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   BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85   

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https://dejure.org/1986,34
BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85 (https://dejure.org/1986,34)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.1986 - 1 BvR 706/85 (https://dejure.org/1986,34)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 1986 - 1 BvR 706/85 (https://dejure.org/1986,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Rechtsgespräch - Unterrichtungspflicht - Anhörungspflicht - Rechtsansicht - Hinweispflicht auf Rechtsansicht des entscheidenden Senats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 1
  • NJW 1987, 1192
  • MDR 1987, 290
  • DVBl 1987, 237
  • DVBl 1987, 238
 
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Wird zitiert von ... (269)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
    Selbst wenn eine derartige Aufklärungsverpflichtung des Bundesfinanzhofs nach §§ 121, 76 Abs. 2 FGO bestanden hätte, liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht vor; denn aus diesem Prozeßgrundrecht folgt keine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (vgl. BVerfGE 66, 116 (147); 67, 90 (96)).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 67, 208 (211)).
  • BFH, 28.10.1977 - III R 77/75

    Gewährung einer Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Vermietung nach

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BStBl. 1978 II S. 116) führte das Gericht aus, § 1 InvZulG 1969 setze voraus, daß die Investition im Zusammenhang mit der Errichtung oder der förderungswürdigen Erweiterung einer Betriebsstätte durch den Steuerpflichtigen stehe.
  • BFH, 08.10.1976 - III R 87/75

    Zurückforderung der Investitionszulage

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
    Dagegen hatte der Bundesfinanzhof entschieden, es reiche für die Gewährung der Investitionszulage aus, wenn der Investor die Betriebsstätte innerhalb des Dreijahreszeitraums verpachte und der Pächter sie während des noch nicht abgelaufenen Teils der drei Jahre unverändert und selbständig fortführe (BStBl. 1977 II S. 171).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
    Selbst wenn eine derartige Aufklärungsverpflichtung des Bundesfinanzhofs nach §§ 121, 76 Abs. 2 FGO bestanden hätte, liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht vor; denn aus diesem Prozeßgrundrecht folgt keine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (vgl. BVerfGE 66, 116 (147); 67, 90 (96)).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zwar grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 ).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Über das in § 43 Abs. 1 VwGO geforderte berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden (BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 = NJW 1996, 2046 ).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    (1) Der für das deutsche Gerichtswesen in Art. 103 Abs. 1 GG spezialgesetzlich (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 18, 399 ; 60, 1 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 28 ) garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein wesentlicher Bestandteil der Garantie effektiven Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG beziehungsweise der Justizgewährungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 81, 123 ; 101, 106 ).

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte gründet, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 74, 1 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 96, 189 ; 108, 341 ).

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