Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.04.1969

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69   

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BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 1
  • NJW 1971, 2259
  • MDR 1972, 26
  • DB 1971, 2205
  • DÖV 1972, 49
 
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Wird zitiert von ... (122)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Regelmäßig liegt es nicht im Ermessen des Gesetzgebers, ob er sich zu Übergangsregelungen entschließt; sofern das Gesetz nicht akute Mißstände in der Berufswelt unterbinden soll, steht dem Gesetzgeber lediglich die Ausgestaltung der Übergangsregelung frei (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 68, 272 ).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    a) Soweit die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 20. Dezember 2004 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird, ist das Begehren des Beschwerdeführers von untergeordneter Bedeutung, so dass ihm gemäß § 34 a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 32, 1 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Er muß daher nicht nur willkürfrei handeln (BVerfGE 13, 97 >106<), sondern auch die für dieses Grundrecht geltenden besonderen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten (BVerfGE 25, 236 >247 f.<; 75, 246 >267<) und das schutzwürdige Vertrauen der in überkommenen Berufen Tätigen berücksichtigen (BVerfGE 32, 1 >22 f.<).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69   

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https://dejure.org/1969,468
BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 (https://dejure.org/1969,468)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 (https://dejure.org/1969,468)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1969 - 1 BvR 47/69 (https://dejure.org/1969,468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts pharmazeutisch-technischen Assistenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 367
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68

    Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69
    Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 24, 27 (31) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

    Sie können vielmehr im bisherigen beruflichen Tätigkeitsbereich verbleiben und sind nicht zum Erwerb grundlegend neuer Kenntnisse und Fähigkeiten gezwungen; auch das auf ihrem beruflichen Lebensweg erworbene Wissen und die spezifischen Berufserfahrungen können sie weiterhin verwerten (vgl. BVerfGE 25, 367 ).
  • BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von

    Die Beschwerdeführerin müsste daher die bisher ihre Lebensgrundlage bildende Tätigkeit bis zu der Entscheidung in der Hauptsache nicht vollständig aufgeben und wäre innerhalb dieses Zeitraums auch nicht zum Aufbau einer neuen, auf anderen beruflichen Voraussetzungen beruhenden Existenz gezwungen (vgl. dazu BVerfGE 25, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03

    Kein drohender schwerer Nachteil durch zivilrechtliche Verurteilung auf Erteilung

    Insbesondere ist dabei auf Seiten der Beschwerdeführerin zu prüfen, ob ihr ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Nachteil entstünde, wenn sich die angefochtenen Entscheidungen als verfassungswidrig erweisen sollten (vgl. BVerfGE 25, 367 ; 29, 179 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch als offensichtlich unbegründet bzw. als offensichtlich begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OEufach0000000005, Beschluss vom 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 [370]).

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wieder gut zu machenden Schaden handeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.01.2013 - 1 NE 12.2151 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2010 - 2 Es 2/09.N -, zitiert nach juris; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 [370]).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 4 M 95/11

    Beauftragung eines privaten Dritten durch eine amtsangehörige Gemeinde mit

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch als offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wieder gut zu machenden Schaden handeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08

    Einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung von Satzungen im Zusammenhang mit

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wieder gut zu machenden Schaden handeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

    Das gilt auch dann, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 20, 363 f.; 24, 27; 25, 367; 29, 120 (123); 29, 179 (181 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); ebenso VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30. Juli 1969, AS Bd. 25, 303 = VRspr.

    Der Staatsgerichtshof kann daher bei seiner Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung nur die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Verfügung nicht erginge, die Grundrechtsklage in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Verfügung erlassen würde, der Grundrechtsklage in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 12, 276 (279) m. w. N.; 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 18, 157 (158 f.); 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 13. April 1972 - VGH 1-3/72 -).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen Anpassungsgesetzes

    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 4 M 167/13

    Erneutes Inlaufsetzen der Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO nur bei mit

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2013 - 4 M 149/13

    Erneutes Inlaufsetzen der Antragsfrist bei Änderungen oder Neuregelungen einer

    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 301/04

    Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Ämterneubildung, Amt, Auflösung,

  • BVerwG, 06.10.1975 - 2 B 13.75
  • BVerfG, 10.11.1970 - 1 BvR 398/70

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen

  • BVerfG, 22.05.1972 - 1 BvQ 2/72

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Sowjetischen

  • BVerfG, 31.05.1972 - 1 BvR 249/72

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Polnischen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2005 - 4 M 332/04

    Neugestaltung der kommunalen Ämterstruktur im Land Mecklenburg-Vorpommern;

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