Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.03.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05   

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BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,15180)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,15180)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,15180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung eines Anspruchs auf vorläufige Zuteilung außerkapazitärer Studienplätze bei Antragstellung erst nach Ablauf der Vorlesungszeit des Semesters, für welches ein Studienplatz begehrt wird - damit auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Denn es ist aus verfahrensrechtlicher Sicht unerheblich, dass die Entscheidung des Gerichts über die Verteilung von Restkapazitäten eines Semesters erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Vorlesungsbetrieb dieses Semester beendet ist (vgl. BVerfGE 39, 258 [274]).

    aa) Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welchem Zeitpunkt ein Antragsteller ein Recht auf vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazitäten geltend machen kann, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die vorrangig durch die Fachgerichte zu klären ist (vgl. BVerfGE 39, 258 [274]).

    Für die Zulassung trotz des zwischenzeitlich abgeschlossenen Semesters spricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Erwägung, dass die effektive Durchsetzung eines verfassungsmäßig gewährleisteten, in seiner Verwirklichung aber - wie hier - situationsabhängigen Rechts nicht darunter leiden darf, dass sich die Verhältnisse während der unvermeidlichen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachteil des Rechtsuchenden verschlechtern (vgl. BVerfGE 39, 258 [275 f.]).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Der absolute numerus clausus für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung ist als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, der einer objektiven Zulassungsvoraussetzung gleichkommt, nur dann verfassungsgemäß, wenn er in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird und wenn Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber erfolgen (vgl. BVerfGE 33, 303 [337 f.]).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung die Eilentscheidung selbst betrifft und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zureichend ausgeräumt werden könnte (vgl. BVerfGE 69, 233 [241]; - 79, 275 [278 f.]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Ihre Beantwortung durch das Oberverwaltungsgericht kann vom Bundesverfassungsgericht daher nur im Hinblick darauf untersucht werden, ob sie Auslegungsfehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 85, 248 [257 f.]).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Materiell-rechtliche Voraussetzung für umfassenden Rechtsschutz ist das Vorhandensein eines schützenswerten Rechts; denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht selbst Rechte, sondern setzt zu schützende Rechte voraus (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]).
  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03

    Einbeziehung der Beschwerdeführerin in die noch ausstehenden Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dabei einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 109/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 89/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung die Eilentscheidung selbst betrifft und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zureichend ausgeräumt werden könnte (vgl. BVerfGE 69, 233 [241]; - 79, 275 [278 f.]).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

    Der absolute numerus clausus für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung ist als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, der einer objektiven Zulassungsvoraussetzung gleichkommt, nur dann verfassungsgemäß, wenn er in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird und wenn Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden von ihnen stattfinden (grundlegend: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 a.a.O. S. 337 f.; zusammenfassend Kammerbeschluss vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 - juris Rn. 15).

    Das verfassungsrechtlich untragbare Ergebnis, dass nicht ausgewiesene Studienplätze auch tatsächlich nicht besetzt werden, droht insbesondere dann, wenn eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Kapazitätsfestsetzungen mangels einer ausreichenden Zahl von Rechtsschutz suchenden Studienplatzbewerbern nicht in dem erforderlichen Umfang stattfinden kann (BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/74 u.a. - a.a.O. S. 276 sowie Kammerbeschluss vom 21. Juli 2005 a.a.O. Rn. 20).

    Diese Verfassungsnorm gewährt nicht selbst Rechte, sondern setzt zu schützende Rechte voraus (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 , Kammerbeschluss vom 21. Juli 2005 a.a.O. Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 12 A 1262/14

    Zurverfügungstellung einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung als

    - 1 BvF 1/85 u. a. -, juris Rn. 463 (Rundfunkrecht); Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 -, juris Rn. 15 (Hochschulzulassungsrecht), und vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, juris Rn. 12 ff. (Presserecht); BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - 6 CN 3.10 -, juris Rn. 31 (Hochschulzulassungsrecht); Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 B 63.05 -, juris Rn. 5 (Gewerberecht).
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. Kammerbeschluss vom 10. März 1999 - 1 BvL 27/97 -, NVwZ-RR 1999, 481 ( Neuordnung Berliner Hochschulmedizin ), Nichtannahmebeschluss vom 18. Februar 2002 - 1 BvR 13/02 -, juris ( neues Vergabeverfahren I ), Kammerbeschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris ( Kapazität/Eilrechtsschutz ), Nichtannahmebeschluss vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 -, juris ( Kapazität/Rechtsschutz ), Kammerbeschluss vom 6. September 2012 - 1 BvL 13/12 -, NVwZ 2013, 61 ff. ( neues Vergabeverfahren II ).

    Auch das Bundesverfassungsgericht selbst hat im Übrigen noch in den oben zitierten Beschlüssen vom 18. Februar 2002 (1 BvR 13/02), vom 21. Juli 2005 (1 BvR 584/05) und vom 6. September 2012 (1 BvL 13/12) auf seine ständige Rechtsprechung zum Numerus clausus Bezug genommen.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05   

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https://dejure.org/2005,3428
BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,3428)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,3428)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,3428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Aussetzung der Entziehung eines im Wege des fachgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes zuerkannten Studienplatzes bei vorhandenen, zu besetzenden Studienplatzkapazitäten

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zulassung zum Studium durch einen außerkapazitären Studienplatz; Befugnis des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Regelung eines Zustands durch einstweilige Anordnung; Vereinbarkeit des Abhängigmachens der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im Studienfach Medizin durch einstweilige Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2216 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 681
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03

    Einbeziehung der Beschwerdeführerin in die noch ausstehenden Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Bei offenem Ausgang des Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 109/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 89/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum

    Soweit sich die Antragsteller für eine gegenteilige Sicht auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (- 1 BvR 710/03 -, zit. nach juris) sowie vom 18. März 2005 (- 1 BvR 584/05 -, NJW 2005, 2216 = NVwZ 2005, 681) und vom 21. Juli 2005 (- 1 BvR 584/05 -) und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (v. 27.4.2005 - 7 CE 05.10057 u. a. -) berufen, gibt dies zu keiner anderen Beurteilung Anlass.

    Gleiches gilt für die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (aaO) sowie vom 18. März 2005 (aaO) und vom 21. Juli 2005, die sich auf die Rechtslage im Bundesland Hamburg beziehen, in dem der Normgeber ebenfalls davon abgesehen hat, Ausschlussfristen für den Zulassungsantrag außerhalb der Kapazität zu normieren.

  • LSG Bayern, 26.04.2021 - L 20 KR 45/21

    Krankenversicherungsrecht: Kein Anordnungsgrund für vorläufige Gewährung eines

    Denn anders als bei der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Studienplatzvergabe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.03.2005, 1 BvR 584/05) hat der Antragsteller nur eine weitaus kürzere und somit nur unwesentliche zeitliche Verzögerung - das erstinstanzliche Verfahren hat trotz der Weihnachtsfeiertage gerade einmal ein Monat gedauert; dafür, dass eine erneutes Verfahren länger dauern würde, spricht nichts - in Kauf zu nehmen, wenn ihm ein Erfolg im aktuellen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jetzt verwehrt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - 6 B 566/13

    Zulassung eines an beiden Unterarmen tätowierten Bewerbers auf Teilnahme am

    BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, DVBl 1996, 1367 f. = juris Rdnr. 15, 16; vgl. auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 18. März 2005 - 1 BvR 584/05 -, NVwZ 2005, 681 = juris Rdnr. 8 (zu § 32 Abs. 1 BVerfGG), und Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, DVBl 2013, 367 ff. = juris Rdnr. 18 (zu § 80 Abs. 5 VwGO); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, VBlBW 2013, 193 ff. = juris Rdnr. 9.
  • VG Göttingen, 08.11.2005 - 8 C 1973/05

    Anordnung; Antrag; Ausschluss; Ausschlussfrist; Beginn; Bewerber; Bewerbung;

    Der bei Gericht gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO ist zwar zulässig, weil er jederzeit, ggf. sogar nach Ende des Bewerbungssemesters gestellt werden kann, solange das Verwaltungsgericht - wie hier - noch nicht über die Eilanträge der Mitbewerber um außerkapazitäre Studienplätze entschieden hat (BVerfG, Beschluss vom 18.3.2005, NVwZ 2005, S. 681).
  • VG Bremen, 10.01.2007 - 6 V 2317/06

    IS Tourismusmanagement "Bachelor" (rechtskräftig)

    Zudem hat das Verwaltungsgericht Bremen über Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität hier nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorlesungsbeginn entschieden, so dass der Anspruch anderer Antragsteller auf möglichst zeitnahe Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität (bisher und im vorliegenden Fall) nicht durch Anträge gefährdet wurde, die erst nach Vorlesungsbeginn, aber noch vor der gerichtlichen Sachentscheidung eingehen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 11.08.2003 - 9 S 28/03 = NVwZ-RR 2004, 37; ähnlich OVG Bautzen, Beschl. v. 16.11.2001 - NC 2 C 4/01 = NVwZ-RR 2002, 752; vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2003 - 1 BvR 89/03 = NVwZ 2003, 857; Beschl. v. 15.04.2003 - 1 BvR 710/03; Beschl. v. 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 = NVwZ 2005, 681).
  • VG Bremen, 24.11.2006 - 6 V 2127/06

    Zulassung zum Studium IS Angewandte Freizeitwissenschaft "Bachelor"

    Zudem entscheidet das Verwaltungsgericht Bremen über Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität regelmäßig nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorlesungsbeginn, so dass der Anspruch anderer Antragsteller auf möglichst zeitnahe Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität nicht durch Anträge gefährdet wird, die erst nach Vorlesungsbeginn, aber noch vor der gerichtlichen Sachentscheidung eingehen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 11.08.2003 - 9 S 28/03 = NVwZ-RR 2004, 37; ähnlich OVG Bautzen, Beschl. v. 16.11.2001 - NC 2 C 4/01 = NVwZ-RR 2002, 752; vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2003 - 1 BvR 89/03 = NVwZ 2003, 857; Beschl. v. 15.04.2003 - 1 BvR 710/03; Beschl. v. 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 = NVwZ 2005, 681).
  • VG Bremen, 09.12.2005 - 6 V 1822/05

    Zulassung zum Studium "IS Angewandte Freizeitwissenschaft" an der Hochschule

    Zudem entscheidet das Verwaltungsgericht Bremen über Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität regelmäßig nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorlesungsbeginn, so dass der Anspruch anderer Antragsteller auf möglichst zeitnahe Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität nicht durch Anträge gefährdet wird, die erst nach Vorlesungsbeginn, aber noch vor der gerichtlichen Sachentscheidung eingehen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 11.08.2003 - 9 S 28/03 = NVwZ-RR 2004, 37; ähnlich OVG Bautzen, Beschl. v. 16.11.2001 - NC 2 C 4/01 = NVwZ-RR 2002, 752; vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2003 - 1 BvR 89/03 = NVwZ 2003, 857; Beschl. v. 15.04.2003 - 1 BvR 710/03; Beschl. v. 18.03.2005 - 1 BvR 584/05 = NVwZ 2005, 681).
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