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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08   

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https://dejure.org/2008,8
BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 (https://dejure.org/2008,8)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 (https://dejure.org/2008,8)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 (https://dejure.org/2008,8)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • DFR

    Rauchverbot in Gaststätten

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der Ausgestaltung landesgesetzlicher Vorschriften über das Rauchverbot in Gaststätten insoweit, als bei den in den Nichtraucherschutzgesetzen bereits vorgesehenen Ausnahmen die wirtschaftlich besonders stark belastete getränkegeprägte ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Regelungen in § 7 Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG,BW) und § 2 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 Berliner Nichtraucherschutzgesetz (NRSG,BE) mit dem GG - Vereinbarkeit der Untersagung von gesetzlich in ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 ... Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; LNRSchG Baden-Württemberg § 7; ; NRSG Berlin § 2 Abs. 1 Nr. 8; ; NRSG Berlin § 4 Abs. 3; ; NRSG Berlin § 6 Abs. 2; ; NRSG Berlin § 7 Abs. 2

  • drschmel.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rauchverbot" erfolgreich

  • streifler.de

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rauchverbot" erfolgreich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LNRSchG Baden-Württemberg § 7; LNRSG Berlin § 2

  • rechtsportal.de

    LNRSchG Baden-Württemberg § 7 ; LNRSG Berlin § 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rauchverbot" erfolgreich

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig

  • rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Leitsatz)

    Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken

  • spiegel.de (Pressebericht, 30.07.2008)

    Rauchverbot: Überraschungserfolg für die Rauch-Rebellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot: Nichtraucherschutzgesetze verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.7.2008)

    Rauchverbote in kleinen Kneipen und Diskos gekippt // Länder müssen bis 2010 gerechte Neuregelung finden

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.07.2008)

    Grundsatzentscheidung: Wie das Rauchverbot die Verfassungsrichter ins Dilemma stürzt

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.06.2008)

    Rauchverbot: Rettung für die Szenekneipe

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 35 BVerfGG; § 7 LNRSchG BW; § 2 BerlNRSG; Art. 3 GG; Art. 12 GG; Art. 14 GG
    Folgerichtiger Nichtraucherschutz: Von Verfassungs wegen keine halben Sachen? (PD Prof. Dr. Matthias Cornils, Mainz; ZJS 2008, 660)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Entscheidungsanmerkung)

    Erfolgschancen einer Klage eines Passivrauchers, z. B. gegen die Tabakindustrie

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtraucherschutz im Gaststättengewerbe

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rauchverbot in Einraumgaststätten und Diskotheken

  • honsell.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wächter oder Herrscher - Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik (Prof. Dr. Heinrich Honsell; ZIP 2009, 1689)

Sonstiges (4)

  • ltsh.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • prewest.de PDF (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Senatsvorsitzender Papier: Einführung zur Urteilsverkündung im Verfahren "Rauchverbot"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 121, 317
  • NJW 2008, 2409
  • NJW 2008, 2420
  • NJW 2008, 2421
  • NVwZ 2008, 987 (Ls.)
  • NJ 2009, 22
  • DVBl 2008, 1110
  • DÖV 2009, 73
  • DÖV 2009, 81
 
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Wird zitiert von ... (611)Neu Zitiert selbst (65)

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
    Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 77, 84 ; 110, 141 ; 117, 163 ).

    Es genügt mithin bereits die Möglichkeit einer Zweckerreichung (vgl. BVerfGE 96, 10 ; 100, 313 ; 103, 293 ; 117, 163 ).

    (2) Da ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger einschränkendes Mittel nicht zur Verfügung steht, sind die gesetzlichen Rauchverbote auch erforderlich (vgl. BVerfGE 80, 1 ; 117, 163 ).

    Die Gesetzgeber durften daher auf der Grundlage des ihnen auch hier zukommenden Einschätzungs- und Prognosespielraums (vgl. BVerfGE 110, 141 ; 117, 163 ) davon ausgehen, dass bei einer den Gaststättenbetreibern überlassenen freien Entscheidung über die Ausrichtung ihrer Gaststätte als Raucher- oder Nichtraucherlokal mit Blick auf den erstrebten Gesundheitsschutz kein Angebot für Nichtraucher zur Verfügung stehen wird, das ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung in hinreichendem Maße Rechnung trägt.

    Da den Landesgesetzgebern für die Neuregelung mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, kann lediglich die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelungen mit dem Grundgesetz festgestellt werden (vgl. BVerfGE 117, 163 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
    Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 77, 84 ; 110, 141 ; 117, 163 ).

    Schon die Schwere der drohenden gesundheitlichen Schädigungen und das hohe Gewicht, das dem Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit in der Werteordnung des Grundgesetzes zukommt (vgl. BVerfGE 110, 141 ), sprechen dafür, selbst bei nicht völlig übereinstimmenden Positionen innerhalb der Wissenschaft eine ausreichende tatsächliche Grundlage für den Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch Passivrauchen als Gemeinwohlbelang anzuerkennen.

    Die Gesetzgeber durften daher auf der Grundlage des ihnen auch hier zukommenden Einschätzungs- und Prognosespielraums (vgl. BVerfGE 110, 141 ; 117, 163 ) davon ausgehen, dass bei einer den Gaststättenbetreibern überlassenen freien Entscheidung über die Ausrichtung ihrer Gaststätte als Raucher- oder Nichtraucherlokal mit Blick auf den erstrebten Gesundheitsschutz kein Angebot für Nichtraucher zur Verfügung stehen wird, das ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung in hinreichendem Maße Rechnung trägt.

    Dies gilt zunächst für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, dem in der Werteordnung des Grundgesetzes ein hohes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 110, 141 ).

    (2) Es ist Sache des Gesetzgebers, in Bezug auf den jeweiligen Lebensbereich darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (vgl. BVerfGE 110, 141 ; vgl. auch BVerfGE 111, 10 ).

  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
    1 BvR 3262/07 1 BvR 402/08 1 BvR 906/08 .

    - 1 BvR 906/08 -.

    - 1 BvR 3262/07 - - 1 BvR 402/08 - - 1 BvR 906/08 -.

    - 1 BvR 3262/07 - - 1 BvR 402/08 - - 1 BvR 906/08 -.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15516
BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 (https://dejure.org/2009,15516)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 (https://dejure.org/2009,15516)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 (https://dejure.org/2009,15516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Landesnichtraucherschutzgesetze (LNRSchG)

  • Judicialis

    RVG § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    RVG § 37 Abs. 2
    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 3262/07
    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren 1 BvR 906/08 auf 150.000 EUR (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt ( § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
    Auszug aus BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 3262/07
    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Verfahren 1 BvR 3262/07 und 1 BvR 402/08 auf jeweils 200.000 EUR (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt ( § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Verfahren 1 BvR 3262/07 und 1 BvR 402/08 auf jeweils 200.000 EUR (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt ( § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG ).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Verfahren 1 BvR 3262/07 und 1 BvR 402/08 auf jeweils 200.000 EUR (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt ( § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG ).
  • VerfGH Saarland, 17.08.2009 - Lv 6/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Verfahrens bzgl. einer

    Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Beschlüsse vom 14.1.2009 (1 BvR 3262/07; 1 BvR 402/08; 1 BvR 906/08) - angenommenen Gegenstandswerte von 150.000 Euro und 200.000 Euro können auf das vorlie- 3.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29768
BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08 (https://dejure.org/2009,29768)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 1 BvR 402/08 (https://dejure.org/2009,29768)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 1 BvR 402/08 (https://dejure.org/2009,29768)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    RVG § 37 Abs. 2
    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 3262/07

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08
    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Verfahren 1 BvR 3262/07 und 1 BvR 402/08 auf jeweils 200.000 EUR (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt ( § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG ).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08
    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren 1 BvR 906/08 auf 150.000 EUR (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt ( § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19

    Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz gleichheitswidrig

    Vielmehr belastet sie die Trägerinnen von Burkinis ohne zureichende sachliche Gründe stärker als vergleichbare andere Gruppen von Badegästen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 -, juris, Rn. 124), welche die städtischen Schwimmbäder mit Badebekleidung nutzen dürfen, die den Körper ebenfalls weitgehend bedeckt.
  • VG Hamburg, 12.03.2015 - 17 K 3507/14

    Zur Geltung der werktäglichen Arbeitszeitbegrenzung auf maximal zehn Stunden für

    Daher ist das Gleichheitsgrundrecht verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Urt. v. 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, Rauchverbot, Nichtraucherschutzgesetz, juris, Rn. 150).
  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 26-IV-08

    Verfassungsbeschwerden gegen § 2 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 3 Nr. 3 Sächsisches

    Da der Gesetzgeber die Freiheit der Gastwirte beschränkt, selbst darüber zu befinden, ob sie ihre Leistungen auch Tabak rauchenden Gästen anbieten wollen, sofern nicht die Ausnahme nach § 3 Nr. 3 SächsNSG eingreift, wird in das durch Art. 28 Abs. 1 SächsVerf garantierte Recht eingegriffen, die Bedingungen der Marktteilnahme eigenverantwortlich zu bestimmen, insbesondere Art und Qualität der angebotenen Güter und Leistungen selbst festzulegen und damit den Kreis der angesprochenen Interessenten selbst auszuwählen (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Der Bund hat diesbezüglich von einer ihm gegebenenfalls zustehenden Gesetzgebungskompetenz keinen oder zumindest keinen abschließenden Gebrauch gemacht (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08; BVerfGE 7, 377 [414]).

    Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren und eingeschlossen der besondere Gesundheitsschutz bei Minderjährigen gehört zu den legitimen Aufgaben des Staates und stellt ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, das Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Unter Berücksichtigung des ihm von Verfassungs wegen zustehenden Prognose- und Einschätzungsspielraums durfte er auf der Grundlage der in der Gesetzesbegründung (Drs. 4/8621) angegebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse - die der vorherrschenden Einschätzung in der Wissenschaft entsprechen - davon ausgehen, dass Tabakrauchbelästigungen in Gaststätten zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren für Gäste und Beschäftigte führen können, und diese Beurteilung des Gefährdungspotentials zur Grundlage für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit der Gastwirte machen (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Im Hinblick auf die unzulängliche Umsetzung freiwilliger Kooperationsmodelle in der Gastronomie begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber davon ausgegangen ist (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend vom 21. September 2007 - Drs. 4/9753), dass hierin kein gleich wirksames Mittel liegt, weil sich mit an die unternehmerische Entscheidungsfreiheit anknüpfenden Schutzkonzepten die angestrebte wirksame Vorbeugung von Gesundheitsgefahren nicht ausreichend verwirklichen lässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Die damit einhergehenden Umsatzrückgänge werden durch unterschiedliche Stellungnahmen belegt (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Vielmehr führt das vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungskonzept dazu, dass größere Gaststätten Rauchern wie Nichtrauchern gleichermaßen ihre Leistungen anbieten können, wohingegen kleine Gaststätten, wenn Nebenräume nicht verfügbar sind und auch nicht geschaffen werden können, erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund des Wegbleibens ihrer typischen Klientel hinnehmen müssen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Die gesetzliche Regelung verschärft so die Belastung kleiner Gaststätten, indem sie größeren Gaststätten, bei denen abgetrennte Raucherräume eingerichtet werden können, Vorteile im Wettbewerb um die Gäste verschafft (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 3 Nr. 3 SächsNSG berührt weder Art. 31 Abs. 1 SächsVerf noch Art. 32 Abs. 1 SächsVerf (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Eine Nichtigerklärung ist aber dann nicht angezeigt, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil von 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2008 - 10-IV-08
    Mit dieser gesetzgeberischen Zielsetzung und der hieran anknüpfenden Verhältnismäßigkeitsbeurteilung setzt sich der Beschwerdeführer zu 2) nicht auseinander (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Ebenso wenig erscheint es angesichts der im Tabakrauch enthaltenen toxischen und krebserzeugenden Substanzen unvertretbar, bereits geringen Schadstoffkonzentrationen ein erhebliches Gefährdungspotential beizumessen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08) und die vom Beschwerdeführer zu 1) angesprochene Einführung von Grenzwerten nicht als gleich geeignetes Mittel zu bewerten, um die nach § 1 SächsNSG verfolgten Schutzziele wirksam umzusetzen.

    Zunächst begegnet es angesichts der unzulänglichen Umsetzung freiwilliger Kooperationsmodelle in der Gastronomie keinen verfassungsrechtlichen Einwänden, soweit der Gesetzgeber davon ausgegangen ist (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend vom 21. September 2007 - Drs. 4/9753), dass sich mit einem an die unternehmerische Entscheidungsfreiheit anknüpfenden Schutzkonzept die angestrebte wirksame Vorbeugung von Gesundheitsgefahren nicht ausreichend verwirklichen lässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    Die Raucher werden hierbei nicht in unzulässiger Weise bevormundet; ihnen wird insbesondere kein Schutz vor Selbstgefährdung aufgedrängt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

    2. Die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 8 SächsNSG ist nicht an dem Eigentumsgrundrecht des Beschwerdeführers zu 1) aus Art. 31 Abs. 1 SächsVerf zu messen (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

  • BFH, 07.09.2021 - IX R 5/19

    Besteuerung einer Sportwettenbörse nach der Rechtslage 2012

    Insbesondere muss die eingreifende Norm durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 19.07.2000 - 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 197, unter C.I.; BVerfG-Urteile in BVerfGE 113, 128, unter B.I.1., und vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, BVerfGE 121, 317, unter B.I.1.b; zur Stufentheorie des BVerfG vgl. auch Scholz in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, Art. 12 Rz 335).
  • SG Leipzig, 16.06.2015 - S 24 AS 2264/14

    Kürzung des "Hartz IV"-Regelbedarfs um 100% wegen Pflichtverletzung eines

    Es ist daher eine intensivere, um Verhältnismäßigkeit bemühte Kontrolle vorzunehmen (BVerfG, Urteil vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).
  • BFH, 17.05.2021 - IX R 21/18

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil vom 17.05.2021 - IX R 20/18 - Keine

    Insbesondere muss die eingreifende Norm durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 19.07.2000 - 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 197, unter C.I.; BVerfG-Urteile in BVerfGE 113, 128, unter B.I.1., und vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, BVerfGE 121, 317, unter B.I.1.b; zur Stufentheorie des BVerfG vgl. auch Scholz in Maunz/Dürig, a.a.O., Art. 12 Rz 335).
  • VG Hamburg, 17.06.2020 - 15 E 2321/20

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers einer Shisha-Bar gegen das aus der

    Ungeachtet der Anforderungen, die sich unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG ergeben, können Eingriffe in die Berufsfreiheit nur dann Bestand haben, wenn sie auch sonst in jeder Hinsicht verfassungsmäßig sind und insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, juris Rn. 149).

    (1) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, juris Rn. 150, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09

    Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von

    vgl. zu alledem BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 -, NJW 2008, 2409, m. w. N.; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 13 B 1885/08 -, a. a. O.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08

    Verfassungsrechtliche Qualifizierung des Passivrauchens als Gefahr für die

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 30.07.2008 die mit den vorliegend angegriffenen Regelungen weitgehend inhaltsgleichen Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetze des Landes Berlin und des Landes Baden-Württemberg insoweit für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, als für Einraumgaststätten und Diskotheken ein absolutes Rauchverbot besteht, weil dadurch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss begründet werde, der mit den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, ww.bverfg.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html).
  • VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13

    Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes

  • VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21

    Coronapandemie: Erfolgloser Eilantrag einer Fahrschule gegen Untersagung der

  • VG Hamburg, 08.12.2020 - 15 E 4706/20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte gegen die aus der

  • VG Berlin, 16.06.2010 - 26 A 205.08

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

  • VG Hamburg, 15.12.2016 - 1 K 2112/16

    Angabe der Fehlzeiten eines Schülers im Abschlusszeugnis einer Fachschule

  • VerfGH Saarland, 17.08.2009 - Lv 6/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Verfahrens bzgl. einer

  • VG Hannover, 15.07.2008 - 7 B 2973/08

    Zusicherung der Berücksichtigung einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bei

  • VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Möbelhauses gegen die aus der Corona-Verordnung

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