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   BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64   

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BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64 (https://dejure.org/1964,37)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64 (https://dejure.org/1964,37)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64 (https://dejure.org/1964,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Rückstellung für Pensionszusagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 224
  • NJW 1965, 243
  • DB 1965, 15
  • DÖV 1965, 271
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, er habe mit dieser Rechtsanwendung gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfGE 4, 1 [7]), da er ohne genügende Unterlagen eine "aus dem Wirtschaftsleben gewonnene Erfahrung", daß Pensionen so gut wie nie bezahlt würden, festgestellt und dann von den Beschwerdeführerinnen einen unmöglichen, jedenfalls unzumutbaren Gegenbeweis gegen diesen anfechtbaren Erfahrungssatz gefordert habe.

    Daß die Rechtsprechung bei der Beurteilung solcher neuen Tatbestände nicht schon von Anfang an volle Klarheit erreicht hat, ist verständlich und begründet noch nicht den Vorwurf der Willkür im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Die Verfassungsbeschwerde gegen die erneute Entscheidung des Finanzgerichts ist vor Erschöpfung des Rechtswegs zuzulassen; soweit es die hier in Frage kommende Sach- und Rechtslage betrifft, ist nach der gefestigten neueren einheitlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kein von dieser Rechtsprechung abweichendes Erkenntnis zu erwarten (BVerfGE 9, 3 [7 ff.]).

    Der Bundesfinanzhof hat sich auch nicht unter Überschreitung seiner richterlichen Kompetenz über die Grenzen der Auslegung hinweggesetzt und durch den daraus folgenden ungerechtfertigten steuerlichen Eingriff die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit verletzt (vgl. BVerfGE 9, 3 [11]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der von den Beschwerdeführerinnen zur Stützung ihrer Ansicht herangezogenen Entscheidung zum Gewerbesteuerrecht § 8 Ziff. 6 GewStG für nichtig erklärt (BVerfGE 13, 331), weil der mit dieser Vorschrift verbundene Durchgriff auf die Verhältnisse der "wesentlich beteiligten" Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht durch überzeugende Gründe gerechtfertigt gewesen und daher die durch Art. 3 Abs. 1 GG gewährleistete Steuergerechtigkeit verletzt worden sei.

    Um typische Durchgriffe handelt es sich auch, wenn der Zweck einer Norm ohne Durchgriff nicht erreicht werden könnte (BVerfGE 13, 331 [340]).

  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Seit dem Jahre 1959 haben der Bundesfinanzhof (I 11/58 S vom 5. Mai 1959 und I 4/59 S vom 4. August 1959 = BStBl. 1959 III, 369 und 374) und ihm folgend die Finanzgerichte und die Verwaltungspraxis in der Regel Rückstellungen bei Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer von Einmann-Gesellschaften nicht mehr zugelassen; derselbe Grundsatz wurde befolgt gegenüber solchen Kapitalgesellschaften, die von dem Gesellschafter-Geschäftsführer infolge seiner Beteiligung an der Gesellschaft beherrscht wurden, d. h. von solchen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % des Kapitals beteiligt ist.

    Der Bundesfinanzhof und ihm folgend das Finanzgericht München haben unter Verweisung auf die beiden Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofs (I 11/58 S vom 5. Mai 1959 und I 4/59 S vom 4. August 1959 = BStBl. 1959 III, 369 und 374) ausgeführt, Rückstellungen wegen der Pensionszusagen an die Gesellschafter-Geschäftsführer, und zwar sowohl für die Altersversorgung als auch für die Versorgung bei Arbeitsunfähigkeit, könnten nur anerkannt werden, wenn rechtlich und wirtschaftlich eine ernsthafte Bindung der Beschwerdeführerinnen vorliege, auf Grund deren mit einer späteren Inanspruchnahme durch die Begünstigten zu rechnen sei.

  • BFH, 29.03.1960 - I 156/59
    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    a) Aus der großen Zahl von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ergibt sich folgendes Bild (BFH BStBl. 1959 III, 369 und 374; 1962 III, 138, 399, 402; 1963 III, 23, 98, 339; 1964 III, 163; BB 1960, 1088; Betrieb 1960, 656; 1963, 949; 1964, 16):.
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55

    Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59

    Bilanzierung von Pensionsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage, so stehen ihm nach handelsrechtlichen (vgl. BGHZ 34, 324) und steuerrechtlichen Grundsätzen (Brönner, Die Bilanz nach Handels- und Steuerrecht, 6. Aufl., S. 563) zwei Wege für die bilanzmäßige Behandlung offen.
  • BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56

    "Strohmann" bei der Gründung einer GmbH

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53

    Aufrechnung mit Rüstungsforderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • RG, 21.10.1921 - II 113/21

    Gesellschaft m. b. H. Eigener Geschäftsanteil

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Das Bundesverfassungsgericht habe aus der im Steuerrecht gebräuchlichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in mehreren Entscheidungen einen hinreichenden Grund hergeleitet, um verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, dass die Besteuerung nach wirtschaftlichen Kriterien und damit gegebenenfalls abweichend von den zugrunde liegenden bürgerlich-rechtlichen Gegebenheiten ausgestaltet werde, obschon letztere nach der getroffenen Belastungsentscheidung des Steuergesetzgebers an sich hätten maßgeblich sein sollen (BVerfGE 13, 318 ; 18, 224 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Das Bundesverfassungsgericht hat sie stets anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243 f.]; 13, 153 [164]; 18, 224 [237 ff.]; 25, 167 [183]).
  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Umgekehrt kann dann, wenn in einem Rechtsgebiet (hier dem Steuerrecht) grundsätzlich an die bürgerlich-rechtliche Ausgestaltung angeknüpft wird, selbst durch Gesetz nur ausnahmsweise ein "Durchgriff" auf Tatbestände im Kreis oder in der Person der Gesellschafter erfolgen und damit die mit ihrer rechtlichen Selbstständigkeit unvermeidlich verbundene eigene und einheitliche Vermögens- und Erfolgsrechnung der juristischen Person durchbrochen werden (vgl BVerfG vom 24. Januar 1962, 1 BvR 845/58, BVerfGE 13, 331, 340 f, zu ausnahmsweise gerechtfertigten Ausnahmen vgl andererseits BVerfG vom 11. November 1964, 1 BvR 216/64, BVerfGE 18, 224).
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