Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.07.2010

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   BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09   

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BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09 (https://dejure.org/2010,237)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 BvR 395/09 (https://dejure.org/2010,237)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 BvR 395/09 (https://dejure.org/2010,237)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 1 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG; §§ 20 Abs. 2, 20 Abs. 3 SGBII

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Vorliegens von Annahmegründen erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der nach § 20 Abs 3 S 1 iVm § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB festzusetzenden Höhe der Regelleistung für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 31 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 20 Abs 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 20 Abs 3 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens von Annahmegründen erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der nach § 20 Abs 3 S 1 iVm § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB festzusetzenden Höhe der Regelleistung für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis ...

  • Wolters Kluwer

    Wirkung der durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffenen Härtefallregelung für die Vergangenheit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens von Annahmegründen erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der nach § 20 Abs 3 S 1 iVm § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB festzusetzenden Höhe der Regelleistung für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens von Annahmegründen erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der nach § 20 Abs 3 S 1 iVm § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB festzusetzenden Höhe der Regelleistung für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
    Wirkung der durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffenen Härtefallregelung für die Vergangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils vom 9. Februar 2010

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine höheren Hartz-IV-Leistungen für die Vergangenheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine rückwirkende Erhöhung von Hartz IV-Leistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine höheren Leistungen für die Vergangenheit

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Höhe der Leistungen unter Hartz IV

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 186
  • NJ 2010, 263
  • FamRZ 2010, 716
  • DVBl 2010, 149
  • DÖV 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09
    Durch das Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, www.bverfg.de, sind alle verfassungsrechtlichen Fragen der Bemessung der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 1. Halbsatz und Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F. geklärt.

    Den Beschwerdeführern steht in jedem Fall ein Anspruch auf solche Leistungen nicht zu, weil es in dem und für den im sozialgerichtlichen Verfahren allein streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 an einer einfachgesetzlichen Anspruchsgrundlage fehlt, die nicht nur nach § 31 SGB I, sondern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 136 f.).

    Sie gilt jedoch, wie sich aus den nach dem Urteilstenor insoweit maßgeblichen Urteilsgründen ergibt, nur für die Zeit ab der Verkündung des Urteils und damit nicht für Leistungszeiträume vor dem 9. Februar 2010 (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 220).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09
    Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die sich nicht ohne Weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09
    Es kann dahinstehen, ob Leistungen wegen eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs, der zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zwingend zu decken ist, vom Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens umfasst waren (vgl. dazu Luik, jurisPR-SozR 4/2010 Anm. 1, Ziffer 5 letzter Absatz, einerseits und BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R -, www.sozialgerichtsbarkeit.de, Rn. 12 m.w.N., andererseits) und ob die Beschwerdeführer einen entsprechenden Bedarf geltend machen können.
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Im Nichtannahmebeschluss vom 24.03.2010 (1 BvR 395/09 - Rn. 3) war ebenfalls nur die Regelleistung Gegenstand der Prüfung.
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Die Gewährung von existenzsichernden Sozialleistungen bedarf der parlamentsgesetzlichen Grundlage (BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 [223 f] - SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 136 f; BVerfG [K] vom 24.3.2010 - 1 BvR 395/09 - SozR 4-4200 § 20 Nr. 11 RdNr 7; BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 [380 f, RdNr 62] - SozR 4-4200 § 9 Nr. 15 RdNr 62; BVerfG vom 7.7.2020 - 2 BvR 696/12 - BVerfGE 155, 311 [356, RdNr 104]; Henke, AöR 101 [1976], S 576 [587]; ders, DÖV 1977, 41 [44 ff]; Sommermann in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Band 2, 7. Aufl 2018, Art. 20 RdNr 281; vgl auch Burkiczak in Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des BVerfG, Band 2, 2011, S 129 [144 ff]; Gärditz, BRJ 2010, 4 [7 f]) .
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner Entscheidung vom 24.3.2010 (1 BvR 395/09 - SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) klargestellt, dass die sogenannte Härtefallregelung nicht für Zeiten vor der Entscheidung am 9.2.2010 gelten solle.
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   BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 395/09   

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https://dejure.org/2010,20751
BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 395/09 (https://dejure.org/2010,20751)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 1 BvR 395/09 (https://dejure.org/2010,20751)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 395/09 (https://dejure.org/2010,20751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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