Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.09.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98   

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https://dejure.org/2005,645
BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98 (https://dejure.org/2005,645)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2005 - 1 BvR 396/98 (https://dejure.org/2005,645)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 396/98 (https://dejure.org/2005,645)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Telemedicus

    Bayerisches Teilnehmerentgelt

  • Telemedicus

    Bayerisches Teilnehmerentgelt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die finanzielle Unterstützung privater Rundfunkanbieter durch das bayerische Teilnehmerentgelt; Selbstständige Rügefähigkeit von Art. 20 Abs. 3 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für den ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayMG 2003
    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des BayMG über die Verteilung erhobener Teilnehmerentgelte an private Rundfunkanbieter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Teilnehmerentgelt zur Förderung privaten Rundfunks in Bayern verfassungswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 02.12.2005)

    Förderung des Privatfernsehens in Bayern verfassungswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 02.12.2005)

    Förderung des Privatfernsehens in Bayern verfassungswidrig

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Teilnehmerentgelt nach dem BayMG verfassungswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Finanzielle Unterstützung privater Rundfunkanbieter durch bayerisches Teilnehmerentgelt unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 114, 371
  • NVwZ 2006, 201
  • MMR 2006, 87
  • ZUM 2006, 130
  • afp 2006, 34
  • afp 2006, 45
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Diesem Ziel entspricht auch im regionalen und lokalen Bereich unter Berücksichtigung der dort gegebenen Möglichkeiten grundsätzlich eine gleichgewichtige Vielfalt der Meinungen im Gesamtangebot des Sendegebiets (vgl. BVerfGE 83, 238 ).

    Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).

    Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).

    Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.

    Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).

    Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).

    Unter den Medien kommt dem Rundfunk - dem Hör- und Fernsehfunk - wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

    Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.

    Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).

    Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).

    Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Auch jener muss imstande sein, dem verfassungsrechtlichen Ziel freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung in dem jeweiligen engeren räumlichen Bereich zu dienen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).

    Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).

    Der Gesetzgeber verfügt in einer solchen Situation über die Befugnis, die Veranstaltung von Programmen, die über den Markt nicht oder nicht in wünschenswerter Qualität zustande kommen, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Die Programmanbieter nach bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, auch wenn sie rechtlich nicht als Veranstalter gelten (vgl. BVerfGE 97, 298 ).

    Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).

    Die allgemeinen Vorgaben für die Veranstaltung privaten Rundfunks sind ungeachtet der in Art. 2 BayMG 1992/2003 vorgesehenen Trägerschaft durch die Landeszentrale (dazu vgl. BVerfGE 97, 298 ) in der Erwartung des Wettbewerbs mehrerer privatwirtschaftlich finanzierter Programmangebote untereinander konzipiert worden und zielen auf eine Ausgewogenheit des Gesamtangebots der nach dem bayerischen Medienrecht im Verbreitungsgebiet veranstalteten Programme (Art. 4 BayMG 1992/2003).

  • VGH Bayern, 09.01.1997 - 7 B 95.4230
    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.; VG München, MMR 2005, S. 64 ; Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).

    Die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts knüpft an die Möglichkeit der Nutzung des Angebots von Kabelprogrammen durch die Teilnehmer an (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ).

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).

  • OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99

    Begriff des Betreibers einer Kabelanlage; Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Das Teilnehmerentgelt knüpft an das in Kabelanlagen zur Verfügung gestellte, gegenüber terrestrischem Empfang erweiterte Spektrum an privaten Rundfunkangeboten aus Bayern an (vgl. OLG München, ZUM-RD 1998, S. 319 ; MMR 2001, S. 445).

    Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.; VG München, MMR 2005, S. 64 ; Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).

  • BGH, 31.10.2002 - III ZB 7/02

    Rechtsweg für Rechtstreitigkeiten zwischen einer Kabel- bzw.

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
    Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.; VG München, MMR 2005, S. 64 ; Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • VG München, 12.08.2004 - M 17 K 02.1633

    Rechtmäßigkeit der Anforderung von Teilnehmerentgelten für Kabelanschlüsse;

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98

    Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • OLG München, 22.12.1997 - 30 U 544/97

    Zulässigkeit der Erhebung eines Teilnehmerentgelts durch eine lokale

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    bb) Gemäß § 78 Satz 2 BVerfGG analog (vgl. BVerfGE 110, 94 ; 128, 326 m.w.N.; stRspr) ist die Unvereinbarkeitserklärung (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 130, 240 ) auch auf alle von § 233a Abs. 1 Satz 1 AO erfassten Steuerarten zu erstrecken.
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).

    Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Von der Norm nicht umfasst sind Regelungen, die auf die übermittelten Inhalte oder die Art der Nutzung der Telekommunikation gerichtet sind (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 114, 371 ) und etwa eine Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Erlangung von Informationen für Aufgaben der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr vorsehen.

    Danach kann die Ermächtigung zum Abruf der Daten nicht auf Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG gestützt werden, sondern ist auf der Grundlage jeweils derjenigen Kompetenznorm zu schaffen, die die Gesetzgebung für die mit der Datenverwendung verfolgten Aufgaben regelt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 114, 371 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.2006 - 1 BvR 396/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22903
BVerfG, 05.09.2006 - 1 BvR 396/98 (1) (https://dejure.org/2006,22903)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2006 - 1 BvR 396/98 (1) (https://dejure.org/2006,22903)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2006 - 1 BvR 396/98 (1) (https://dejure.org/2006,22903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

  • Judicialis

    Bayerisches Mediengesetz vom 24. November 1992 Art. 38 Abs. 2; ; Bayerisches Mediengesetz vom 24. November 1992 Art. 38 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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