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   BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72   

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BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72 (https://dejure.org/1981,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1981 - 1 BvR 612/72 (https://dejure.org/1981,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72 (https://dejure.org/1981,14)
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Fluglärm I

§ 90 BVerfGG, Pflicht zur Rechtswegerschöpfung;

Art. 2 Abs. 2 GG, Verpflichtung des Gesetzgebers zum Schutz vor Fluglärm

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Fluglärm

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassung gegen Fluglärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Regelungen zur Bekämpfung von Fluglärm - Ausschöpfung des Rechtsweges

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eingriff in körperliche Unversehrtheim durch Fluglärm

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 54
  • NJW 1981, 1655
  • DB 1981, 1180
 
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Wird zitiert von ... (316)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Diese zunächst im Urteil zur Fristenlösung (BVerfGE 39, 1 [41]) entwickelte und im Schleyer-Urteil (BVerfGE 46, 160 [164]) bestätigte Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Atomrechts- Entscheidungen inzwischen auch auf den Umweltschutz angewandt (BVerfGE 49, 89 [141] - Kalkar; BVerfGE 53, 30 [57] - Mülheim-Kärlich).

    Daß auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfaßt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 [140 ff.] - Kalkar; ferner BVerfGE 53, 30 [57] - Mülheim-Kärlich; BVerfGE 52, 214 [220] - Vollstreckungsschutz).

    Eine solche Verpflichtung wurde gerade auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der aus Art. 2 Abs. 2 GG herleitbaren Schutzpflichten als möglich angesehen (BVerfGE 49, 89 [143 f. i.V.m. 130 f.] - Kalkar): "Hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, dann kann er von Verfassungs wegen gehalten sein zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist." Eine solche Nachbesserungspflicht kann in grundrechtsrelevanten Bereichen vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Staat durch die Schaffung von Genehmigungsvoraussetzungen und durch die Erteilung von Genehmigungen eine eigene Mitverantwortung für etwaige Grundrechtsbeeinträchtigungen übernommen hat (vgl. BVerfGE 53, 30 [58] - Mülheim-Kärlich).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Diese zunächst im Urteil zur Fristenlösung (BVerfGE 39, 1 [41]) entwickelte und im Schleyer-Urteil (BVerfGE 46, 160 [164]) bestätigte Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Atomrechts- Entscheidungen inzwischen auch auf den Umweltschutz angewandt (BVerfGE 49, 89 [141] - Kalkar; BVerfGE 53, 30 [57] - Mülheim-Kärlich).

    Daß auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfaßt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 [140 ff.] - Kalkar; ferner BVerfGE 53, 30 [57] - Mülheim-Kärlich; BVerfGE 52, 214 [220] - Vollstreckungsschutz).

    Eine solche Verpflichtung wurde gerade auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der aus Art. 2 Abs. 2 GG herleitbaren Schutzpflichten als möglich angesehen (BVerfGE 49, 89 [143 f. i.V.m. 130 f.] - Kalkar): "Hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, dann kann er von Verfassungs wegen gehalten sein zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist." Eine solche Nachbesserungspflicht kann in grundrechtsrelevanten Bereichen vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Staat durch die Schaffung von Genehmigungsvoraussetzungen und durch die Erteilung von Genehmigungen eine eigene Mitverantwortung für etwaige Grundrechtsbeeinträchtigungen übernommen hat (vgl. BVerfGE 53, 30 [58] - Mülheim-Kärlich).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    In der Entscheidung zum Räumungsschutz ist die psychische Erkrankung des Beschwerdeführers und die Gefahr von Selbstmorden als relevant im Sinne des Art. 2 Abs. 2 GG angesehen worden (BVerfGE 52, 214 [220 f.]).

    Daß auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfaßt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 [140 ff.] - Kalkar; ferner BVerfGE 53, 30 [57] - Mülheim-Kärlich; BVerfGE 52, 214 [220] - Vollstreckungsschutz).

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Bislang sind aber derartige Verfassungsbeschwerden nur ausnahmsweise und nur dann als zulässig angesehen worden, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen bestimmt (BVerfGE 6, 257 [264]; 8, 1 [9]; 11, 255 [261 f]; 12, 139 [142]; 23, 242 [249]).

    Denn gerade hier hängt die Entscheidung, ob und mit welchem Inhalt ein Gesetz zu erlassen ist, von mannigfaltigen wirtschaftlichen, politischen und haushaltsrechtlichen Gegebenheiten ab, die sich richterlicher Nachprüfung im allgemeinen entziehen (vgl. BVerfGE 1, 97 [100 f.]; 11, 255 [261]).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Diese zunächst im Urteil zur Fristenlösung (BVerfGE 39, 1 [41]) entwickelte und im Schleyer-Urteil (BVerfGE 46, 160 [164]) bestätigte Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Atomrechts- Entscheidungen inzwischen auch auf den Umweltschutz angewandt (BVerfGE 49, 89 [141] - Kalkar; BVerfGE 53, 30 [57] - Mülheim-Kärlich).

    In der Entscheidung zur Fristenlösung (BVerfGE 39, 1 [44]) und erneut im Schleyer-Urteil (BVerfGE 46, 160 [164]) hat das Bundesverfassungsgericht betont, über die Art und Weise, wie die aus Art. 2 Abs. 2 GG hergeleitete Schutzpflicht zu erfüllen sei, hätten in erster Linie die staatlichen Organe in eigener Verantwortung zu entscheiden; sie befänden darüber, welche Maßnahmen zweckdienlich und geboten seien, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Diese zunächst im Urteil zur Fristenlösung (BVerfGE 39, 1 [41]) entwickelte und im Schleyer-Urteil (BVerfGE 46, 160 [164]) bestätigte Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Atomrechts- Entscheidungen inzwischen auch auf den Umweltschutz angewandt (BVerfGE 49, 89 [141] - Kalkar; BVerfGE 53, 30 [57] - Mülheim-Kärlich).

    In der Entscheidung zur Fristenlösung (BVerfGE 39, 1 [44]) und erneut im Schleyer-Urteil (BVerfGE 46, 160 [164]) hat das Bundesverfassungsgericht betont, über die Art und Weise, wie die aus Art. 2 Abs. 2 GG hergeleitete Schutzpflicht zu erfüllen sei, hätten in erster Linie die staatlichen Organe in eigener Verantwortung zu entscheiden; sie befänden darüber, welche Maßnahmen zweckdienlich und geboten seien, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Schon vorher hatte das Bundesverfassungsgericht in anderen Entscheidungen als maßgeblich darauf abgestellt, ob den staatlichen Organen eine evidente Verletzung der in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen zur Last zu legen sei (BVerfGE 33, 303 [333] - Numerus clausus; vgl. ferner BVerfGE 4, 7 [18]; 27, 253 [283]; 36, 321 [330 f.]).
  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Bislang sind aber derartige Verfassungsbeschwerden nur ausnahmsweise und nur dann als zulässig angesehen worden, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen bestimmt (BVerfGE 6, 257 [264]; 8, 1 [9]; 11, 255 [261 f]; 12, 139 [142]; 23, 242 [249]).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Eine solche setzt indessen nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß der Rechtsweg wenigstens beschritten wurde oder im Zeitpunkt der Entscheidung noch beschritten werden kann (BVerfGE 11, 244; 22, 349 [354]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
    Bislang sind aber derartige Verfassungsbeschwerden nur ausnahmsweise und nur dann als zulässig angesehen worden, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen bestimmt (BVerfGE 6, 257 [264]; 8, 1 [9]; 11, 255 [261 f]; 12, 139 [142]; 23, 242 [249]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

  • BVerfG, 23.06.1960 - 1 BvR 413/57
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 690/70

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des zur Nachentrichtung von

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Der Gesetzgeber kann aufgrund veränderter Umstände zur Nachbesserung einer ursprünglich verfassungsgemäßen Regelung gehalten sein (vgl. BVerfGE 56, 54 [78 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Sie ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein bei Erlaß verfassungsmäßiges Gesetz nachträglich verfassungswidrig wird, weil sich die tatsächlichen Verhältnisse, auf die es einwirkt, grundlegend gewandelt haben oder sich die beim Erlaß des Gesetzes verfassungsrechtlich unbedenkliche Einschätzung seiner künftigen Wirkungen später als ganz oder teilweise falsch erweist (vgl. BVerfGE 50, 290 [335, 352]; 56, 54 [78 f.]; 73, 40 [94]).

    Er muß sich in angemessenen zeitlichen Abständen in geeigneter Weise - etwa durch periodisch zu erstattende Berichte der Regierung - vergewissern, ob das Gesetz die erwarteten Schutzwirkungen tatsächlich entfaltet oder ob sich Mängel des Konzepts oder seiner praktischen Durchführung offenbaren, die eine Verletzung des Untermaßverbots begründen (vgl. BVerfGE 56, 54 [82 ff.]).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Dies gilt erst recht in Anbetracht der besonderen Substantiierungsanforderungen im Falle von Handlungspflichten der öffentlichen Gewalt (vgl. etwa BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 158, 170 ; 160, 79 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 zur Darlegung von Schutzpflichtverletzungen) und der vom Beschwerdeführer geforderten Ausweitung der Verteidigungsrechte im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein faires Verfahren.
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