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   BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08   

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BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08 (https://dejure.org/2008,7702)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 1 BvR 519/08 (https://dejure.org/2008,7702)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 1 BvR 519/08 (https://dejure.org/2008,7702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 3 GG; § 111b Abs. 1 StPO; § 74d Abs. 1 StGB; § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 130 StGB; § 185 StGB; § 193 StGB; § 24 StPO
    Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit (Presseveröffentlichung); böswillige Verächtlichmachung des Staates (Abgrenzung zur Systemkritik); Beleidigung (Bezeichnung des Oberstaatsanwalts als "Systemling"); Kunstfreiheit (Karikatur); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG sowie von Art 5 Abs 3 GG durch Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Zeitschrift wegen des Verdachts von Straftaten gem § 90a Abs 1 Nr 1 StGB, § 130 StGB sowie § 185 StGB - insb unzureichende Prüfung von Deutungsalternativen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angeordnete Beschlagnahme sämtlicher Exemplare der Jugendzeitschrift "perplex"; Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Zeitschrift als Eingriff in die Meinungsfreiheit und in die ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; StGB § 90a
    Berücksichtgigung der Meinungsfreiheit bei der Auslegung von Staatsschutznormen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    (1) Die Meinungsfreiheit erfordert auf den Stufen der Normauslegung und Normanwendung eine Abwägung zwischen der Bedeutung einerseits der Meinungsfreiheit und andererseits des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt werden soll (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer repressiven Sanktion führende Bedeutung zugrundelegt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; 114, 339 ).

    Bei der Auslegung und Anwendung insbesondere des im Ausgangsverfahren herangezogenen § 90a StGB als einer Staatsschutznorm ist besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ).

    Insofern hätte das Landgericht zumindest erwägen müssen, ob es sich um eine Äußerung zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt, für deren Zulässigkeit eine Vermutung streitet (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Insoweit geht die Kunstfreiheit der Meinungsfreiheit als speziellere Norm vor (vgl. BVerfGE 75, 369 ).

    Insbesondere bei Kunstwerken mit satirischem und karikierendem Gehalt erfordert die rechtliche Beurteilung eine Ermittlung des Aussagekerns des Kunstwerks, damit sodann der Aussagekern und seine Einkleidung gesondert daraufhin überprüft werden können, ob sie eine Kundgabe der Missachtung gegenüber der karikierten Person enthalten (vgl. BVerfGE 75, 369 ).

  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Dementsprechend kann in der bloßen Aufforderung zu einer - gewaltfreien - Beseitigung der bestehenden staatlichen Ordnung und zu deren Ersetzung durch ein anderes politisches System noch kein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne des § 90a StGB gesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01 -, NStZ 2002, S. 592 ; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02 -, NStZ 2003, S. 145 ; vgl. ferner BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 ; Hörnle, Grob anstößiges Verhalten, 2005, S. 261 ff.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Das Landgericht durfte zum einen nicht offenlassen, an welchem der Tatbestände des § 130 StGB es die zitierten Äußerungen misst, da die unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, S. 660 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, unter II 2 b).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer repressiven Sanktion führende Bedeutung zugrundelegt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    (2) Kommt es zu einem Konflikt zwischen der Kunstfreiheit und dem durch § 185 StGB strafrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht, so erfordert die Kunstfreiheit eine Interpretation des betroffenen Kunstwerks, die den spezifischen Wirkungsbedingungen von Kunst Rechnung trägt (vgl. zu literarischen Werken BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, NJW 2008, S. 39 ).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Dasselbe gilt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer repressiven Sanktion führende Bedeutung zugrundelegt, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
    Das Landgericht durfte zum einen nicht offenlassen, an welchem der Tatbestände des § 130 StGB es die zitierten Äußerungen misst, da die unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, S. 660 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, unter II 2 b).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

  • BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01

    Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Allgemeinen sowie im Bereich von § 90a StGB im Besonderen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. allgemein zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 47, 198 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2008 - 1 BvR 519/08 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908).
  • BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18

    Schwere Verunglimpfung des Staates (Kunstfreiheit; werkgerechte Interpretation;

    Eine Herabwürdigung von Staatsorganen, einzelnen Politikern oder der Verwaltung reicht zur Erfüllung des Tatbestandes grundsätzlich nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 BvR 519/08, juris Rn. 50; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 18. August 2000 - 3 StR 433/99, NStZ 2000, 643 f.; vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592 Rn. 8).
  • VG Köln, 23.03.2010 - 22 K 181/08

    Meinungsfreiheit und Jugendschutz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Prozessbevollmächtigten des Klägers zum vorliegenden Verfahren eingereichten Beschluss den Bundesverfassungsgerichts vom 9.07.2008 - 1 BvR 519/08 -.
  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines

    Insbesondere bei Kunstwerken mit satirischem und karikierendem Gehalt erfordert die rechtliche Beurteilung sodann eine Ermittlung des Aussagekerns des Kunstwerks, damit sodann der Aussagekern und seine Einkleidung gesondert daraufhin überprüft werden können, ob sie Eingriffe in die Rechte der karikierten Person enthalten (vgl. BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08, Rz. 45).
  • VG Köln, 11.10.2011 - 22 K 3221/09

    Rechtmäßigkeit der Indizierung von Büchern der Reihe "Stahlfront"

    BVerfG: Beschluss vom 09.07.2008 - 1 BvR 519/08 -, zit. nach juris; Beschluss vom 03.06.1987, - 1 BvR 313/85 -, BVerfGE 75, 369 "Strauß-Karikatur", m.w.N.
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