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   BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65   

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https://dejure.org/1969,39
BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 (https://dejure.org/1969,39)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 (https://dejure.org/1969,39)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 (https://dejure.org/1969,39)
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Leipziger Volkszeitung

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Informationsfreiheit

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Leipziger Volkszeitung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der allgemein zugänglichen Informationsquelle - Güterabwägung zwischen Informationsfreiheit und Verfassungsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Informationsfreiheit - Meinungs- und Pressefreiheit - Informationsquelle - Aktives Handeln zur Informationsverschaffung - Schlichte Entgegennahme von Informationen - Verfassungsgefährdung - Abwehrende Strafvorschriften - Güterabwägung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 71
  • NJW 1970, 235
  • MDR 1970, 391
  • DVBl 1970, 141
  • DÖV 1970, 49
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Diese Vorschriften als allgemeine, das Grundrecht im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG beschränkende Gesetze müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der Informationsfreiheit gesehen und so ausgelegt werden, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf jeden Fall gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 25, 44 [55]).

    Das Grundrecht der Informationsfreiheit ist wie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]).

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Bei einer derartigen unmittelbaren Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts der verbotenen KPD ist die Beschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit wegen der organisationsfördernden Wirkung zulässig und die Anwendung der Strafvorschriften insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 25, 44 [55 ff.]).

    Diese Vorschriften als allgemeine, das Grundrecht im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG beschränkende Gesetze müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der Informationsfreiheit gesehen und so ausgelegt werden, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf jeden Fall gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 25, 44 [55]).

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Bei aller zulässigen Schärfe im öffentlichen Meinungskampf kann doch die Art des Angriffs nicht mehr zu tolerierende Wirkungen auslösen (vgl. auch BVerfGE 4, 352 [355 ff.] zur Verfassungsmäßigkeit von § 187 a StGB [Ehrenschutz von Politikern]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Daneben kommt Art. 2 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 11, 234 [238]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Schließlich trägt eine freie Presse dazu bei, durch umfassende Informationen den Bürgern die Aufgabe zu erleichtern, sich Meinungen zu bilden und politische Entscheidungen zu treffen (BVerfGE 20, 162 [174]).
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    d) Sollte das Landgericht bei der Abwägung einen Vorrang der jedem Bürger zustehenden Informationsfreiheit nicht feststellen können, wird es zusätzlich zu prüfen haben, ob nicht ein spezielles berechtigtes Informationsinteresse Einzelner (vgl. etwa BGHSt 19, 245 [256]) gebietet, zu ihren Gunsten die sich auf alle Exemplare der Zeitung beziehende Einziehung zu beschränken, zumal trotz Vorliegens der Voraussetzungen die Einziehung nach dem Ermessen der Gerichte auch ganz unterbleiben kann.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Die noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderliche Beschwer (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]) liegt auch jetzt noch vor, weil der Beschwerdeführer die an ihn gerichtete Zeitungssendung bis heute nicht erhalten hat.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Da der Beschwerdeführer die Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs erstmals nach Fristablauf erhoben hat, kann dieser Sachverhalt nicht mehr zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht werden (BVerfGE 18, 85 [89]).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Damit war die Rechtslage so zweifelhaft, daß dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden konnte, einen der als möglich erörterten Rechtsbehelfe zu ergreifen (vgl. BVerfGE 17, 252 [257]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
    Dieser Vortrag reicht für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aus (vgl. BVerfGE 19, 206 [215]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Deshalb hat dieses Gericht bei der Beurteilung von Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausstrahlungswirkungen auf Interessenkonflikte sich in ständiger Rechtsprechung nicht auf eine abstrakte Aussage beschränkt, sondern sich für befugt erachtet, Würdigungen von Zivil- und Strafgerichten durch eigene Wertungen zu ersetzen, wenn diese Gerichte die Ausstrahlungswirkungen von Grundrechten verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [207]; 12, 113 [126 ff.]; 18, 85 [93 ff.]; 21, 209 [216]; 24, 278 [281 ff.]; 25, 28 [35]; 25, 309 [312]; 27, 71 [79 ff.]; 27, 104 [109 f.]; 28, 55 [63 f.]).

    Für die Ausnutzung dieses Spielraums muß es unter anderem darauf ankommen, wieweit das betreffende Grundrecht wesentliche Voraussetzungen der freiheitlichen Existenz und Betätigung des Einzelnen schützt, die das Essentiale des Menschenbildes der Verfassung und ihrer darauf ausgerichteten Staatsordnung ausmachen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 10, 118 [121]; 10, 302 [322]; 20, 162 [174 f.]; 27, 71 [81 f.]).

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Der Aspekt des Auswählenkönnens ist der Grundtatbestand jeder Information (vgl. BVerfGE 27, 71 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 90, 27 ; stRspr).
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