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   BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01   

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https://dejure.org/2006,700
BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01 (https://dejure.org/2006,700)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2006 - 1 BvR 507/01 (https://dejure.org/2006,700)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 1 BvR 507/01 (https://dejure.org/2006,700)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen II

  • Telemedicus

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen II

  • aufrecht.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Luftbildaufnahmen von Prominentenanwesen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hubschrauberfotos von Wohnhäusern Prominenter

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Veröffentlichung von Abbildungen privater Anwesen prominenter Personen; Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Behauptung der Verletzung der Pressefreiheit; Allgemeines Persönlichkeitsrecht als Schranke der Pressefreiheit; Verletzung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Persönlichkeitsschutz bei der Verbreitung von Luftaufnahmen der Anwesen Prominenter

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbreitung von Luftaufnahmen der Anwesen Prominenter verletzt Persönlichkeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 53
  • NJW 2006, 2836
  • ZUM 2006, 631
  • afp 2006, 347
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit sind hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 34, 269; 93, 266; 101, 361).

    Dass die Verbreitung der Bilder Unterhaltungszwecken dient, lässt sie nicht aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 101, 361 ).

    Vorausgesetzt ist, dass der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Auf diese von den Fachgerichten üblicherweise herangezogenen, vom Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandeten Rechtsfiguren kann eine Entscheidung nur gestützt werden, wenn zusätzlich eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten am Persönlichkeitsschutz im Zuge der konkreten Rechtsanwendung erfolgt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Dabei durften sie berücksichtigen, dass durch die Veröffentlichung ungeachtet des Interesses eines breiten Publikums an solchen Bildern lediglich private Angelegenheiten ausgebreitet wurden, um die Neugier zu befriedigen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Der Persönlichkeitsschutz hätte allerdings eventuell dann zurücktreten müssen, wenn der Betroffene seine Wohn- und Lebensverhältnisse durch eigene Veröffentlichungen einem breiten Publikum bekannt gemacht hätte (vgl. BGH, NJW 2004, S. 762 ).

    Vorliegend bedarf keiner Entscheidung, ob das Veröffentlichungsinteresse überwiegen würde, wenn auf die Wegbeschreibung verzichtet worden wäre (bejahend BGH, NJW 2004, S. 762 ff. in einem Fall, in dem der Betroffene aber, anders als vorliegend, seine Wohnverhältnisse selbst durch eigene Veröffentlichungen einem breiten Publikum bekannt gemacht hatte).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Eine auf die Unterlassung einer konkreten Persönlichkeitsverletzung zielende gerichtliche Entscheidung steht der behördlichen Vorprüfung oder Genehmigung des Inhalts einer Veröffentlichung nicht gleich (zum Zensurverbot vgl. BVerfGE 33, 52 ).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Dementsprechend verneinen die Fachgerichte eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergibt, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liegt (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2251 ; OLG Brandenburg, NJW 1999, S. 3339 ; OLG Bremen, NJW 1987, S. 1420 ; OLG Celle, MDR 1980, S. 311).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit sind hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 34, 269; 93, 266; 101, 361).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Dementsprechend verneinen die Fachgerichte eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergibt, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liegt (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2251 ; OLG Brandenburg, NJW 1999, S. 3339 ; OLG Bremen, NJW 1987, S. 1420 ; OLG Celle, MDR 1980, S. 311).
  • KG, 05.05.2000 - 9 U 555/00

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung von Luftbildaufnahmen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Dieses verwies zur Begründung auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung sowie der einer früheren im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in einer anderen Sache ergangenen eigenen Entscheidung (KG, ZUM 2001, S. 236).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit sind hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 34, 269; 93, 266; 101, 361).
  • OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86

    Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung;

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Dementsprechend verneinen die Fachgerichte eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergibt, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liegt (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2251 ; OLG Brandenburg, NJW 1999, S. 3339 ; OLG Bremen, NJW 1987, S. 1420 ; OLG Celle, MDR 1980, S. 311).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
    Dass die Verbreitung der Bilder Unterhaltungszwecken dient, lässt sie nicht aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 101, 361 ).
  • OLG Celle, 28.09.1979 - 13 U 86/79

    Wenn Mieter einen Balkon fotografieren ...

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).

    Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).

    Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06

    Prominentenfotos III - Fussballspieler

    Auch durch unterhaltende Beiträge kann Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 - mit Anmerkung v. Gerlach JZ 2004, 625 - und vom 6. März 2007 - VI ZR 51/06 - aaO, 1978; BVerfGE 101, 361, 389 f.; BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837).
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