzten Grundsicherungsleistungen korrekt berechnet habe, genügt nicht den einem Antragsteller auch im Prozesskostenhilfeerfahren obliegenden Darlegungspflicht (BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10).

    Der pauschale Vortrag, dass im Wege der Akteneinsicht geprüft werden müsse, ob der Beklagte die Differenz zwischen den vorläufig bewilligten Grundsicherungsleistungen und den abschließend festgesetzten Grundsicherungsleistungen korrekt berechnet habe, genügt nicht den einem Antragsteller auch im Prozesskostenhilfeerfahren obliegenden Darlegungspflicht (BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10).

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch das Fachgericht setzt unter anderem eine Kenntnis der tatsächlichen Grundlagen des Rechtsschutzbegehrens voraus, dem wiederum Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, www.bverfg.de, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Hier war das einstweilige Verfügungsverfahren mit Eingang der Erledigungserklärung des Verfügungsbeklagten abgeschlossen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.04.2010, 1 BvR 362/10; BVerwG, Beschluss vom 03.03.1998, 1 PKH 3/98; OLG Köln,FamRZ 2008, 1259; Musielak/Fischer, a.a.O., Rn. 13 zu § 114; Zöller/Geimer, a.a.O., Rn. 2c zu § 117).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht