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   BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13   

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https://dejure.org/2016,16889
BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13 (https://dejure.org/2016,16889)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13 (https://dejure.org/2016,16889)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 (https://dejure.org/2016,16889)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ausschluss einer Frau in Elternzeit vom Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG verletzt Art 3 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 1 GG sowie Art 3 Abs 3, Abs 2 GG - faktische Benachteiligung wegen des Geschlechts - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes mit Blick auf eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft; Anknüpfung einer Ungleichbehandlung unmittelbar und ausdrücklich an das Geschlecht; Faktische Diskriminierung von Frauen

  • hensche.de

    Elternzeit: Massenentlassung, Massenentlassung: Elternzeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ausschluss einer Frau in Elternzeit vom Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG verletzt Art 3 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 1 GG sowie Art 3 Abs 3, Abs 2 GG - faktische Benachteiligung wegen des Geschlechts - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes mit Blick auf eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft; Anknüpfung einer Ungleichbehandlung unmittelbar und ausdrücklich an das Geschlecht; Faktische Diskriminierung von Frauen

  • rechtsportal.de

    Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes mit Blick auf eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft; Anknüpfung einer Ungleichbehandlung unmittelbar und ausdrücklich an das Geschlecht; Faktische Diskriminierung von Frauen

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ausschluss einer Frau in Elternzeit vom Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG verletzt Art 3 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 1 GG sowie Art 3 Abs 3, Abs 2 GG - faktische Benachteiligung wegen des Geschlechts - Gegenstandswertfestsetzung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungswidrige faktische Diskriminierung durch Ausschluss einer Arbeitnehmerin in Elternzeit vom Massenentlassungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - und die faktische Diskriminierung in der Elternzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss einer Frau in Elternzeit vom Massenentlassungsschutz?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    KSchG: Auch Personen in Elternzeit muss der Schutz der Regeln zur Massenentlassung gewährt werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Verfassungsgericht watscht Bundesarbeitsgericht ab

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Personen in Elternzeit ist der Schutz der Regeln zur Massenentlassung zu gewähren!

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Massenentlassung: Faktische Diskriminierung von Elternzeitlern verfassungswidrig

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsschutz erweitert

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Schutz vor Massenentlassung während der Elternzeit gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Personen in Elternzeit genießen Massenentlassungsschutz

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsschutz auch in der Elternzeit

  • esche.de (Kurzinformation)

    Massenentlassung: Faktische Diskriminierung von Elternzeitlern verfassungswidrig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsschutz bei Elternzeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verstärkter Kündigungsschutz bei Massenentlassungen gilt auch für Eltern in Elternzeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Massenentlassung: Faktische Diskriminierung von Elternzeitlern verfassungswidrig

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Massenentlassung und Elternzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1793
  • NZA 2016, 939
  • BB 2017, 2493
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft in Frage steht (vgl. BVerfGE 130, 240 ), und Fragen der faktischen Diskriminierung von Frauen, welche die vorliegende Beschwerde aufwirft (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ), geklärt.

    Es ist jedoch nicht entscheidend, dass eine Ungleichbehandlung unmittelbar und ausdrücklich an das Geschlecht anknüpft (vgl. BVerfGE 126, 29 ).

    Eine grundsätzlich unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht kann - wie nach dem Recht der Europäischen Union und nach völkerrechtlichen Verpflichtungen (vgl. BVerfGE 126, 29 ) - auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen nachteilig trifft (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ), denn Art. 3 Abs. 2 GG bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen.

    Die Verfassungsnorm zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 126, 29 ); Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG stellt ausdrücklich klar, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 109, 64 ).

    Sind schon keine vor Art. 3 Abs. 1 GG tragfähigen Rechtfertigungsgründe ersichtlich, scheidet eine Rechtfertigung der mittelbaren geschlechtsspezifischen Diskriminierung erst recht aus (vgl. BVerfGE 126, 29 , m.w.N.).

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft in Frage steht (vgl. BVerfGE 130, 240 ), und Fragen der faktischen Diskriminierung von Frauen, welche die vorliegende Beschwerde aufwirft (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ), geklärt.

    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine verbotene Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern in erster Linie - oder gänzlich - andere Ziele verfolgt (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 121, 241 ).

    Eine grundsätzlich unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht kann - wie nach dem Recht der Europäischen Union und nach völkerrechtlichen Verpflichtungen (vgl. BVerfGE 126, 29 ) - auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen nachteilig trifft (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ), denn Art. 3 Abs. 2 GG bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen.

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft in Frage steht (vgl. BVerfGE 130, 240 ), und Fragen der faktischen Diskriminierung von Frauen, welche die vorliegende Beschwerde aufwirft (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ), geklärt.

    Zwar kann eine Benachteiligung grundsätzlich durch anderweitige begünstigende Regelungen ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 113, 1 ; zum Ausgleich spezifischer Benachteiligung BVerfGE 74, 163 ; 85, 191 ; 92, 91 ).

    Die Verfassungsnorm zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 126, 29 ); Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG stellt ausdrücklich klar, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 109, 64 ).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft in Frage steht (vgl. BVerfGE 130, 240 ), und Fragen der faktischen Diskriminierung von Frauen, welche die vorliegende Beschwerde aufwirft (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ), geklärt.

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich auch aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 130, 240 ; stRspr).

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft in Frage steht (vgl. BVerfGE 130, 240 ), und Fragen der faktischen Diskriminierung von Frauen, welche die vorliegende Beschwerde aufwirft (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ), geklärt.

    Eine grundsätzlich unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht kann - wie nach dem Recht der Europäischen Union und nach völkerrechtlichen Verpflichtungen (vgl. BVerfGE 126, 29 ) - auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen nachteilig trifft (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ), denn Art. 3 Abs. 2 GG bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen.

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft in Frage steht (vgl. BVerfGE 130, 240 ), und Fragen der faktischen Diskriminierung von Frauen, welche die vorliegende Beschwerde aufwirft (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ), geklärt.

    Die Verfassungsnorm zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 126, 29 ); Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG stellt ausdrücklich klar, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 109, 64 ).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    Zwar kann eine Benachteiligung grundsätzlich durch anderweitige begünstigende Regelungen ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 113, 1 ; zum Ausgleich spezifischer Benachteiligung BVerfGE 74, 163 ; 85, 191 ; 92, 91 ).

    Die Verfassungsnorm zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 126, 29 ); Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG stellt ausdrücklich klar, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 109, 64 ).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Elternschaft in Frage steht (vgl. BVerfGE 130, 240 ), und Fragen der faktischen Diskriminierung von Frauen, welche die vorliegende Beschwerde aufwirft (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 109, 64 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ), geklärt.

    Eine grundsätzlich unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht kann - wie nach dem Recht der Europäischen Union und nach völkerrechtlichen Verpflichtungen (vgl. BVerfGE 126, 29 ) - auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen nachteilig trifft (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ), denn Art. 3 Abs. 2 GG bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen.

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reicht er vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. BVerfGE 132, 179 ; 133, 377 ; stRspr).

    Die Anforderungen verschärfen sich desto mehr, je weniger die Merkmale für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich den in Art. 3 Abs. 3 GG benannten Merkmalen annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 132, 179 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reicht er vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. BVerfGE 132, 179 ; 133, 377 ; stRspr).

    Die Anforderungen verschärfen sich desto mehr, je weniger die Merkmale für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich den in Art. 3 Abs. 3 GG benannten Merkmalen annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 132, 179 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Juni 2016 (- 1 BvR 3634/13 -) aufgehoben.

    dd) Diese Konzeption des deutschen Gesetzgebers ist aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - mit Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 GG sowie mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG in seiner Verstärkung durch Art. 3 Abs. 2 GG nicht uneingeschränkt vereinbar.

    § 17 KSchG sei einer derartigen verfassungskonformen Auslegung zugänglich (BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 15 ff. unter Heranziehung der für die Wahrung der Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB geltenden Grundsätze, vgl. dazu HaKo/Gieseler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 147) .

    ee) Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesen Vorgaben zur verfassungskonformen Auslegung des § 17 KSchG, ohne dies ausdrücklich offenzulegen, den nationalrechtlichen Entlassungsbegriff für bestimmte Personen mit Sonderkündigungsschutz gegenüber den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union erweitert (vgl. Laskawy EWiR 2016, 711, 712) .

    Dieser wurde die Gestaltungsoption, die dem Betriebsrat vor der Kündigung zukommt, genommen (BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 18 f., 25) .

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Eine grundsätzlich unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht kann auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen nachteilig trifft, denn Art. 3 Abs. 2 GG bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen (vgl. BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 22) .
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reicht er vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13  - Rn. 16 und 19) .
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