Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.04.2006

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   BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06   

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https://dejure.org/2008,2723
BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06 (https://dejure.org/2008,2723)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2008 - 1 BvR 547/06 (https://dejure.org/2008,2723)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 (https://dejure.org/2008,2723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen Vater in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - fortbestehendes Rechtsschutzinteresse nach Erledigung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Dauer eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens; Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Falle der Erledigung des eigentlichen Rechtsschutzanliegens des Beschwerdeführers in der Hauptsache im Verlauf des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; RVG § 14 Abs. 1; ; RVG § 37 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2258
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 ) und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ).

    In umgangsrechtlichen Verfahren ist bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch als angemessen erachtet werden kann, zu berücksichtigen, dass jede Verfahrensverzögerung wegen einer eintretenden Entfremdung häufig rein faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung führt (BVerfG, NJW 1997, S. 2811 ).

  • OLG Frankfurt, 31.01.2006 - 3 WF 295/05
    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2006 - 3 WF 295/05 -,.

    Die Dauer des Verfahrens - 14 F 302/06 UG - vor dem Amtsgericht Königstein sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2006 - 3 WF 295/05 - haben den Beschwerdeführer in seinem durch Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzt.

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu berücksichtigen (BVerfGK 2, 140 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, NJW 2001, S. 961 f.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    a) Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ), wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (BVerfGE 91, 125 ; 99, 129 ) oder wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu berücksichtigen (BVerfGK 2, 140 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, NJW 2001, S. 961 f.).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    a) Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ), wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (BVerfGE 91, 125 ; 99, 129 ) oder wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 ) und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    a) Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ), wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (BVerfGE 91, 125 ; 99, 129 ) oder wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    a) Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ), wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (BVerfGE 91, 125 ; 99, 129 ) oder wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht (BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
    Eine existentielle Betroffenheit des Beschwerdeführers kann sich vor allem aus dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung oder seiner aus ihr folgenden Belastung ergeben (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    In umgangsrechtlichen Verfahren ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass mit jeder Verfahrensverzögerung eine Entfremdung zwischen dem Umgang begehrenden Elternteil und dem betroffenen Kind fortschreitet (vgl. BVerfGK 2, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, S. 2258 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10

    Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt

    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim

    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).

  • OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 17 WF 31/17

    Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen: Beschleunigungsrüge des Kindesvaters

    Das Bundesverfassungsgericht sah den Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz wegen einer unangemessenen Verfahrensdauer in einem Fall verletzt, in dem das Amtsgericht 17 Monate lang nicht über einen Eilantrag und auch in der Hauptsache zwei Jahre nach Antragseingang und drei Monate nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens keine Entscheidung getroffen hatte (BVerfG, FamRZ 2008, 2258).
  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGK 17, 512 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen

    Das Rechtsstaatsprinzip fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls, insbesondere auch der Natur des Verfahrens und der Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer auf die Beteiligten (Beschluss vom 18. Februar 2010 - VfGBbg 47/09-, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, a.a.O.).

    Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist bei der Beurteilung, welche Verfahrendsauer noch als angemessen erachtet werden kann, zu berücksichtigen, dass jede Verfahrensverzögerung wegen einer eintretenden Entfremdung häufig rein faktisch zu einer (Vor-)-Entscheidung führt, zumal sich das kindliche Zeitempfinden von dem eines Erwachsenen unterscheidet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 - FamRZ 2008, 2258).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Be stehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beein trächtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgen schweren Grundrechtsverstoßes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 -, juris, Rn. 9 ff., vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, 2258 = juris, Rn. 28, vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, FamRZ 2018, 1761 = juris, Rn. 6, und vom 18. November 2018 - 1 BvR 1481/18 -, FamRZ 2019, 534 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und

    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 06.09.2019 - 1 BvR 1763/18

    Keine generelle Pflicht zur "maximalen Verfahrensbeschleunigung" in Umgangssachen

    In Umgangssachen ist dabei die Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf besonders zu beachten (vgl. BVerfGK 2, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, Rn. 30; jeweils m.w.N.).

    Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, jegliche Verfahrensverzögerung zu vermeiden, kann sich aber nur aufgrund besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls ergeben (vgl. BVerfGK 2, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, Rn. 30; jeweils m.w.N.; EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 21. April 2011, Nr. 41599/09, § 46; Afflerbach v. Deutschland, Urteil vom 24. Juni 2010, Nr. 39444/08, § 59).

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11

    Umgangsverfahren: Unzumutbare Verfahrensverzögerung bei Anforderung eines

  • OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09

    Außerordentlicher Rechtsbehelf: Untätigkeitsbeschwerde bei unzumutbarer

  • OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 4 WF 112/09

    Umgangsregelungsverfahren: Untätigkeitsbeschwerde gegen eine Terminsverlegung

  • OLG Schleswig, 18.01.2011 - 10 WF 3/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Terminierung innerhalb der

  • OLG Brandenburg, 18.04.2017 - 9 WF 88/17

    Kindschaftssache: Beschleunigungsrüge bei einer Verfahrensdauer von 4 Monaten

  • LG Frankfurt/Oder, 28.07.2010 - 6a T 40/10

    Untätigkeitsbeschwerde gegen das Gericht wegen unzumutbarer Verzögerung der

  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09

    Fortsetzungsfeststellungsgesuch gegen eine erfüllte Zwischenverfügung

  • OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08

    Untätigkeitsbeschwerde: Verfahrensförderungspflicht im Zusammenhang mit der

  • OLG Brandenburg, 06.01.2012 - 13 WF 235/11
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.04.2006 - 1 BvR 547/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81539
BVerfG, 24.04.2006 - 1 BvR 547/06 (https://dejure.org/2006,81539)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.2006 - 1 BvR 547/06 (https://dejure.org/2006,81539)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 2006 - 1 BvR 547/06 (https://dejure.org/2006,81539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2011 - VfGBbg 25/10

    Einstweilige Anordnung; Prozesskostenhilfe; Subsidiarität

    Hier sind die Umstände des Einzelfalls, Möglichkeiten und Umfang etwaiger Umgangskontakte unter Berücksichtigung des Kindeswohls vorrangig zu klären (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. April 2006 - 1 BvR 547/06 - zitiert nach juris ).
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