Rechtsprechung
BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv beleidigend ohne die gebotene Berücksichtigung ihres Anlasses und Kontextes
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung; Vorwurf der Parteilichkeit gegenüber einem Notar; Unausgewogenheit eines Vertragsentwurfs; Beachtung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung der Strafgesetze; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beleidigung in einem Anwaltsschriftsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brilon, 30.10.1995 - 2 Ds 20 Js 46/95
- LG Arnsberg, 15.02.1996 - 3 Ns/Ds 20 Js 46/95
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2262
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hinreichend geklärt (vgl. insbesondere BVerfGE 93, 266 [292 ff.]).Damit ist eine Interpretation des strafrechtlichen Beleidigungstatbestandes unvereinbar, die den Begriff der Beleidigung so weit ausdehnt, daß er die Erfordernisse des Ehrenschutzes überschreitet oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr läßt (vgl. BVerfGE 93, 266 [292]).
Bei Äußerungen, die im Zuge einer ausschließlich privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt hingegen keine derartige Vermutungsregel (vgl. BVerfGE 93, 266 [293 f.]).
Die isolierte Betrachtung eines bestimmten Äußerungsteils oder Satzes wird den Anforderungen einer zuverlässigen Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]).
Sie sind damit dem Erfordernis, diesen Rechtfertigungsgrund, der dem Einfluß des Art. 5 Abs. 1 GG in besonderer Weise offensteht, vor jeder Verurteilung wegen § 185 StGB zu prüfen, gerecht geworden (vgl. BVerfGE 93, 266 [291]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth
Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Dabei haben diese jedoch, handelt es sich um Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, das eingeschränkte Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]). - BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Der Vortrag des Beschwerdeführers zu Art. 5 Abs. 1 GG läßt die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hingegen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen (vgl. BVerfGE 78, 320 [329]). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Das folgt daraus, daß Tatsachenbehauptungen im Rahmen der fallbezogenen Abwägung regelmäßig ein geringeres Gewicht zukommt als Werturteilen (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
DGHS
Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Anders als Werturteile sind Tatsachenbehauptungen daher grundsätzlich einem Beweis zugänglich (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]).
- LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Anspruch auf Auskunft zu einem beleidigenden Nutzer eines sozialen Netzwerks
Liegt eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung vor, hat die Meinungsfreiheit des Äußernden gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).Handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die die oben aufgezeigten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262, 2263).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine …
Die Deutung der kritischen Äußerungen als Vorwurf der Unterschlagung bzw. als persönliche Verunglimpfung der Geschäftsleitung wird dem Kontext in dem sie stehen nicht gerecht (vgl. zur Auslegung von Äußerungen auf der Deutungsebene: BVerfG Beschluss vom 16.10.1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262). - OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16
Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht …
Liegt damit eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung des Angeklagten vor, hat diese gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Opfers nur dann von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).Handelt es sich hiernach um eine Meinungsäußerung, die die vorgenannten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit/Pressefreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262 [2263]).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Das ist schon dann der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie hier - jedenfalls nicht auszuschließen vermag, dass das Amtsgericht bei erneuter Befassung im Rahmen einer Abwägung, die regelmäßig bei der Prüfung des - vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachtenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 -, Rn. 23) - § 193 StGB vorzunehmen ist (vgl. BVerfGK 1, 289 ), zu einer anderen Entscheidung kommen wird. - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auch eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476 ua./92 - BVerfGE 92, 266; 16. Oktober 1998 aaO).Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198;… seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO; 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO;… ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).
Dabei wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellt (BVerfG 16. Oktober 1998 aaO; BVerfGE 93, 266).
Bei einer Meinungsäußerung, die im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung erfolgt, spricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Äußerung; bei Äußerungen, die im Zuge einer privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt hingegen eine solche Vermutungsregel nicht (BVerfG 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 - BVerfGE 85, 1; BVerfG 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).
Voraussetzung jeder Abwägung ist weiterhin, dass der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend erfasst worden ist (…BVerfG 25. August 1994 aaO; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Auch eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - BVerfGE 93, 266; 16. Oktober 1998 aaO).Voraussetzung jeder Abwägung ist, dass der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend erfasst worden ist (BVerfG 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).
- OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
Zur Beleidigung wegen schriftsätzlicher Äußerungen gegenüber einem Richter im …
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass unter Berücksichtigung der festzustellenden genauen "Vorgeschichte" der Äußerung und ihres Kontextes zunächst genauer festzulegen sein wird, wie diese zu deuten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.10.1998, 1 BvR 590/96 (dort Rdn. 17ff.), …und vom 10.03.2009, 1 BvR 2650/05 (dort Rdn. 27ff.), jeweils zitiert nach juris). - BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Das ist schon dann der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie hier - jedenfalls nicht auszuschließen vermag, dass das Amtsgericht bei erneuter Befassung im Rahmen einer Abwägung, die regelmäßig bei der Prüfung des - vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachtenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 -, Rn. 23) - § 193 StGB vorzunehmen ist (vgl. BVerfGK 1, 289 ), zu einer anderen Entscheidung kommen wird. - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll dann grundsätzlich eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Äußerung sprechen (9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 -BVerfGE 85, 1; 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 22, 62; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65). - LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
Bezeichnung als "Lügner" und "Betrüger": Meinungsfreiheit oder Beleidigung?
Bei Äußerungen, die im Zuge einer ausschließlich privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt aber, anders als bei Äußerungen, die einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung darstellen, keine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (…vgl. Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Aufl., Rn. 12 zu § 193 StGB; BVerfG, NJW 99, 2262 (2263); BVerfG, NStZ 94, 403). - AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
Beleidigung, freie Meinungsäußerung
- OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder …
- LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15
Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten
- OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03
Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage …
- BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01
Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
- BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen
- BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01
Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei …
- OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04
Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen …
- BayObLG, 31.01.2022 - 204 StRR 574/21
Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04
Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines …
- LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
- ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
Fehlverhalten - fristlose Kündigung
- LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
- KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09
Beleidigung: Wahrnehmung berechtigter Interessen durch überspitzte Ausführungen …
- OLG Köln, 11.01.2024 - 1 ORs 163/23
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 2 AGH 5/20
Anwaltliches Berufsrecht
- OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09
Strafverfahren wegen Beleidigung: Prüfung der Reichweite grundgesetzlich …
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
- LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
Außerordentliche Kündigung - Vergleich mit Drittem Reich - Beleidigung - …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 2 AGH 2/15
Rechtsanwalt, schriftsätzliche Äußerungen, Schmähung, Ehrkränkung, …
- KG, 07.02.2001 - 1 WiO 4/00
Voraussetzungen eines Verstosses eines Wirtschaftsprüfers gegen seine …
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
- OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 28/15
Anwaltsgerichtliches Ermittlungsverfahren, Einlassung, Verteidigung, …
- LG Mosbach, 24.06.2004 - 1 Qs 52/04
Beleidigungstatbestand: Straflosigkeit herabsetzender Werturteile im politischen …
- VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung
- OLG München, 13.11.2014 - 27 U 3365/14
Berufungsbeklagter, Sach- und Rechtslage, Klägers, Beweislast, Meinungsfreiheit, …
- LG Regensburg, 02.02.2009 - 1 O 1642/08
Professorenbewertung zulässig - MeinProf.de
- KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98
Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine …
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 4 Sa 52/02
Ehrverletzung; Betriebsratsmitglied
- OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen …
- OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pressegesetz NRW
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
- LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Rohrkupplung
- AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Fahrten unter Drogeneinfluss bei …
- LG Bonn, 14.02.2008 - 9 O 452/07
Falschzitat und Anspruch auf Geldentschädigung
- OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
Beleidigung