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   BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15   

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https://dejure.org/2015,15615
BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15 (https://dejure.org/2015,15615)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 1 BvR 37/15 (https://dejure.org/2015,15615)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 37/15 (https://dejure.org/2015,15615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 Alt 2 BVerfGG, § 2 Abs 1 JArbSchG, § 2 Abs 2 JArbSchG, § 22 Abs 2 MiLoG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen § 22 Abs 2 MiLoG gerichteten Verfassungsbeschwerde - Vorrangige Befassung der Fachgerichte zumutbar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Nichterstreckung des Mindestlohngesetzes auf Kinder und Jugendliche

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen § 22 Abs 2 MiLoG gerichteten Verfassungsbeschwerde - Vorrangige Befassung der Fachgerichte zumutbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JArbSchG § 2 Abs. 1; MiLoG § 22 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Nichterstreckung des Mindestlohngesetzes auf Kinder und Jugendliche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Verfassungsbeschwerden unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Zwischenbilanz und erste Änderungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohn als unzulässig abgewiesen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz sind unzulässig!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vorerst keine Entscheidung zum Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohngesetz erfolglos

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 866
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Denn er hat jedenfalls nicht alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen, um eine insofern mögliche Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).

    Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung dazu führen würde, dass eine gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht oder nach Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt wird, soweit sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23) oder aber mit anwendbarem Unionsrecht stellen (vgl. BVerfGE 129, 186 ; BVerfGK 15, 306 ).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Denn er hat jedenfalls nicht alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen, um eine insofern mögliche Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung dazu führen würde, dass eine gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht oder nach Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt wird, soweit sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23) oder aber mit anwendbarem Unionsrecht stellen (vgl. BVerfGE 129, 186 ; BVerfGK 15, 306 ).
  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung dazu führen würde, dass eine gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht oder nach Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt wird, soweit sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23) oder aber mit anwendbarem Unionsrecht stellen (vgl. BVerfGE 129, 186 ; BVerfGK 15, 306 ).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung dazu führen würde, dass eine gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht oder nach Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt wird, soweit sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23) oder aber mit anwendbarem Unionsrecht stellen (vgl. BVerfGE 129, 186 ; BVerfGK 15, 306 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung dazu führen würde, dass eine gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht oder nach Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt wird, soweit sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23) oder aber mit anwendbarem Unionsrecht stellen (vgl. BVerfGE 129, 186 ; BVerfGK 15, 306 ).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung dazu führen würde, dass eine gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht oder nach Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt wird, soweit sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23) oder aber mit anwendbarem Unionsrecht stellen (vgl. BVerfGE 129, 186 ; BVerfGK 15, 306 ).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 1 BvR 119/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde nicht zur

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung dazu führen würde, dass eine gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht oder nach Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt wird, soweit sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23) oder aber mit anwendbarem Unionsrecht stellen (vgl. BVerfGE 129, 186 ; BVerfGK 15, 306 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 37/15
    Ein solcher wurde nicht dargelegt; die allgemeine Belastung durch die Verfolgung eines Anspruchs vor den Fachgerichten rechtfertigen eine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ).
  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19

    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des

    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.6.2015 (Az. 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15 und 1 BvR 555/15).

    Unter welchen Voraussetzungen angestellte Berufskraftfahrer ausländischer Arbeitgeber im Sinne von § 20 MiLoG im Inland beschäftigt sind, ist noch nicht abschließend geklärt (so auch BVerfG-Beschluss vom 25.6.2015 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15, 1 BvR 555/15, juris).

  • BVerfG, 15.03.2023 - 2 BvR 325/23

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    c) Zwar steht die Verweisung auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit einer anderweitigen prozessualen Möglichkeit zur Abhilfe (vgl. BVerfGE 132, 99 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 37/15 -, Rn. 4 f.).
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